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Studie / KSG / BEHG

Das bringt „CO2-Bepreisung rauf, EEG-Umlage runter“

Durch die Nutzung zusätzlicher Einnahmen aus einer höheren CO2-Bepreisung zur Senkung der EEG-Umlage können die Strompreise massiv gesenkt werden. Die EEG-Umlage, die heute bei 6,5 Ct/kWh liegt, könnte damit mehr als halbiert werden. Das zeigen Berechnungen von Agora Energiewende.

Die aktuell diskutierte Erhöhung der CO2-Bepreisung um 15 Euro/tCO2 auf dann 45 Euro/tCO2 bereits im Jahr 2022 ist ein wichtiges Preissignal auf dem Weg zu mehr Klimaschutz: Kraft- und Brennstoffe, wie Diesel, Benzin, Heizöl und Erdgas, werden teurer.

Werden die dadurch beim Bund entstehenden Mehreinnahmen in Höhe von 4,5 Mrd. Euro/a genutzt, um die EEG-Umlage zu senken, kommt ein weiteres wichtiges Signal auf dem Weg zur Klimaneutralität hinzu: Strom wird billiger.

E-Mobilität und Wärmepumpen würden wettbewerbsfähig

Nach Berechnungen von Agora Energiewende lässt sich die EEG-Umlage 2022 durch die Mehreinnahmen aus einer CO2-Bepreisung von 45 Euro/tCO2 mehr als halbieren – auf 2,5 Ct/kWh. Eine solche Preissenkung würde E-Mobilität, Wärmepumpen und elektrische Produktionsprozesse wettbewerbsfähig gegenüber fossilen Technologien machen und zugleich die Bürger spürbar entlasten. „Das wäre der langersehnte Befreiungsschlag bei den Stromkosten“, sagt Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende.

Unter Annahme eines Börsenstrompreises von 60 Euro/MWh kann der Haushaltsstrompreis durch die vorgeschlagenen Maßnahmen um 2,4 Ct/kWh sinken. Das bedeutet für einen Vier-Personen-Haushalt Einsparungen in Höhe von gut 80 Euro/a. „Ein höherer CO2-Preis bei gleichzeitiger Senkung des Strompreises ist sozial gerecht, da die unteren Einkommensgruppen davon profitieren“, sagt Graichen.

„Höhere Kosten der CO2-Bepreisung den Vermietern anlasten“

Höhere Einkommensgruppen hätten in der Regel größere Autos mit höherem Verbrauch. Graichen: „Sowohl klimapolitisch als auch sozialpolitisch gilt: CO2-Preis rauf, Strompreis runter – und die höheren Kosten der CO2-Bepreisung nicht den Mietern, sondern den Vermietern anlasten.“ Letztere hätten es in der Hand, in eine neue, CO2-arme Heizung zu investieren.

Agora Energiewende empfiehlt BEHG-Novelle

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sieht bereits heute vor, Einnahmen aus der CO2-Bepreisung für die Senkung der EEG-Umlage zu nutzen. Damit soll die Mehreinahmen aus dem Anstieg des aktuell geregelten CO2-Preises von 20 auf 30 Euro/tCO2 im Jahr 2022 in Höhe von 3,6 Mrd. Euro bereits eine Reduzierung der EEG-Umlage um 1,4 auf 3,8 Ct/kWh bewirken. Eine weitere Reduktion von 1,3 Ct/kWh ergäbe sich aus den Mehrerlösen einer höheren CO2-Bepreisung von 45 Euro/tCO2.

Um die Umsetzung des Vorschlags zum 1. Januar 2022 zu ermöglichen, empfiehlt Agora Energiewende, eine entsprechende Novelle des BEHG gleichzeitig mit der Überarbeitung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) aufgrund des Klimaurteils auf den Weg zu bringen.

CO2-Preis moderat erhöhen, um die EEG-Umlage drastisch zu senken

Graichen: „Der Bundestag hat es in der Hand: Parallel zur Novelle des Klimaschutzgesetzes sollte er jetzt auch die Chance ergreifen, den CO2-Preis moderat zu erhöhen, um so die EEG-Umlage drastisch zu senken.“ ■

Siehe auch: „Amtliche“ Emissionsfaktoren für CO2-Bepreisung