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Haftungsabsicherung

SYR auf dem Weg zum ZVSHK Qualitätszeichen

Vertragsunterzeichnung HÜV 2.0 auf der IFH in Nürnberg. Von links: Elisa Christina Sasserath-Kentsch, Geschäftsführerin SYR, Michael Hilpert, Präsident ZVSHK, Willi Hecking, Geschäftsführer SYR.

ZVSHK / Tanja Bolte

Vertragsunterzeichnung HÜV 2.0 auf der IFH in Nürnberg. Von links: Elisa Christina Sasserath-Kentsch, Geschäftsführerin SYR, Michael Hilpert, Präsident ZVSHK, Willi Hecking, Geschäftsführer SYR.

Die entsprechende Vereinbarung unterzeichneten in der letzten Aprilwoche ZVSHK Präsident Michael Hilpert und SYR-Geschäftsführer Willi Hecking auf der IFH/Intherm in Nürnberg. Das bedeutet für die im ZVSHK organisierten Handwerksbetriebe, dass sie abgesichert sind, falls sie von einem Kunden mit Mängelhaftungsansprüchen konfrontiert werden, die durch einen vom Hersteller zu vertretenden Mangel des Produktes verursacht sind.

Eines von 30 Kriterien für das ZVSHK Qualitätszeichen

Mit dem Abschluss der HÜV 2.0 genannten Vereinbarung erfüllt SYR ein wichtiges von 30 Kriterien für die Zertifizierung mit dem ZVSHK Qualitätszeichen. SYR hat beim ZVSHK jetzt offiziell den Antrag zur QZ-Zertifizierung gestellt. Damit beginnt eine acht Wochen andauernde Prüfungsphase, in der SHK-Unternehmer zum Antrag von SYR Stellung beziehen können und gegebenenfalls berechtigte Einsprüche dagegen vorbringen können. Der ZVSHK werde jedem Kommentar nachgehen, versichert Birgit Jünger, QZ-Beauftragte des ZVSHK.

Sobald das offene Zertifizierungsverfahren abgeschlossen ist, informiert der ZVSHK die Branche und SYR kann das Qualitätszeichen nutzen. ■