Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement (bved) haben ein gemeinsames Informationsblatt veröffentlicht, das Kriterien für die Installation und den Betrieb von gebläseunterstützten Heizkörpern nach DIN EN 16430 festlegt.
Ziel ist es, die Ausstattung mit Heizkostenverteilern nach DIN EN 834 rechtssicher zu ermöglichen und gleichzeitig die technische Basis für den effizienten Betrieb von Wärmepumpen zu schaffen.
 
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Transparente Heizkostenabrechnung
Gebläseunterstützte Heizkörper leisten einen entscheidenden Beitrag zum effizienten Einsatz von Wärmepumpen, da sie die Voraussetzungen zur Reduzierung der Vorlauftemperatur im Heizungssystem schaffen.
Mit dem Informationsblatt legen die Verbände erstmals gemeinsam erarbeitete Kriterien vor. Diese Kriterien ermöglichen eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung auf Basis von Heizkostenverteilern nach DIN EN 834, wenn im Zuge einer Sanierung gebläseunterstützte Heizkörper nach DIN EN 16430 eingesetzt werden.
Bei der Erarbeitung der Kriterien wurden sachverständige Stellen nach Heizkostenverordnung eingebunden. Damit ist sichergestellt, dass die Vorgaben den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Konkrete Kriterien für die Praxis
Das Informationsblatt definiert u.a., dass
● die Gebläse-Steuerung den Heizbetrieb eindeutig detektieren muss. 
● das Gebläse im Heizbetrieb stets mit einer vordefinierten konstanten Drehzahl arbeitet. 
● die Heizkörperleistung bei dieser Drehzahl bekannt ist. 
● eine klare Kennzeichnung die Heizkostenabrechnung erleichtert. 
● Bedienungsanleitung und Gerät eindeutige Hinweise zur korrekten Nutzung enthalten.  
Diese Vorgaben schaffen die Grundlage, um die Eignung gebläseunterstützter Heizkörper für die Heizkostenverteilung zuverlässig überprüfen zu können.
Gemeinsames Signal der Verbände:
Mit dem Informationsblatt geben die beiden Fachverbände der Branche klare technische und rechtliche Leitplanken an die Hand. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass Gebäudeeigentümer, Fachhandwerker und Abrechnungsdienstleister auf eine praxistaugliche Lösung setzen können, die eine faire Heizkostenabrechnung sicherstellt.
Quelle: BDH / fl
 
     
       
     
     
     
     
    