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F-Gase-Verordnung

EU-Parlament stimmt für beschleunigten F-Gase-Ausstieg

Abstimmungsergebnis im EU-Parlament zur Novellierung der F-Gase-Verordnung.

Screenshot / Livestream des EU-Parlaments

Abstimmungsergebnis im EU-Parlament zur Novellierung der F-Gase-Verordnung.

Am 30. März 2023 hat das EU-Parlament den ENVI-Entwurf zur Novelle der F-Gase-Verordnung angenommen. Die Branche konnte eine Entschärfung erreichen.

Am Ende war das Ergebnis eindeutig: Für den Entwurf des Umweltausschusses im EU-Parlament (ENVI) für eine die F-Gase-Verordnung verschärfende Novelle stimmten im EU-Parlament 426 Abgeordnete, 109 dagegen und 52 enthielten sich.

Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), der Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW) und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik unterstützen die Ziele der F-Gase-Verordnung, hatten sich aber im Vorfeld für eine moderatere Vorgehensweise eingesetzt. Das Bestreben der Kälteorganisationen war es, den Betreibern und Fachbetrieben mehr Zeit für den erforderlichen Wandel hin zu einer vorrangigen Nutzung natürlicher Kältemittel, überall dort wo es technisch möglich und energetisch sinnvoll ist, zu geben. Hierfür fand sich im Parlament jedoch keine Mehrheit.

Auf die Branche kommt nun in kürzester Zeit ein weitgehender Ausstieg aus den F-Gasen zu. So stimmte das Parlament z. B. für ein grundsätzliches Verbot von stationären Kälteanlagen mit F-Gasen ab 2025. Auch ein langsamerer Phase-down der verfügbaren Gesamtmenge an F-Gasen wurde abgelehnt.

Kurzfristiges Verwendungsverbot entschärft

Das geplante Verwendungsverbot von F-Gasen mit einem GWP > 150 (GWP = Global Warming Potential) für Service und Wartung ab 2024 ist allerdings vom Tisch. Es hätte im Fall einer Reparatur das frühzeitige Aus für unzählige Bestandsanlagen bedeutet. Bis Ende 2029 ist die Verwendung von F-Gasen mit einem GWP < 2500 für Service und Wartung weiterhin auch an stationären Kälteanlagen erlaubt, ab 2030 gilt dann jedoch ein GWP < 150 als Grenze. Das ist ein Erfolg der nationalen Kälteorganisationen, da erst durch ihre Initiative ein entsprechender Änderungsantrag zu einer gesonderten Abstimmung im Parlament eingebracht und angenommen wurde.

Kälteorganisationen setzen sich weiter ein

Wie geht es weiter? Der Europäische Rat prüft nun die Parlamentsentscheidung, wobei eine komplette Zustimmung so gut wie ausgeschlossen ist, da bereits ein Gegenvorschlag des EU-Rats kurz vor der Abstimmung steht. Es wird also zu Kompromissverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission im sogenannten Trilog kommen. Änderungen sind daher noch wahrscheinlich, wenn auch nicht mehr in allzu großem Umfang zu erwarten.

Die Kälteorganisationen haben trotzdem angekündigt, sich vor der Rats- und der Trilog-Entscheidung weiter auf nationaler Ebene dafür einsetzen, dass die teils realitätsfernen Forderungen in der Novelle der F-Gase-Verordnung noch revidiert werden. Damit vertreten sie die Interessen der Mehrheit der Kälte-Klima-Fachbetriebe und vor allem der Betreiber von Bäckereien, Rechenzentren, Metzgereien, Krankenhäusern, Flughäfen, Hotels und Gaststätten, Supermärkten bis hin zur Lebensmittelindustrie Hierdurch soll u. a. verhindert werden, dass Betreiber ihre Kühlanlagen frühzeitig austauschen müssen, nur weil kein Kältemittel mehr erhältlich ist oder dass es für bestimmte Anwendungen und Aufstellungsbedingungen einfach keine technische Lösung mehr gibt, was wirtschaftliche Konsequenzen bedeuten würde. ■
Quelle: VDKF / jv

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