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Regelwerk

E-Mobilität: Nichtbeachtung des GEIG kann teuer werden

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) beinhaltet konkrete Vorgaben zur Leitungs- und Ladeinfrastruktur in neu zu errichtenden und bestehenden Gebäuden.

TÜV SÜD Industrie Service

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) beinhaltet konkrete Vorgaben zur Leitungs- und Ladeinfrastruktur in neu zu errichtenden und bestehenden Gebäuden.

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) soll die Nutzung von Elektroautos im privaten Bereich weiter voranbringen. Wie die Erfahrungen von TÜV SÜD zeigen, sind die Anforderungen auch ein Jahr nach Veröffentlichung des Gesetzes nicht im Markt angekommen. Es drohen hohe Folgekosten für Nachbesserungen.

Mit dem GEIG soll der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge weiter beschleunigt werden, entsprechende Anforderung hat Deutschland durch Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie und der EU-Energieeffizienz-Richtlinie umzusetzen.  

Das „Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität“ gilt für Wohngebäude (einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen) und Nichtwohngebäude (wie Verwaltungsgebäude, gewerbliche Betriebsgebäude, Hotels, Krankenhäuser, Schulen oder Museen).

Es enthält Anforderungen an die Leitungsinfrastruktur und die Ladeinfrastruktur der Gebäude. Die Leitungsinfrastruktur umfasst bauliche Vorrüstungen für die Verlegung von Elektro- und Datenleitungen und ausreichende Installationsräume für intelligente Mess- und Lademanagementsysteme. Zur Ladeinfrastruktur gehören Installationseinrichtungen, wie Umspann-, Schalt- und Lademanagementsysteme.

„Böses Erwachen“ für Bauherren, Bauträger und Eigentümer

„Das GEIG fordert sowohl bei Neubauten als auch bei Renovierungen eine Mindestanzahl von Stellplätzen, die für die spätere Installation von Ladepunkten für E-Fahrzeuge vorgerüstet sind“, sagt Stefan Veit vom Geschäftsfeld Gebäude- und Elektrotechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „In bestimmten Bereichen muss bereits jetzt eine Mindestanzahl von betriebsbereiten Ladepunkten installiert sein.“

Obwohl das GEIG bereits am 25. März 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am Tag nach dieser Verkündung in Kraft ohne Übergangsfristen in Kraft getreten ist, sind die Anforderungen bisher nicht im Markt angekommen. Das gefährdet nach Einschätzung der TÜV SÜD-Experten nicht nur den zügigen Ausbau der Elektromobilität in Deutschland, sondern kann auch zu einem „bösen Erwachen“ für Bauherren, Bauträger und Eigentümer führen.

Die Vorgaben des GEIG sind verbindlich

Wenn die Mindestanforderungen des GEIG nicht umgesetzt werden, fehlen die Leitungswege, Platzreserven in Verteilungen sowie Kapazitätsreserven in der allgemeinen elektrischen Infrastruktur bzw. der Leistungsauslegung der Anlagen.

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GV

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Das sind Erkenntnisse aus baubegleitenden Qualitätscontrollings und Bauabnahmen, die TÜV SÜD im Auftrag von Bauherren, Investoren, Bauträgern und Eigentümern bei Neubauten und Renovierungen durchführt. Mit ihren Prüfungen stellen die Experten sicher, dass Baubeschreibung, Bauplanung und Bauausführung übereinstimmen und dass die Bauplanung (hier: Elektroplanung) und Bauausführung (hier: Elektroinstallation) den gesetzlichen sowie vereinbarten Vorgaben entsprechen.

„Die Vorgaben des GEIG sind verbindlich und müssen umgesetzt werden“, betont Dr.-Ing. Markus Weißenberger vom Geschäftsfeld Bautechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „Wenn mit Verweis auf das Gesetz die Einrichtung von Ladepunkten und der zugehörigen Infrastruktur gefordert wird, sind nachträgliche Installationen mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden.“

Vom GEIG ausgenommen sind Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum von kleinen und mittleren Unternehmen befinden oder überwiegend von diesen genutzt werden. Weitere Ausnahmen sind vorgesehen, wenn bei größeren Renovierungen von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur 7 % der gesamten Renovierungskosten überschreiten. ■