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Photovoltaik

BMWK will Solaranlagen-Netzanschluss erleichtern

Ewa Leon – stock.adobe.com

Teure Anlagenzertifikate beim Netzanschluss haben den Zubau von Photovoltaik-Anlagen auf Firmendächern stark gebremst. Nun will das BMWK gegensteuern.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat sich positiv zu den vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK, Robert Habeck) geplanten Vereinfachungen beim Netzanschluss neuer Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbedächern geäußert. In den letzten Jahren hätten insbesondere unverhältnismäßige Zertifizierungsanforderungen den Zubau von Photovoltaik-Anlagen auf Firmendächern oberhalb einer Anlagenleistung von 135 kWp stark behindert. BSW-Solar hofft nun auf eine schnelle Umsetzung der vorgesehenen Änderungen in der geplanten Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) sowie einer neuen Technische-Anforderungen-Verordnung (TAV).

Schneller und kostengünstiger ans Stromnetz

Den nun vorgelegten Verordnungsentwürfen war ein monatelanger Konsultationsprozess vorangegangen, in dem neben der Bundesnetzagentur und Netzbetreibern auch BSW-Solar eng eingebunden war. BSW-Solar-Zielsetzung dabei war es, dass neue Photovoltaik-Anlagen künftig ohne aufwendige und sehr teure Anlagenzertifizierung wieder schneller und kostengünstiger ans Stromnetz angeschlossen werden können.

Der nun erzielte Kompromiss wird nach Einschätzung von BSW-Solar zu einem Wachstum des Photovoltaikzubaus auch auf Gewerbedächern in Deutschland beitragen. Das Marktsegment gilt als besonders erfolgskritisch für das Erreichen der Klimaschutzziele.

Die nun vorliegenden Regierungspläne sehen vor, dass Photovoltaik-Anlagen mit einer Anschlussleistung zwischen 135 bis 500 kWp zukünftig von der Pflicht zum Anlagenzertifikat befreit werden, wenn sie über den Eigenverbrauch in der Kundenanlage hinaus maximal 270 kW Leistung ins Netz einspeisen. Eine wesentliche Vereinfachung sieht der Branchenverband darin, dass künftig bei diesen Anlagen nicht mehr die sehr aufwendige Netzanschlussregel VDE AR-N 4110 (Mittelspannungsrichtlinie) anzuwenden wäre, sondern die einfachere VDE AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie), und zwar unabhängig davon, in welcher Spannungsebene der vorhandene Kundenanschluss liegt.

Abwägung von Netz- und Solartechnik-Belangen

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar: „Damit wird eine weitere große Marktbarriere beseitigt. Dank der bereits erfolgten Abwägung von Netz- und Solartechnik-Belangen beim Zustandekommen des Kompromisses wird es hoffentlich schnell zu einer Verabschiedung der Verordnungen kommen. Nur mit einer vollständigen Entfesselung und einer schnellen Vervielfachung des Photovoltaik-Nachfrage auch im Gewerbesektor lassen sich die ehrgeizigen PV-Ausbauziele der Bundesregierung erreichen.“

Die PV-Ausbauziele sehen vor, den Anteil von PV-Strom von derzeit gut 10 % in den kommenden zehn Jahren auf 30 % (bis 2035) zu steigern, die insgesamt in Deutschland installierte PV-Leistung von derzeit rund 70 GW auf 215 GW bis zum Jahr 2030 zu erhöhen. ■
Quelle: BSW-Solar / jv

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