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Gebäudeenergiegesetz

Nächster GEG-Schritt: Öffentliche Anhörung am 04.03.

Der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Bundestags-Drucksache 19/16716) – Kernelement ist das neue „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)“ – arbeitet sich durch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags will am 4. März 2020 neun Sachverständige öffentlich zum Regierungsentwurf und vermutlich auch zu bestimmten von der Bundesregierung abgelehnten Änderungsvorschlägen des Bundesrats anhören (siehe auch: Bundesregierung will GEG-Entwurf kaum verändern).

Die Sitzung beginnt um 11:30 Uhr, dauert eineinhalb Stunden und wird auf www.bundestag.de live übertragen. Weitere Infos, auch eine Liste der eingeladenen Sachverständigen und bereits vorliegende schriftliche Stellungnahmen (die beziehen sich allerdings teilweise auf frühere Entwürfe) sowie ein Link in die 1. Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag, finden sich hier. ■