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Bundes-Klimaschutzgesetz

Klimaschutz im Gebäudesektor: Klage gegen Bauministerium

Marco2811 – stock.adobe.com

2021 hat der Gebäudesektor die Klimaziele das zweite Mal in Folge verfehlt. Nun hat die Deutsche Umwelthilfe Klage gegen das Bundesbauministerium eingereicht, fordert eine fossilfreie Neuausrichtung der BEG und ordnungsrechtliche Vorgaben für den Gebäudebestand.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen das Bundesbauministerium eingereicht. Sie will damit den aus ihrer Sicht existierenden Klimaschutz-Stillstand im Gebäudesektor beenden. Das Gutachten des Expertenrats für Klimafragen der Bundesregierung hat am 13. April 2022 bestätigt, hat der Gebäudesektor zum zweiten Mal in Folge auch 2021 das im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegte Klimaziel verfehlt hat – um 2 Mio. t CO2-Äquivalent.

Gemäß KSG müssen die zuständigen Ministerien Bau und Klima jetzt innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm mit schnell wirksamen Maßnahmen vorlegen. Das hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nach der Vorlage der KSG-Bilanz für das Jahr 2021 durch das Umweltbundesamt auch bereits angekündigt, siehe: 2021 sind die Treibhausgasemissionen um 4,5 % gestiegen.

Die DUH bewertet das noch von der GroKo vorgelegte erste Sofortprogramm für den Gebäudesektor gemäß KSG (siehe: Gelichtetes Klimaschutz Sofortprogramm beschlossen) als unzureichend und damit gesetzeswidrig. Deshalb enthält die Klage der DUH direkte Forderungen. Dazu gehören allen insbesondere ordnungsrechtliche Instrumente für den Gebäudebestand und ein konsequenter Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung.

Fast keine Maßnahmen für Gebäudesektor im Osterpaket

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die zuständigen Ministerien von Geywitz und Habeck sehen tatenlos zu, wie die Klimaschuld im Gebäudesektor von Tag zu Tag wächst. Diesen Zauderkurs kann sich das Klima aber nicht mehr leisten. Was wir in den vergangenen Jahren nicht zielkonform eingespart haben, kommt in den kommenden Jahren als zusätzliche Last obendrauf.

Wenn die Bundesregierung jetzt nicht handelt, wird sich diese Situation fortschreiben. Der Handlungsdruck ist enorm - und scheint trotzdem nicht in den verantwortlichen Ministerien angekommen zu sein. Das hat zuletzt das Osterpaket wieder deutlich vor Augen geführt, in dem wir Klimaschutzmaßnahmen für den Gebäudesektor schmerzlich vermisst haben. Wir sehen keinen anderen Weg, als die Bundesregierung jetzt über den Klageweg in die Pflicht zu nehmen.“

Die Klage der DUH geht auf das unzureichende Sofortprogramm der Bundesregierung aus dem Vorjahr zurück, das im Sommer 2021 durch den Expertenrat für Klimafragen abgelehnt wurde. Seitdem habe es die Bundesregierung versäumt, zusätzliche Maßnahmen zu verabschieden, geschweige denn umzusetzen.

Sofortprogram der GroKo war unzureichend

Rechtsanwalt Remo Klinger: „Mit der Klage fordern wir die Einhaltung geltenden Rechts. Dass es im Jahr 2020 zu einer Überschreitung der Treibhausgasmengen im Gebäudebereich gekommen ist, war ein Gesetzesverstoß. Danach war ein Sofortprogramm aufzustellen, das geeignet ist, zukünftige Überschreitungen zu verhindern. Dazu taugt das Sofortprogramm nicht, womit der nächste Gesetzesverstoß vorliegt. Die jetzt durch den Expertenrat bestätigte Überschreitung der Treibhausgasmengen im Jahr 2021 ist ein weiterer Gesetzesverstoß, der gerichtliche Abhilfe erforderlich macht.“

Um die Klimaziele zu erreichen, muss das Sofortprogramm aus Sicht der DUH folgende Aspekte beinhalten:

● „Der Energiebedarf der Gebäude muss umgehend reduziert werden. Dazu müssen die Effizienzanforderungen für Neubau und Bestand an die klimapolitische Zielsetzung angepasst werden (für Neubau Effizienzhaus-40-Standard, für Sanierungen Effizienzhaus-55-Standard). Gleichzeitig muss die nationale Umsetzung der Mindesteffizienzstandards für den Bestand noch in diesem Jahr im Gebäudeenergiegesetz festgeschrieben werden.“

● „Eine Aufstockung der Fördermittel auf etwa 25 Mrd. Euro muss Bauwillige und Eigentümer bei der Erfüllung der Standards unterstützen. Zu niedrige Standards dürfen nicht mehr gefördert werden. Gleichzeitig muss es einen sofortigen Förderstopp für fossile Heizungen geben – im letzten Jahr erhielten noch über 35 000 fossile Heizungsanlagen Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude.“

● „Ein Einbaustopp für fossile Heizungen muss sofort greifen. Dazu gehört ein sofortiges Einbauverbot von Gas-Heizungen im Neubau verbunden mit einem erneuerbaren Prüfauftrag und der Erstellung eines Sanierungsfahrplans bei jedem Heizungstausch im Bestand.“

Download der Klageschrift

Obwohl der Gebäudesektor 2021 das im KSG vorgegebene Ziel verfehlt hat, war er der einzige Sektor, in dem es gegenüber 2020 eine nennenswerte Minderung der Treibhausgasemissionen gab. Allerdings war die Emissionsreduzierung im Wesentlichen als Sondereffekt auf deutlich verringerte Heizölkäufe zurückzuführen. Die Heizöllager wurden aufgrund der günstigen Preise und in Erwartung der CO2-Bepreisung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bereits 2019 und 2020 umfangreich aufgestockt. Der Erdgasverbrauch stieg dagegen witterungsbedingt an. Die Minderung im Gebäudesektor von 2020 auf 2021 lag dennoch deutlich unter der im KSG vorgegebenen Minderung. ■

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