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VDI

GEG-Entwurf bedeutet Stillstand

„Deutschland braucht dringend ein ambitioniertes, klimagerechtes Gebäudeenergiegesetz“, mahnt VDI-Direktor Ralph Appel. „Der neue Gesetzesentwurf steht aus Sicht des VDI allerdings im Widerspruch zum jüngst beschlossenen Klimapaket der Bundesregierung. Er enthält keine verschärften Vorgaben hinsichtlich der Energieeffizienz für Neubauten und für die Sanierung von Bestandsbauten. Das verhindert Innovationen und trägt nicht zur Erreichung der Klimaziele bei.“

Laut dem kürzlich vom Kabinett beschlossenen Klimaschutzgesetz müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 von 118 auf 70 Mio. t/a sinken. Bei einer Neubaurate von durchschnittlich 1 bis 2 %/a sei dazu eine Sanierungsverpflichtung nahezu unvermeidlich, um die CO2-Reduktion auch nur annähernd erreichen zu können. Sanierung dürfe hier auch nicht nur die Verbesserung der Gebäudehülle bedeuten, sondern müsse mit einer generellen Verbesserung der Gebäudetechnik einhergehen, einschließlich einer Nutzung der Sektorenkopplung, beispielsweise durch Beheizung mit klimaneutralem Strom.

Bilanzierung des GEG-Entwurfs nicht praxistauglich

Appel: „Hinsichtlich der Gebäudeenergiebetrachtung zeigt der Gesetzentwurf keine in der Praxis umsetzbaren Wege zur Bilanzierung auf. Planer, Energieberater, Ausführende und Bewohner müssen weiterhin mit Unklarheiten im Verfahren und zweifelhaften Ergebnissen leben. Es braucht jedoch transparente und nachvollziehbare Berechnungswege für alle Baubeteiligten, um eine Akzeptanz der Gebäudeenergiebilanzierung nach den gesetzlichen Vorgaben zu schaffen.“

Verbrauchskontrolle muss zur Pflicht werden

Unabhängig von der Verpflichtung zur Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises, müsse im Gesetz die Verpflichtung einer regelmäßigen Überprüfung der tatsächlichen (Primär)Energieverbräuche aufgenommen werden. „Insbesondere komplexe Energiekonzepte beinhalten die Gefahr, aufgrund von Nutzerverhalten oder Fehlbedienungen deutlich mehr Energie zu verbrauchen, als das dem Bedarfswert entspricht. Hierbei kommt dem Monitoring eine entscheidende Bedeutung zu. Ein erkannter Mangel erfordert in diesen Fällen Korrekturen“, so Appel.

Kühlung von Wohngebäuden muss berücksichtigt werden

Im Bereich der Wohngebäude betrachtet der Gesetzentwurf weiterhin keine Kühlung, sondern verweist lediglich auf die formale Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes. Appel: „Tatsache ist jedoch, dass Gebäude bei den zu zunehmenden hohen Sommertemperaturen unkomfortable oder gar gesundheitsschädliche Raumzustände aufweisen können. Als Konsequenz kaufen Hausbesitzer und Mieter ineffiziente Kältegeräte im Baumarkt. Notwendig wäre dagegen eine Förderung weitgehend klimaneutraler Gebäudekühlungen wie mit regenerativem Strom angetriebene Wärmepumpen zum Heizen und Kühlen oder Luft/Erdwärme-Wärmeübertager.“

„Es gibt kein Problem mit der Verfügbarkeit von effizienten Technologien für Gebäude, sondern ein Umsetzungsproblem“, sagt Appel. „Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz gibt Bauherren keine Planungssicherheit und wird die Erfüllung der Klimaschutzziele unnötig erschweren und teuer machen.“ ■