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Grünbeck

Eigensichere Enthärtungsanlagen

Laut Trinkwasserverordnung § 17 Abs. 6 dürfen Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser abgegeben wird, nicht ohne eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sicherungseinrichtung mit Wasser führenden Teilen verbunden werden, in denen sich Wasser befindet, das nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist. Zuletzt gab es deshalb Diskussionen, ob Enthärtungsanlagen abgesichert werden müssen oder nicht. Eine Veröffentlichung „Hygienische Absicherung des Trinkwassers“ (Dezember 2019, Download: www.bit.ly/tga1168) stellt nun klar: „Vor dem Einsatz in der Trinkwasser-Installation sollte das einzusetzende Gerät zur Wasserbehandlung, insbesondere bei der
Entwicklung, hygienisch überprüft werden. Enthärtungs- und Kalkschutzanlagen in der Trinkwasser-Installation mit aktuell gültigem DVGW-Zertifikat sind bereits eigensicher und bedürfen daher keiner
zusätzlichen Absicherung. Die eingesetzten Materialien und Werkstoffe müssen der Trinkwasserverordnung inklusive der entsprechenden Bewertungsgrundlagen und UBA-Leitlinien und -Empfehlungen ent­sprechen.“ Grünbeck-Enthärtungsanlagen, die im Trinkwasserbereich eingesetzt werden, sind laut Anbieter DVGW-zertifiziert und somit eigensicher, zusätzlichen Sicherungseinrichtungen seien damit nicht erforderlich.

Grünbeck
89420 Höchstädt
Telefon (0 90 74) 4 10
info@gruenbeck.de
www.gruenbeck.de