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CO2-Bepreisung

FNR: CO2-Steuer auf Brennholz nicht nachvollziehbar

Klaus Eppele – stock.adobe.com

Die Wärmeerzeugung aus Holz wird häufig als klimaneutral angesehen und in verschiedenen Regularien auch so anerkannt. Eine CO2-Steuer auf Holzbrennstoffe, wie sie für fossile Kraft- und Brennstoffe erhoben wird, wäre fachlich nicht zu rechtfertigen, sagt die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR).

Medienberichte zur Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), in denen von einer möglichen CO2-Steuer auf Brennholz die Rede ist, stoßen bei der FNR auf Unverständnis. Die Fachagentur vertritt die Auffassung, dass fachlich bereits die Diskussion in keiner Weise gerechtfertigt ist. Vielmehr sollte in der aktuellen Situation der Fokus darauf gerichtet werden, wie Holzenergie in Kombination mit anderen erneuerbaren Energien zeitnah ausgebaut werden kann.

Um den aktuellen Preis- und Versorgungsrisiken bei Erdgas zu begegnen, erachtet es die FNR als dringend erforderlich, effiziente und emissionsarme Holzheizwerke zu errichten und insbesondere in den kalten Wintermonaten, wenn andere erneuerbare Wärmeerzeuger nicht ausreichend zur Verfügung stehen, kostengünstige Holzwärme in die Wärmenetze einzuspeisen.

Deutschland verfügt über erhebliche ungenutzte Biomasse- bzw. Restholzpotenziale. Jetzt gelte es, nachhaltig verfügbare Energieholzressourcen bestmöglich zu erschließen und in Kombination mit beispielsweise Solarthermie und Wärmepumpen für eine schnelle Substitution der auf fossilen Brennstoffen basierenden Wärmeversorgung in Städten und Quartieren einzusetzen. Holzenergie und andere Bioenergie könnten damit spürbar zur Minderung von Preis- und Versorgungsrisiken im Gasmarkt beitragen. Dem unbenommen müsse weiterhin das Augenmerk auf die Reduzierung des Energieverbrauchs gerichtet sein.

Hintergrund der Diskussionen ist der Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Betroffen wären bisher aber nur Anlagen zur Müllverbrennung und nicht Holz-Heizungen in Gebäuden bzw. die darin eingesetzten Brennstoffen. Die bei der Ernte, Aufbereitung und Transport entstehenden CO2-Emissionen durch eingesetzte fossile Energieträger werden bereits an anderer Stelle von der CO2-Bepreisung oder dem EU-Emissionshandel erfasst. ■

Holzenergie

Über 50 % oder 1283 TWh/a des Endenergieverbrauchs in Deutschland entfallen auf die Wärmenutzung, 800 TWh davon sind der Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung zuzurechnen.

Die Wärmeversorgung basiert dabei überwiegend auf Erdgas. Erneuerbare Wärme hat einen Anteil von etwa 15 %, Holzenergie liefert ca. zwei Drittel davon. Mit 134 TWh/a steht Holzwärme somit für etwa 6 % des jährlichen deutschen Endenergieverbrauchs.

Die Emissionsbilanz der Energieerzeugung bzw. Wärmeerzeugung aus Holzbrennstoffen ist sehr positiv und wird regelmäßig vom Umweltbundesamt in der Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger aktualisiert ausgewiesen.
 

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