Am 1. Juli 2008 ist die
Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen
in Kraft getreten. Neu errichtete wärmegeführten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW können über das Impulsprogramm gefördert werden. Der nichtrückzahlbare Investitionszuschuss kann ab 1. September beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Das ausschließlich zulässige BAFA-Antragsformular wird aber erst am 1. September (
hier
) bereitgestellt.
Achtung:
Anders als bei einigen Programmbestandteilen im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien sind nur Maßnahmen förderfähig, mit denen vor der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Der Auftrag für den Kauf oder die Installation der KWK-Anlage darf erst erteilen werden, nachdem der Zuschussantrag im BAFA eingegangen ist. Planungsleistungen dürfen aber vor Antragstellung erbracht werden (vgl. Richtlinietext Abschnitt 2.3).
Bereits veröffentlicht wurde auf der Webseite des BAFA aber das Formular
Herstellererklärung für Mini-KWK-Anlagen
. Außerdem wurde eine
Beispielberechnung für die Höhe des Zuschussbetrags
veröffentlicht.
ToR
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Im Kontext auf www.tga-fachplaner.de
Impulsprogramm für Mini-KWK-Anlagen
EU-Richtlinie für KWK-Kleinstanlagen
FÖRDERUNG