„Ungewisser Amortisationshorizont“
Nach Auffassung des Spitzenverbands der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer mit über 850.000 Mitgliedern würden Immobilieneigentümer schon aufgrund bereits verabschiedeter energiepolitischer Programme zu Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebestand mit ungewissem Amortisationshorizont gezwungen. Dies verstöße gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Zur Begründung führt Haus & Grund an, dass im vermieteten Bestand die Aufwendungen nicht - wie bei Selbstnutzern unterstellt - durch Energieeinsparungen erwirtschaftet werden können. Der vermietende Eigentümer sei dazu auf die in der Praxis kaum durchführbare Beteiligung der Mieter an den Kosten seiner Investition angewiesen. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die diese Hürden nicht berücksichtigen, dürften nicht die Grundlage verschärfter energetischer Anforderungen sein.
Anmerkung: Im Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz – EnEG ) heißt es in §4 „Sonderregelungen und Anforderungen an bestehende Gebäude“: „[...] Die Maßnahmen [...] müssen generell zu einer wesentlichen Verminderung der Energieverluste beitragen, und die Aufwendungen müssen durch die eintretenden Einsparungen innerhalb angemessener Fristen erwirtschaftet werden können.“ ToR
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