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Strompreise

Ab 1. Juli 2022 beträgt die EEG-Umlage 0,00 Ct/kWh

mpanch – stock.adobe.com

Ab heute (1. Juli 2022) fällt die EEG-Umlage im Strompreis vollständig weg: Die EEG-Umlage sinkt von 3,72 Ct/kWh auf 0,00 Ct/kWh. Vorerst.

Die seit 2000 (damals 0,19 Ct/kWh) von den nicht privilegierten Stromkunden (Letztverbraucher) über die Stromrechnung zu entrichtende EEG-Umlage ist per Gesetz ab dem 1. Juli 2022 auf 0,00 Ct/kWh festgelegt worden.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Das ist in der aktuellen Hochpreisphase wichtiger denn je und kann den Druck für Stromverbraucher zumindest etwas mindern. Wir haben außerdem die gesetzlichen Regelungen angepasst, damit die Absenkung auch beim Endkunden ankommt. Die Anbieter sind gesetzlich klar verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben.“

Entlastung nicht genau bezifferbar

Ein Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 3500 kWh zahlte 2021 noch 227,50 Euro für die EEG-Umlage, heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Da auf die EEG-Umlage jedoch noch der volle Mehrwertsteuersatz zu entrichten ist, betrugen die wahren Kosten aus der EEG-Umlage für den Musterhaushalt 270,73 Euro.

Für 2022 war die EEG-Umlage unter anderem durch einen Bundeszuschuss von 6,500 Ct/kWh (2021) auf 3,723 Ct/kWh gesunken. Der Musterhaushalt hätte also im Jahr 2022 Kosten aus der EEG-Umlage von 155,06 Euro tragen müssen. Durch die Absenkung zum 1. Juli 2022 halbieren sie sich auf 77,53 Euro.

Ab 2023: Nur die Erhebung der EEG-Umlage wird ausgesetzt

Damit auch ab 2023 die Absenkung auf null wirksam bleibt, muss allerdings noch ein weiteres Gesetz beschlossen werden, denn das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher vom 23. Mai 2022“ bewirkt als Artikelgesetz eine Änderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die die Höhe der EEG-Umlage nur bis zum 31. Dezember 2022 regelt.

Die langfristige „Abschaffung der EEG-Umlage“ ab dem 1. Januar 2023 soll rechtstechnisch dadurch umgesetzt werden, dass die Finanzierung des EEG-Förderbedarfs durch entsprechende Zahlungen auf das etablierte EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) geleistet werden. Zur Vermeidung eventueller Finanzierungsrisiken bei den ÜNB soll die bisherige Möglichkeit zur Refinanzierung der EEG-Förderkosten hilfsweise erhalten bleiben. Man könnte auch sagen, dass die EEG-Umlage nicht abgeschafft, sondern nicht mehr erhoben wird.

Strompreise werden voraussichtlich trotzdem weiter steigen

Die Absenkung der EEG-Umlage wird allerdings voraussichtlich nur kurzfristig einen rechnerischen Effekt haben, der in den nächsten Monaten durch steigende Strompreise und einen zurzeit eingeschränkten Wettbewerb untergehen. Thorsten Storck, Energieexperte beim Vergleichsportal Verivox: „Für Juni, Juli und August haben bereits 153 örtliche Versorger Preiserhöhungen angekündigt – um durchschnittlich 19 %. Spätestens zum Jahreswechsel 2022/23 rechnen wir erneut mit flächendeckenden Strompreiserhöhungen für Millionen Haushalte.“ Der Grund: Die Einkaufspreise sind weiterhin auf hohem Niveau. An den Spotmärkten steht der Preis für das kommende Jahr aktuell bei rund 260 Euro/MWh (26 Ct/kWh). Zur Einordnung: Im langjährigen Mittel bewegt sich der Preis zwischen 35 und 55 Euro/MWh.

Die EEG-Umlage (auch: „Ökostrom-Umlage“) wurde im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken eingeführt und bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. In den Jahren 2014 bis 2021 lag sie jeweils über 6 Ct/kWh, der höchste Stand wurde 2017 mit 6,88 Ct/kWh erreicht. Ein Musterhaushalt mit einer Abnahme von 3500 kWh/a aus dem öffentlichen Stromnetz hat in der EEG-Umlage-über-den-Strompreis-Ära den Zubau von über das EEG geförderten Anlagen mit etwa 3135 Euro (brutto) bzw. knapp 140 Euro/a unterstützt. ■

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