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Förderprogramme

KfW 455-B: Förderung für Barrierereduzierung wieder gestoppt

Jörg Lantelme – stock.adobe.com

Die KfW hat das Förderprogramm Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) mit einem Antragsstopp belegt. Die Fördermittel sind schon wieder ausgeschöpft.

Es war ein Stopp mit Ansage: Ganze 42 Tage hat der mit 75 Mio. Euro ausgestattet Fördertopf für das KfW-Förderprogramm „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) der großen Nachfrage nach der Förderung von Maßnahmen für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort standgehalten.

Mit dem aktuellen Antragsstopp setzt sich ein Trauerspiel fort.  Am 9. August 2022 hat die KfW den mittlerweile 5. Antragsstopp für den aus Mitteln des Bundeshaushalts finanzierten Zuschuss mitgeteilt. Wegen der enorm hohen Nachfrage seien die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereits ausgeschöpft. Das Programm war u. a. wegen des neuen Ressortzuschnitts erst am 29. Juni 2022 (neu) gestartet worden. 

Wer bereits eine Zusage / Antragsbestätigung erhalten hat, für den ist der Zuschuss reserviert und wird ausgezahlt, sobald die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachwiesen worden ist. Und es gibt den Hinweis: „Sollten im kommenden Jahr wieder Fördermittel bereitgestellt werden, dann informieren wir Sie rechtzeitig darüber…“.

Da war doch was...

Für 2021 standen zwar mehr Mittel zur Verfügung, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hatte für 2021 den Fördertopf um 30 Mio. Euro auf insgesamt 130 Mio. Euro erhöht, 2021 waren auch mit diesem Budget die Mittel bereits am 02. Juni aufgebraucht.

Das KfW-Förderprogramm 455-B leidet schon seit vielen Jahren unter seinem Erfolg:

● Am 25. November 2020 hatte die KfW die Antragstellung zum dritten Mal gestoppt, weil die Bundesmittel für das Programm aufgebraucht waren.

● Die „Bundesmittel für barrierereduzierende Maßnahmen sind leider aufgebraucht“, hatte die KfW im Vorjahr schon am 2. Oktober 2019 verkündet.

● Bereits am 9. August 2017, kurz vor der Bundestagswahl, waren die damals eingeplanten Mittel von 75 Mio. Euro für das noch unter dem Namen „Altersgerecht Umbauen“ laufende Zuschussprogramm aufgebraucht. Es folgte eine schwierige Regierungsbildung mit neuem Zuschnitt vieler Ministerien. Erst ein Jahr später wurde das Zuschussprogramm 455-B neu gestartet.

Zu kleines Budget für große Wirkung

Die Budgetierung des vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verantworteten Förderprogramms wirft insbesondere seit langem Fragen auf, weil es vom BMWSB wie folgt begründet wird: „Frühzeitig Barrieren in den eigenen vier Wänden zu reduzieren, ermöglicht es älteren Menschen, aber auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität, in ihrem vertrauten Zuhause so lange wie möglich wohnen zu bleiben. Sozial- und Pflegekassen werden dadurch deutlich entlastet. Umbaumaßnahmen sind im Vergleich zu monatlichen Pflege- und Unterbringungskosten eine sehr kostengünstige Alternative.“

Immerhin können mit den für das Jahr 2022 bereitgestellten Mitteln etwa 26 000 Wohnungen barrierereduziert umgebaut werden. Angesichts des Bedarfs, können damit jedoch kaum Lücken geschlossen werden – zumal die Bewilligung nicht an einen finanziellen Bedarf des Antragstellers gekoppelt ist: 2 Mio. altersgerechte Wohnungen werden voraussichtlich bis zum Jahr 2035 in Deutschland fehlen. Das ist das Ergebnis der Evaluation des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“, hat die Bundesregierung (GroKo) in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 19/24137) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mitgeteilt. Ende 2018 habe die Anzahl der Haushalte mit mobilitätseingeschränkten Mitgliedern bei etwa 3 Mio. gelegen.

Im Rahmen des Programms Förderprogramm Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) werden Investitionszuschüsse von bis zu 6250 Euro für bauliche Maßnahmen pro Wohnung gewährt. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. Das Programm ist als Objektförderung angelegt, das heißt, die barrierearme Wohnung steht auch nach dem Auszug der ursprünglichen Mieter oder Eigentümer neuen Bewohnern zur Verfügung. Ausschließlich Privatpersonen können die Förderung beantragen. ■
Quelle: KfW, BMWSB, Bundestag / jv

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