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Klimapaket

2020: Förderprogramme für Gebäude boomen

Zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 hat die Bundesregierung die Förderprogramme für Gebäude zum Jahresbeginn 2020 erneuert, unter anderem durch eine Erhöhung der Fördersätze im CO2-Gebäudesanierungsprogramm und im Marktanreizprogramm (MAP) und hier durch die Einführung einer Austauschprämie für Öl-Heizungen.

Nun haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erste Zahlen zu den Programmen im Jahr 2020 vorgelegt:

Die Summe der Anträge für die Gebäudeeffizienzprogramme des BMWi hat sich, maßgeblich aufgrund der verbesserten Förderbedingungen von 2019 auf 2020, fast verdoppelt – von 326 000 in 2019 auf 600 000 im Jahr 2020.

2020: 270 % mehr Anträge im Marktanreizprogramm

Besonders stark war die Steigerung bei Anträgen für den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien von ca. 76 000 Anträgen in 2019 auf über 280 000 Anträge in 2020 (siehe TGA-Bericht: Antrags-Rallye beim Marktanreizprogramm). Knapp zwei Drittel der Anträge wurden hier im Rahmen einer Sanierung gestellt, 110 000 Anträge betrafen den Austausch einer Öl-Heizung gegen Heizanlagen auf Basis erneuerbarer Energien.

Bei den geförderten Heizungstechnologien liegen die Wärmepumpe mit 144.000 Anträgen an der Spitze, gefolgt von Biomasseanlagen (96 000) und Solarthermie (58 000). Auf Gashybrid- oder Renewable-Ready-Anlage entfielen 37 000 Anträge.

2020: KfW fördert 93 000 Neubauprojekte

Im CO2-Gebäudesanierungsprogramm bei der KfW gab es 2020 eine knappe Verdoppelung der Zusagen für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus auf 20 000 (2019: 11 000); die bewilligten Einzelmaßnahmen stiegen auf 105 000 (2019: 81 000). Die geförderten Neubauprojekte haben sich deutlich auf 93 000 erhöht (2019: 44 000).

Förderprogramme für Gebäude neu geordnet

In der Anfang 2021 gestarteten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die Bundesregierung ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Die BEG enthält eine Reihe von Verbesserungen, mit denen die erfolgreiche Entwicklung des vergangenen Jahres fortgesetzt und verstärkt wird:

Förderanträge und Abwicklung werden noch einfacher, die Anreize weiter geschärft und noch stärker auf energie- und klimapolitischen Ziele ausgerichtet. Zum 1. Januar 2021 ist mit den Einzelmaßnahmen der erste Teil der BEG in Kraft getreten. Der zweite Teil folgt im Juli 2021 (BEG-Förderrichtlinien BEG WG und BEG NWG als PDF).

Für die BEG konnte Ende 2020 die Bestätigung der EU-Kommission erlangt werden, dass die Förderung beihilfefrei erfolgen kann. Auch dies soll die Praxis weiter erleichtern, Anträge können einfacher gestellt und das Verfahren für die gesamte Abwicklung beim BAFA effizienter gestaltet werden. Zudem baut das BAFA seine Außenstelle in Weißwasser aus, um die Anträge noch schneller bearbeiten zu können.

Tipps: Das BMWi hat Häufige Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantwortet. Infos zur Bundesförderung für effiziente Gebäude auf www.bafa.de

Noch keine Bilanz zum Steuerbonus

Neben den überarbeiteten Förderprogrammen ist seit Anfang 2020 über das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms im Steuerrecht“ auch noch die steuerliche Förderung bestimmter energetischer Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum (Steuerbonus) möglich. In den meisten Fällen ist die steuerliche Förderung gegenüber der BEG und den vorher gültigen Förderprogrammen nicht von Vorteil – trotzdem dürften zahlreiche Modernisierer diesen noch einfacheren Weg zur finanziellen Förderung gehen.

Eine Bilanz zum Steuerbonus gibt es noch nicht. aufgrund der langen Fristen für die Einreichung der Steuererklärungen wird es wohl auch noch einige Zeit dauern. In der Begründung zum Gesetz wurde von Steuermindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden im Kassenjahr 2021 von 70 Mio. Euro ausgegangen. Überschlägig ergibt sich aus dem Planansatz ein Investitionsvolumen der Modernisierer von 1,1 Mrd. Euro. Da der Steuerbonus über drei Jahre ausgezahlt wird, steigen die geplanten Steuermindereinnahmen bis 2023 auf 220 Mio. Euro/a. ■