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Energiewende

CO2-Abgabe: Wo Vermieter mit hohen Kosten rechnen müssen

Bundesländer mit dem höchsten prozentualen Anteil an Wohngebäuden mit Energieeffizienzklasse G oder H. Die interaktive Version der Karte kann man hier eingesehen und heruntergeladen werden: https://objego.de/co2-abgabe-vermieter-vergleich/ Unter dem Link findet sich auch ein CO2-Rechner für den privaten Gebrauch zum Herunterladen.

Objego

Bundesländer mit dem höchsten prozentualen Anteil an Wohngebäuden mit Energieeffizienzklasse G oder H. Die interaktive Version der Karte kann man hier eingesehen und heruntergeladen werden: https://objego.de/co2-abgabe-vermieter-vergleich/ Unter dem Link findet sich auch ein CO2-Rechner für den privaten Gebrauch zum Herunterladen.

Heute (25. Mai 2022) wurde ein neues Gesetz zur Aufteilung der Kosten aus der CO2-Bepreisung fossiler Kraft- und Brennstoffe zwischen Vermietern und Mietern vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht.

Der digitale Immobilienmanager Objego hat untersucht, wo Vermietern damit nächstes Jahr die höchsten Abgaben bevorstehen. Dafür wurden die Bundesländer, welche den höchsten Anteil an energetisch unsanierten Wohngebäuden aufweisen, untersucht und die beschlossene CO2-Abgabe für die deutsche Durchschnittswohnung errechnet. Vermieter in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Thüringen werden am ehesten von hohen Abgaben betroffen sein.

Um das Klimaziel 2045 zu erreichen, hat der Bund bereits letztes Jahr eine CO2-Bepreisung für Wohngebäude eingeführt. Diese ist derzeit noch von den Mietern allein zu tragen. Heute wurde nun ein Gesetzesentwurf zur Kostenaufteilung der CO2-Bepreisung für Wohngebäude auf den Weg gebracht. Der Grund für die Überarbeitung war, dass Mieter nur bedingt Einfluss darauf haben, wie viel CO2 durch ihren Energieverbrauch erzeugt wird, da Heizanlage und Wärmedämmung Vermietersache sind.

Berücksichtigt man die aktuelle Studie „Sanierungsbedarf am Immobilienmarkt“, in der lediglich jeder vierte Vermieter angab, die Energieeffizienzklasse der eigenen Immobilie zu kennen. Dies zeigt, dass nur wenige Immobilienbesitzer den tatsächlichen Energieverbrauch ihres Objektes kennen. Wirft man einen Blick auf den aktuellen Stand energetisch unsanierter Wohngebäude je Bundesland, wird ersichtlich, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit die höchsten CO2-Abgaben für Vermieter entstehen werden.

Darum ist in Ostdeutschland ist der größte Anteil an Höchstabgaben zu erwarten

In Mecklenburg-Vorpommern wiesen laut Studie 2021 41,8 % der Wohngebäude die schlechtesten Energieeffizienzklassen G und H auf. Nimmt man die durchschnittliche deutsche Wohnungsgröße von 92 m2 mit Öl-Heizung, kommt man für 2023 auf eine CO2-Abgabe von bis zu 270 Euro, davon entfallen 243 Euro auf den Vermieter. Der Mieter müsste 10 % zahlen, in diesem Fall 27 Euro. In Berlin steht mit 38,7 % der zweithöchste Anteil an energetisch ineffizienten Wohngebäuden, in Thüringen sind es 35,5 %. Am wenigsten zu befürchten haben Vermieter in Hamburg. In dem Bundesland stehen mit 12,5 % prozentual die wenigsten Wohnobjekte mit Energieeffizienzklasse G oder H und bundesweit der höchste Anteil voll- und teilsanierter Wohnimmobilien.

Anreiz zur energetischen Sanierung schaffen

Die Neuregelung soll für Vermieter ein Anreiz zur energetischen Sanierung ihrer Wohnobjekte sein. Denn je niedriger der CO2-Ausstoß des Gebäudes ist, desto geringer ist auch der Anteil, den der Vermieter mit zu tragen hat. Liegt der CO2-Ausstoß bei über 52 kg pro m2 im Jahr muss der Vermieter 90 % der Abgabe übernehmen. Stößt das Wohngebäude weniger als 12 kg pro Quadratmeter im Jahr aus, muss der Mieter wie bisher die gesamte CO2-Abgabe bezahlen. Insgesamt wird der Ausstoß in zehn Klassen eingestuft und entsprechend zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Bis 2025 wird der CO2-Preis pro Tonne jährlich um 10 Euro steigen. Mietobjekte mit Denkmalschutz sind zunächst von der Regelung ausgenommen. Für gewerbliche Immobilien gilt vorerst eine 50/50-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter.

Die Tabelle zeigt eine beispielhafte Berechnung für eine durchschnittlich große Wohnung von 92 m2 mit Ölheizung. Für diese Berechnung wurden Faktoren nach aktuellem Stand angewendet.

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Die Tabelle zeigt eine beispielhafte Berechnung für eine durchschnittlich große Wohnung von 92 m2 mit Ölheizung. Für diese Berechnung wurden Faktoren nach aktuellem Stand angewendet.

So wurde sich den CO2-Abgaben für 2023 angenähert

Die Berechnung der CO2-Abgabe erfolgte in zwei Schritten. Im ersten Schritt wurde der Energieverbrauch einer Effizienzklasse am Beispiel einer 92 m² großen Wohnung errechnet. Um beispielsweise in die Effizienzklasse A+ eingestuft zu werden, muss der Energieverbrauch unter 30 kWh/m² pro Jahr liegen. Für eine 92 m² große Wohnung bedeutet dies einen Energieverbrauch von 2760 kWh im Jahr. Eine Wohnung in der Energieeffizienzklasse D (130 kWh/m²) verbraucht hingegen bereits 11 960 kWh/a.

Im zweiten Schritt wurde der CO2-Ausstoß ermittelt, welcher mit dem oben berechneten Energieverbrauch entsteht. Dafür wurde ein Multiplikator von 0,28 kg CO2/kWh für eine Ölheizung herangezogen. Für das Jahr 2023 liegt die Bepreisung bei 35 Euro pro Tonne CO2. Wie oben in der Tabelle bereits berechnet, verbraucht eine 92 m² große Wohnung 2760 kWh/a. Dabei fallen 772,8 kg CO2 an, was zu einem Gesamtbetrag von 27 Euro führt.

Quellen:

● McMakler: Sanierungsbedarf am Immobilienmarkt: Schlechte Energiebilanz von deutschen Wohnhäusern, 2021
● Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Fairness bei den CO2-Kosten: BMWK, BMWSB und BMJ einigen sich auf gerechte Verteilung, April 2022
● Heizung.de: Die Energieeffizienzklassen für das Haus, September 2021
 

www.objego.de