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Förderprogramme

EH55-Plus-För­de­rung wird ver­län­gert

Die zeitlich befristete Effizienzhaus 55-Plus-Förderung, die den Einsatz von 100 % erneuerbaren Energien im Gebäudesektor unterstützt, steht weiterhin zur Verfügung. Anträge können gestellt werden, bis die Fördermittel vollständig aufgebraucht sind, jedoch längstens bis zum Jahresende.

Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, zur Verlängerung:

Fokke Baarssen - stock.adobe.com

„Unsere Förderung wirkt: Rund 33.700 Wohneinheiten, die bisher nur auf dem Papier existierten, werden nun gebaut. Wir konnten so bereits einen Teil des Bauüberhangs aktivieren. Das ist ein gutes Zeichen, aber die Herausforderungen für die Branche bleiben nicht zuletzt durch den Iran-Krieg und dadurch steigende Preise groß. Wir haben die Zinsen für das Programm nach dem starken Anstieg auf einem guten Niveau halten können, die Nachfrage ist in den vergangenen Wochen gestiegen. Deshalb verlängern wir die EH55-Plus-Förderung. Es ist noch Geld im Fördertopf und wir wollen, dass es dort ankommt, wo es gebraucht wird.“

Förderwirkung und verbleibende Mittel

Bis zum 15. Juni konnten rund 33.700 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von etwa 3,2 Mrd. Euro gefördert werden. Aktuell stehen noch rund 343 Mio. Euro zur Verfügung. Eine Aufstockung der Mittel ist nicht vorgesehen. Die Förderung ist weiterhin mit einem effektiven Jahreszinssatz von 1 % (bei 10 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung) abrufbar.

Details zur Förderfähigkeit und Konditionen

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte KfW-Kredite. Förderfähig sind der Neubau oder der Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Für Kommunen besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten. Das zu errichtende Gebäude muss den Effizienzhausstandard 55 bzws. Effizienzgebäudestandard 55 erfüllen und die Wärmeerzeugung zu 100 % aus erneuerbaren Energien erfolgen. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind von der Förderung ausgeschlossen. Förderfähige Technologien umfassen Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme und Biomasse.

Für die Antragsstellung ist eine gültige Baugenehmigung erforderlich. Mit dem Bauvorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Quelle: BMWSB / fl