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Bundesförderung für effiziente Gebäude

GIH über die BEG 2024: Neue Richtlinie, alte und neue Probleme

Falko Matte – stock.adobe.com

Bei der KfW können seit dem 27. Februar 2024 Zuschüsse für neue Heizungen beantragt werden. Der GIH weist indes auf bekannte und neue Probleme hin.

Der Förderstopp bei der energetischen Gebäudesanierung ist beendet und die meisten Programme sind samt Richtlinien wieder in Kraft getreten – so können seit dem 27. Februar 2024 in einem Programmteil auch wieder Anträge für den Heizungstausch im Einzelmaßnahmenprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bei der KfW gestellt werden. Alles wieder gut also? Keinesfalls, sagt der Energieberatendenverband GIH, der sich mit altbekannten und neuen Problemen konfrontiert sieht.

Die Antragstellung für die Heizungsförderung ist aktuell nur für Eigentümer von selbst genutzten Einfamilienhäusern, und somit nur für einen kleinen Teil der Gebäudebesitzer, möglich. Warum Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und Eigentümer von Nichtwohngebäuden noch bis Mai oder gar August darauf warten müssen, ist für den GIH-Bundesvorsitzenden Stefan Bolln unverständlich. Zwar könne die Heizung nun schon aufgrund einer Ausnahmeregelung in Abschnitt 9.2.1 der Richtlinie ausgetauscht werden. Doch das Risiko, dass über die Förderzusage erst in einigen Monaten entschieden werde, schrecke potenzielle Modernisierer nach den Förderstopps der Vergangenheit ab. Daher fordert Energieberater Bolln, alle Programmteile so rasch wie möglich zu öffnen.

iSFP-Bewilligung dauert wieder sehr lange

Bolln: „Zudem dauert die Bearbeitung individueller Sanierungsfahrpläne leider wieder sehr lange – fünf Monate Wartezeit bis zur Bewilligung sind nach unserer Erfahrung keine Seltenheit.“ Nachdem das Problem letztes Jahr mediale Aufmerksamkeit bekam, ging es deutlich schneller, mittlerweile falle das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aber wieder in alte Muster zurück.

Das Problem (betrifft nur Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik (außer Heizung)): Liegt zum Zeitpunkt eines Bescheids im Einzelmaßnahmen-Programm kein geprüfter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, reduzieren sich die förderfähigen Kosten um die Hälfte und der Fördersatz sinkt von 20 auf 15 %. Bolln: „Wer auf Nummer sicher gehen will, kann also nicht zweigleisig fahren, sondern muss mit seinem Sanierungsantrag auf die finale iSFP-Bewilligung warten – was den Gesamtprozess unerträglich in die Länge zieht.“ Wenig hilfreich sei es dabei auch, dass die iSFP-Prüfung in einer anderen Abteilung des BAFA stattfindet und die für die Einzelmaßnahmenförderung zuständige Abteilung nichts von einem längst eingereichten iSFP weiß. „Den Frust vieler Hausbesitzer, den unsere Mitglieder in ihren Beratungsgesprächen derzeit aushalten müssen, kann man sich unschwer vorstellen“, so Bolln.

„Viele Förderprozesse wurden ohne Blick auf die Praxis aufgestellt und sind mit Fehlern in den Details behaftet.“ Stefan Bolln

GIH

„Noch unnötige Reibungsverluste“

Inakzeptabel sei es auch, dass es nicht möglich ist, eine separate Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung zum Heizungstausch zu beantragen. „Die Fachplanung ist eine notwendige Voraussetzung für den Heizungstausch, die Baubegleitung eine sinnvolle Erweiterung – weshalb die Richtlinie hier eine gemeinsame Extraförderung von bis zu 2500 Euro vorsieht. Dass keine Anträge möglich sind, kommt also einer Kürzung gleich“, moniert Bolln.

Siehe auch auf GEB-info.de: Irritationen zum Neustart der Heizungsförderung

Auch hier bemerkt der GIH-Vorsitzende unnötige Reibungsverluste: Während der Heizungstausch über die KfW-Förderbank läuft, ist für die Fachplanung und Baubegleitung laut Richtlinie das BAFA zuständig – das davon aber wenig wissen will. „Viele Förderprozesse wurden ohne Blick auf die Praxis aufgestellt und sind mit Fehlern in den Details behaftet – so gibt es zum Beispiel FAQs, die den Richtlinien widersprechen.“ ■
Quelle: GIH / jv

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