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Förderprogramme

Neustart von KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“

Modernisiertes barrierefreie Bad mit der Duschrinne CeraWall Connect von Dallmer und Bodenablaufpumpe Plancofix Connect von Pentair Jung Pumpen (Connect-Aktiventwässerung: www.dallmer.de/de/duschrinnensysteme/connect-aktiventwaesserung)

Dallmer

Modernisiertes barrierefreie Bad mit der Duschrinne CeraWall Connect von Dallmer und Bodenablaufpumpe Plancofix Connect von Pentair Jung Pumpen (Connect-Aktiventwässerung: www.dallmer.de/de/duschrinnensysteme/connect-aktiventwaesserung)

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Bestandsimmobilien über das KfW-Zuschussprogramm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ bzw. „Altersgerecht Umbauen Zuschuss“ für das Jahr 2023 erneut nur 75 Mio. Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse können seit dem 13. Juli 2023 bei der KfW beantragt werden. Antragsteller müssen sich wohl sputen.

„Im eigenen Zuhause bleiben zu können, ist für viele Menschen ein Herzenswunsch. Das ist nicht nur für die Betroffenen eine Erleichterung, es spart auch enorm viel Geld und entlastet die knappen Pflegekapazitäten. Jeder Euro im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ ist also mehrfach gut investiertes Geld“, sagt Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Damit man trotz körperlicher Einschränkungen möglichst lange in seinem gewohnten Umfeld wohnen bleiben kann, stellen wir [für das Jahr 2023 wieder] 75 Mio. Euro bereit, zum Beispiel für den barrierefreien Umbau des Badezimmers oder die Verringerung von Hindernissen innerhalb der Wohnung.“

Kleiner Fördertopf triff auf große Nachfrage

Was Geywitz nicht gesagt hat: Der 75-Mio.-Euro-Fördertopf für das Jahr 2022 war nach nur 42 Tagen vergriffen. Profitieren kann damit auch in 2023 voraussichtlich nur, wer schnell einen Antrag stellt. Da wird es auch nicht viel helfen, dass sich die Bauministerin „sehr darüber freut“, dass „es uns in Zeiten eines Sparhaushalts gelungen ist, dieses so wichtige Förderprogramm im kommenden Jahr im Etatansatz der Bundesregierung auf 150 Mio. Euro zu verdoppeln“.

Der 130-Mio.-Euro-Fördertopf im Jahr 2021 war ebenfalls schon am 02. Juni aufgebraucht. Seit 2017 gab es insgesamt 5 Antragsstopps, der 6. dürfte in wenigen Wochen folgen. Die KfW warnt bereits: „Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist nur möglich, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind.“ Zudem fällt der Bundestag eine Entscheidung über den gesamten Bundeshaushalt 2024 voraussichtlich erst Anfang Dezember 2023. Bis dahin können noch Änderungen im Etatentwurf erfolgen.

Die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) bezeichnet das Budget für 2023 als „eher homöopathische Dosis“ und weist darauf hin: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Da die Berechnungsgrundlage der förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen von 50 000 Euro auf 25 000 Euro reduziert wurde, könne es zwar ein wenig länger als in 2022 dauern, bis in diesem Jahr der Fördermitteltopf wieder leer ist. Wer einen Zuschuss erhalten möchte, sollte aber schnell online einen Antrag bei der KfW stellen.

Katharina Herrmann, Mitglied des Vorstands der KfW: „Die hohe Nachfrage nach der KfW-Zuschussförderung für die Barrierereduzierung im Produkt Altersgerecht Umbauen zeigt die große Relevanz des Bundesprogramms vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in Deutschland. Ich freue mich, dass durch die Bereitstellung der weiteren Mittel für den Barriereabbau noch mehr Menschen in Deutschland trotz körperlicher Einschränkung möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können.“

Zuschüsse bis 2500 bzw. 6250 Euro

Seit 2009 wurden ca. 360 000 Wohneinheiten mithilfe der KfW-Zuschussförderung umgebaut. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW über das Programm 455-B Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (maximal jedoch 2500 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (maximal jedoch 6250 Euro) von der KfW erstattet. Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter müssen ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben (bevor Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen werden) im KfW-Zuschussportal online stellen. Zum Neustart des Programms verwendet die KfW den Namen „ Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort“, der offizielle Name der Förderrichtlinie lautet allerdings: Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen Zuschuss“.

Übrigens: Im Ampel-Koalitionsvertrag gibt es ein klares Versprechen: „Wir werden unseren Einsatz für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau verstärken und die Mittel für das KfW Programm auskömmlich aufstocken.“ Für das Jahr 2022 wurde die Ankündigung jedenfalls eindeutig verfehlt.
Quelle: BMWSB, KfW, VDS / jv

Im Kontext:
KfW 455-B: Förderung für Barrierereduzierung wieder gestoppt