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Gebäudeenergiegesetz

Hinweise für die Energetische Inspektion nach GEG

Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat zur „Inspektionsnorm“ DIN SPEC 15 240 „Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Energetische Inspektion von Klimaanlagen“ das ergänzende „Beiblatt 1: Hinweise zur energetischen Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz GEG 2020“ herausgegeben.

In DIN SPEC 15 240 Beiblatt 1 werden die geänderten neuen Anforderungen normativ abgebildet, die mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 1. November 2020 in Kraft getreten sind. Das betrifft zum einen die Einteilung der Energetischen Inspektion in zwei Klassen von 12 bis 70 kW thermischer Leistung für den Kältebedarf und größer 70 kW thermische Leistung für den Kältebedarf.

Zum anderen wurde eine Ausnahmeregelung von der Energetischen Inspektion gemäß GEG neu aufgenommen, die bei vorhandenen Automationssystemen für diese Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden kann.

Auf den zehn Seiten des Beiblatts sind Hinweise zur technischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aus § 74 Abs. 3 GEG und § 75 GEG zu finden. In der zuständigen Arbeitsgruppe lag die Federführung für die Erarbeitung des im PAS-Verfahren erstellten Beiblatts zur DIN SPEC 15 240 beim Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA).

Der Inhalt des neuen Beiblatts wird im Zuge der bereits laufenden Überarbeitung der im Vornormenverfahren erstellten DIN SPEC 15 240 in das Hauptblatt eingepflegt. Außerdem sollen dort Vereinfachungen der Inspektionsdurchführung und weitere Anforderungen, die in der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) enthalten sind, behandelt werden. ■

www.btga.de