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Regelwerk

ZVEI: EU-Gebäuderichtlinie muss Gebäudesektor elektrifizieren

danielschoenen – stock.adobe.com

Die Position des EU-Parlaments zur Novelle der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bewertet der ZVEI als wichtigen Schritt und Startschuss für klimaneutrale Gebäude durch Elektrifizierung und Digitalisierung.

„Eine zukunftssichere EU-Gebäuderichtlinie muss Elektrifizierung und Digitalisierung im Gebäudesektor so festlegen, dass die technischen Voraussetzungen für das Erzeugen und Speichern von Energie künftig in allen Gebäuden gegeben sind. Nur so schaffen wir den Weg hin zur Klimaneutralität“, sagt Sebastian Treptow, Bereichsleiter Gebäude im Verband der Elektro- und Digitalindustrie ZVEI.

Dabei verweist Treptow auch auf eine aktuelle Studie des ZVEI zu den Stromnetzen der Zukunft. „Energie wird verstärkt dezentral erzeugt und gespeichert werden. Dazu müssen nicht nur die Netze in der Lage sein – was sie laut Studie aktuell nicht sind, sondern auch die anderen Player, insbesondere Gebäude, denen in diesem System künftig eine noch wichtigere Rolle zukommen wird.“

Elektrische Infrastruktur muss modernisiert werden

Eine umfassende Elektrifizierung würde außerdem maßgeblich dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Neben den notwendigen Technologien (Photovoltaik-Anlagen, Heizungs-Wärmepumpen, Wallboxen) muss bei diesem Wandel auch die zum großen Teil veraltete elektrische Infrastruktur in Bestandsgebäuden auf die neuen Anforderungen vorbereitet werden.

Aus Sicht des ZVEI sind zudem folgende Punkte bei der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie zu beachten:

● Renovieren: Die EU-Gebäuderichtlinie muss einen ehrgeizigen und realistischen Pfad für die Renovierung von Gebäuden mit Mindeststandards für die Energieeffizienz (MEPS: „Minimum Energy Performance Standards“) bis 2027 festlegen. Besonders für Nichtwohngebäude unterstützt der ZVEI den Vorschlag des EU-Parlaments, bis 2027 die Klasse E und bis 2030 die Klasse D zu erreichen. Der Entwurf bringe das richtige Gleichgewicht in die MEPS und stelle sicher, dass historische Gebäude, Sozialwohnungen und ein Teil der Wohngebäude von den MEPS ausgenommen werden können.

Anmerkung: Alle Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele erforderlich sind, sollen von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationalen Renovierungsplänen festgelegt werden. Um den unterschiedlichen Gebäudebeständen der EU-Länder Rechnung zu tragen, soll die Klasse G im nationalen Bestand so angesetzt werden, dass in ihr 15 % der Gebäude liegen. Laut der Position des EU-Parlaments sollen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen.

● Digitalisieren: Digitale Technologien leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende. Möglichkeiten zur Vernetzung und netzdienlichen Verbrauchssteuerung, zum Beispiel Gebäudeautomatisierung und -steuerung, intelligentes Laden von Elektrofahrzeugen und elektronische Überwachung, sind deshalb aus Sicht des ZVEI flächendeckend im Gebäudebestand einzusetzen.

● Elektrifizieren: Technische Gebäudesysteme inklusive der elektrischen Anlage sind Grundvoraussetzung, damit die Energiewende im Gebäude gelingt. Es ist aus Sicht des ZVEI richtig, dass sie ein integraler Bestandteil des Sanierungsfahrplans des Gebäudes sind. Gleiches gelte für den Ansatz, dass alle Gebäude mit Solaranlagen kurz- und mittelfristig ausgestattet werden müssen. Durch die EPBD-Novelle sollte der Anteil von erneuerbaren Energien bei der Wärme- und Warmwasserbereitung maßgeblich erhöht werden. Hierbei sollte der Fokus auf dem Gebäudebestand liegen; Renovierungen sollten als Anlass für die Elektrifizierung der Wärmeerzeugung dienen.

● Finanzieren: Bei der Bereitstellung von Mitteln für die energetische Sanierung sollen Ex-ante- und Ex-post-Prüfungen umfassend eingesetzt werden, um kosteneffiziente Investitionen sicherzustellen und zu vermeiden, dass Geld für Renovierungen verschwendet wird, die sich nicht auszahlen.

Ab 2028 sollen alle Neubauten Null-Emissions-Gebäude sein

Die Position des EU-Parlaments sieht zudem vor, dass alle Neubauten ab 2028 emissionsfrei (im Sinne der EU-Gebäuderichtlinie) sein sollen. Für Neubauten, die Behörden nutzen, betreiben oder besitzen, soll das schon ab 2026 gelten. Außerdem sollen alle Neubauten bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit.

Das EU-Parlament nahm seinen Standpunkt mit 343 zu 216 Stimmen bei 78 Enthaltungen an. Mit seiner Position (angenommene Texte) tritt das EU-Parlament jetzt in Verhandlungen mit dem Europäischen Rat ein, um sich auf die endgültige Form der EU-Gebäuderichtlinie zu einigen. Der Europäische Rat hatte bereits am 25. Oktober 2022 eine Einigung (allgemeine Ausrichtung) über einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie erzielt (Ab 2030 sollen EU-Neubauten Null-Emissions-Gebäude sein). ■
Quelle: ZVEI, Positionen zur Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie / jv

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