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Klimaschutzprogramm

Bundestag beschließt CO2-Bepreisung

Der Deutsche Bundestag hat am 15.11.2019 den Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz – BEHG) mit wenigen Änderungen durch Ausschussempfehlungen beschlossen.

Die im BEHG vorgesehene CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe für die Verbrauchssektoren Verkehr und Gebäude, wird von Wissenschaft und Verbänden breit unterstützt, jedoch nicht das nun beschlossene Konzept. Insbesondere der langsame und bis 2025 preislich fixierte Einstieg in die CO2-Bepreisung ohne eine Begrenzung der Zertifikate steht in der Kritik. Zudem stehen verfassungsrechtliche Bedenken im Raum. Ein weiterer Aspekt ist, dass ab 2027 der Preis pro CO2-Zertifikat bei einer Auktion ohne Preisobergrenze drastisch steigen könnte, wenn die beiden Sektoren bis dahin den Zielpfad deutlich verfehlen. Siehe auch: BEHG droht zur Zeitbombe zu werden

Die Bundesregierung hat den langsamen Einstieg in die CO2-Bepreisung bisher damit begründet, dass den Verbrauchern und Unternehmen ausreichend Zeit gegeben werden soll, sich auf deutlich steigende Kosten für fossile Brennstoffe einzustellen. Gleichzeitig gibt es für beide Sektoren Förderprogramme, die einen Umstieg erleichtern sollen.

Die CO2-Bepreisung startet 2021. Die Inverkehrbringer (Raffinerien und Gaslieferanten) müssen dann für die verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen der von ihnen in den Verkehr gebrachten fossilen Kraft- und Brennstoffe Zertifikate im Wert von 10 Euro/tCO2 kaufen. 2022 steigt der Zertifikatepreis auf 20 Euro/tCO2, 2023 auf 25 Euro/tCO2, 2024 auf 30 Euro/tCO2 und 2025 auf 35 Euro/tCO2. Für 2026 wurde ein Preiskorridor zwischen 35 und 60 Euro/tCO2 festgelegt.

Werden die Zusatzkosten der Inverkehrbringer an die Endverbraucher durchgereicht, entspricht dies im Jahr 2021 einem Brutto-Aufschlag (also inkl. Mehrwertsteuer) von rund 3,2 Ct/l für Heizöl und 0,2 Ct/kWh für Erdgas. Für Besitzer einer Öl-Heizung bedeutet der im BEHG festgelegte Preispfad damit nominale Zusatzkosten für eine getankte Menge von 1000 l

im Jahr 2021:   31,48 Euro
im Jahr 2022:   62,95 Euro
im Jahr 2023:   78,69 Euro
im Jahr 2024:   94,43 Euro
im Jahr 2025: 110,16 Euro
im Jahr 2026: 110,16 bis 188,85 Euro

Steigt im Jahr 2027 der Zertifikatpreis auf 180 Euro, ergeben sich nominale Zusatzkosten von 566,56 Euro pro 1000 l Heizöl (56,66 Ct/l). Bei einer äquivalenten Energiemenge liegen die Zusatzkosten bei Erdgas knapp 25 % darunter.

Im Jahr 2021 ergibt sich als rein finanziell keine großer Handlungsdruck, perspektivisch kann er jedoch sehr groß werden, auch wenn man die jeweiligen Zusatzkosten auf den heutigen Barwert abzinst (reale Zusatzkosten). Eine Heizungsmodernisierung angesichts der überschaubaren Zusatzkosten durch die CO2-Bepreisung beispielsweise bis 2023 zurückzustellen, ist allerdings keine gute Idee: Bis dahin kann man auch nicht von den zu erwartenden Energieeinsparungen einer Heizungsmodernisierung profitieren und Heizungstechnik wird sich in den nächsten Jahren vermutlich deutlich oberhalb der allgemeinen Preissteigerung verteuern.

Denn ohne steigende Nachfrage nach Heizungsmodernisierungen wären die Klimaschutzziele 2030 im Gebäudebereich nur zu erreichen, wenn fossile Brennstoffe umfangreich durch technisch gleichartige erneuerbare Brennstoffe substituiert werden. Momentan ist aber nicht davon auszugehen, dass dies bis 2030 in einem relevanten Umfang erfolgt, bzw. zu akzeptablen Preisen möglich ist. Gänzlich vermeiden kann man bei der Gebäudeheizung die CO2-Zusatzkosten also wohl nur, wenn man bei einer Heizungsmodernisierung aus der Nutzung fossiler Energieträgern aussteigt.

Dekarbonisierung kann Heizöl und Erdgas weiter verteuern

Im Gebäudesektor sollen die CO2-Emissionen von heute rund 120 Mio. t/a um rund 40 % auf maximal 72 Mio. t/a bis 2030 sinken. Das wird auch deutliche Konsequenzen für die Infrastruktur der jeweiligen Energieträger haben. Bei Heizöl, das im Neubau praktisch nicht mehr zum Einsatz kommt, werden die Anzahl der Feuerstätten und der spezifische Verbrauch deutlich sinken. Der Mineralölhandel wird also schrumpfen müssen, die Kosten für die Verteilung dürften dadurch steigen.

Bei Erdgas wird der spezifische Rückgang vermutlich unter 40 % liegen, die Kosten zur Instandhaltung der Netze werden aber eher steigen. Sofern (oder solange) das Gasnetz keine neue tragende Aufgabe im Rahmen der Energiewende erhält, müssen steigende Instandhaltungskosten auf eine sinkende Gasmenge umgelegt werden. Die BDEW-Gaspreisanalyse Juli 2019 wies für Einfamilienhäuser mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh einen durchschnittlichen Erdgaspreis von 6,19 Ct/kWh (Grundpreis anteilig enthalten) aus. 1,84 Ct/kWh also fast 30 % waren davon den Netzentgelten (inkl. MwSt.) zuzuordnen. ■

Vom Deutschen Bundestag beschlossenes Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoff-emissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG).