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BTGA / FGK / RLT-Herstellerverband

TGA-Verbände aktualisieren Corona-Lüftungsregeln

BTGA, FGK und RLT-Herstellerverband haben ihre gemeinsame Empfehlung „Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie“ mit der Version 3 vom 03.08.2020 an den derzeitigen Kenntnisstand angepasst. Ergänzend wurden Informationen zur Ultraviolettbestrahlung der Zuluft und Hinweise zum Betrieb von Raumklimageräten aufgenommen.

Eine Übertragung von Corona-Viren über Klima- und Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) kann laut der Empfehlung nach aktuellem Kenntnisstand ausgeschlossen werden, wenn die dem Raum zugeführte Luft normgerecht gefiltert wird: „Über die Außen- und Zuluftleitungen können auch aufgrund der Filtrierung keine Tröpfchen, die das Corona-Virus enthalten könnten, in die Räume eingetragen werden. Abluftleitungen, die möglicherweise mit Tröpfchen belastete Abluft aus den Räumen aufnehmen, transportieren diese nicht in andere Bereiche, da die Systeme im Unterdruck betrieben werden und dadurch auch bei Leckagen der Leitungen keine Abluft entweichen kann.“

Da Corona-Viren durch Tröpfcheninfektion und über Aerosole übertragen werden, empfehlen die drei TGA-Verbände grundsätzlich eine gute Lüftung der Räume mit möglichst hohem Außenluftanteil. Damit werde eine eventuelle Virenlast im Raum durch die Zufuhr von gefilterter und aufbereiteter Außenluft und durch den Abtransport der Raumluft verringert. ■

Download der Empfehlung Betrieb Raumlufttechnischer Anlagen unter den Randbedingungen der aktuellen Covid-19-Pandemie

Siehe auch: TGA-Themenseite Corona-Lüftung

Siehe auch: Leitfaden: Planung und Betrieb von RLT-Anlagen in Corona-Zeiten