KEA-BW
Ein neuer Leitfaden der KEA-BW erleichtert Kommunen die buchhalterische Abwicklung von Energiecontracting-Projekten.
Contracting bietet Kommunen vielfältige Möglichkeiten, Sanierungen und Effizienzmaßnahmen in ihrem Gebäudebestand voranzutreiben. Insbesondere für die Erreichung der Klimaschutzziele bis 2040 ist dies ein wirksames Instrument, da Investitionen nicht vollständig aus dem eigenen Haushalt gestemmt werden müssen. Stattdessen übernimmt ein Energiedienstleister, der sogenannte Contractor, die Finanzierung und refinanziert sich über die eingesparten Energie- oder Wärmeaufwendungen. Doch die korrekte buchhalterische Abbildung solcher Projekte stellte viele Kämmereien bislang vor Herausforderungen. Unsicherheiten bei der Veranschlagung und Buchung führten oft zu Konflikten bei Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA).
Rechtssicherheit durch standardisierte Vorgaben
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hat nun eine Handlungshilfe veröffentlicht, die diesen Problemen entgegenwirkt. Der neue Leitfaden erklärt Kommunen Schritt für Schritt, wie Contracting-Verträge im Haushalt und in der Buchhaltung sachgerecht abgebildet werden. Er enthält zudem konkrete Buchungsbeispiele. Das reduziert die Gefahr späterer Beanstandungen durch Prüferinnen und Prüfer. Erstellt wurde das Dokument von Prof. Dr. Merdan Seker und Prof. Dr. Jörg Henkes vom Stuttgarter Steinbeis-Beratungszentrum Öffentliche Finanzen und Strategisches Management im Auftrag der KEA-BW.
Orientierung für verschiedene Modelle
Besonders wertvoll ist der Leitfaden dort, wo unterschiedliche Contracting-Varianten auf spezifische haushaltsrechtliche Konsequenzen treffen. Ob es sich um Energieliefer- oder Energiespar-Contracting handelt: Die Modelle unterscheiden sich wirtschaftlich und organisatorisch und erfordern daher eine differenzierte buchhalterische Behandlung. Der Leitfaden erläutert diese Unterschiede verständlich und zeigt anhand konkreter Beispiele, wie die Buchung im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) erfolgt. Das NKHR ist seit 2020 das verbindliche Buchhaltungssystem für alle Kommunen in Baden-Württemberg.
Praxisbeispiel und Empfehlung
Jörg Neubauer, Kämmerer der Gemeinde Dettingen unter Teck am Rand der Schwäbischen Alb, hebt den Nutzen des Leitfadens hervor. Er empfiehlt ihn seinen Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich als wichtiges Hilfsmittel für eine korrekte Contracting-Abrechnung. „Der Leitfaden bietet Orientierung durch klare, standardisierte Vorgaben und kann die Finanzverwaltung bei ihrer Arbeit spürbar entlasten“, so Neubauer. Er selbst wird den Leitfaden künftig nutzen, da die Gemeinde Dettingen unter Teck derzeit ihr Wärmenetz erneuert und erweitert und dabei auf Contracting setzt. Die Orientierungshilfe ist unter www.kea-bw.de/contracting/angebote/oeffentliche-liegenschaften verfügbar. ■
Quelle: KEA-BW / ml