Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Elektrifizierung

Viele Balkonkraftwerke sind im MaStR fehlerhaft registriert

EUPD Research

2022 hat sich der Zubau von Steckersolargeräten, auch als Balkonkraftwerk, Mini-EEA oder Plug-In-Photovoltaik-Anlage bezeichnet, deutlich beschleunigt. Eine Analyse von EUPD Research zeigt allerdings, dass viele Registrierungen im Marktstammdatenregister fehlerhaft sind und eine detaillierte Analyse des Gesamtzubaus der Kleinst-Photovoltaik-Anlagen in Deutschland erschweren.

„Ein Balkonkraftwerk muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden sowie im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden“, heißt es auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Hanna Schmole, Director Research Operations bei EUPD Research: „Wir haben auf Basis des MaStR die PV-Inbetriebnahmen in Deutschland im Jahr 2022 untersucht und festgestellt, dass viele der Registrierungen im Kleinstanlagenbereich nicht ganz stimmig sind. Es fallen Dateneinträge auf, die den ‚Steckerfertigen Erzeugungsanlagen“ zugeordnet sind, 1 bis 2 PV-Module aufweisen, für die jedoch eine hohe installierte Bruttoleistung (in Einzelfällen bis 600 kWp) eingetragen ist. Diese Meldungen haben wir für unsere Auswertungen bereinigt.“

Viele Fehlerquellen

Auch der Errichtungsort bzw. die „Lage der Einheit“ scheint bei der Registrierung oft nicht adäquat angegeben zu werden. So wurden rund 700 Anlagen unter 3 kWp der Kategorie „Freifläche“ zugeordnet, wobei diese laut dem frei wählbaren „Anzeige-Name der Einheit“ (beispielsweise „Balkonkraftwerk Garten“) vermutlich eher den „Steckerfertigen Erzeugungsanlagen“ zuzuschreiben sind. Noch deutlicher wird dies bei den Einträgen der „baulichen Anlagen“, hier sind rund 19 000 Anlagen vermutlich eher den Balkon-PV-Anlagen zuzuschreiben.

Auffällig ist ebenfalls, dass circa. 8 % der Photovoltaik-Anlagen bis 2 kWp zur „Volleinspeisung“ gemeldet sind. „Volleinspeisung“ im Sinne des MaStR bedeutet jedoch, dass der gesamte Strom aus der Stromerzeugungseinheit ins Netz eingespeist wird. Bei den meisten Balkon-PV-Anlagen ist jedoch davon auszugehen, dass der Strom direkt im Haushalt verbraucht wird und keine Netzeinspeisung stattfindet.

Siehe auch: Petition für vereinfachte Genehmigung von Balkonkraftwerken

Viele Kleinstanlagen, aber eine geringe Kapazität

Insgesamt ergibt die bereinigte EUPD-Research-Analyse des MaStR einen Photovoltaik-Zubau von rund 6,82 GWp für das Jahr 2022, verteilt über rund 347 000 Photovoltaik-Anlagen. In Bezug auf die installierte Leistung in Deutschland nehmen Kleinstanlagen bis 2 kWp nur einen Bruchteil ein. Wird jedoch die Anzahl der im Jahr 2022 im MaStR registrierten Inbetriebnahmen betrachtet, stellen diese knapp ein Viertel der Anlagen dar.

„Neben den offiziellen Meldungen von Balkon-PV-Anlagen vermuten wir jedoch auch eine hohe Dunkelziffer an Anlagen, die nicht gemeldet werden“, ergänzt Markus A.W. Hoehner, Gründer und CEO von EUPD Research. ■
Quelle: EUPD Research / jv

Im Kontext:
Bundeskabinett: Preisbremse für Wärmepumpenstrom kommt
VDE-Positionen würden den Markt für Mini-EEA beflügeln
BMF-Schreiben zum Nullsteuersatz bei Photovoltaik-Anlagen
Wärmepumpe-Photovoltaik-Kombination stark nachgefragt
Solarstrom bringt Kostensicherheit beim Wärmepumpenbetrieb