Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Gaspreisanpassungsverordnung

Erdgas-Umlage wird rückwirkend abgewickelt

studio v-zwoelf – stock.adobe.com

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2022 im Umlaufverfahren die Verordnung zur Aufhebung der Gaspreis­anpassungs­verordnung beschlossen. Die Erdgas-Umlage ist damit vom Tisch.

Die Erdgas-Umlage – die amtliche Bezeichnung der Gas-Umlage in der Gaspreis­anpassungs­verordnung (GasPrAnpV) ist Gasbeschaffungsumlage – war von Beginn an umstritten, jedoch zunächst keine Alternative in Sicht. Mit der geplanten Übernahme von Uniper durch den Bund kamen aber schnell Bedenken auf, ob dann die Erdgas-Umlage rechtlich noch zu vertreten ist.

Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ersetzt der am 29. September 2022 verkündete Abwehrschirm die Gasbeschaffungsumlage („saldierter Preisanpassungsmechanismus“ nach § 26 Energiesicherungsgesetz) wirkungsvoll und umfassend. Die Gaspreisanpassungsverordnung werde deshalb rückwirkend und in Gänze außer Kraft gesetzt.

Konkret regelt die Aufhebungsverordnung die Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung mit Wirkung vom 9. August 2022. Ansprüche auf den Ausgleich der Ersatzbeschaffung sind auf Basis der Gaspreisanpassungsverordnung somit nicht entstanden. Die Aufhebungsverordnung ist am 03. Oktober 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt am 04. Oktober 2022 rückwirkend in Kraft. ■
Quelle: BMWK / jv

Im Kontext:
EnSimiMaV: Pflicht zur Heizungsprüfung für Erdgas-Heizungen
Heizspiegel 2022: Heizen mit Gas doppelt so teuer wie 2020
Studie: Wasserstoff ohne Gebäudewärme priorisieren
Krasse Unterschiede bei Gaspreisen und Strompreisen
DEPI-Pelletpreis 2022-09: Holzpellets kosten 763,76 Euro/t