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Jahressteuergesetz 2022

BSW-Solar: Solarthermie als Gaspreisbremse ziehen

Wagner & Co. Solartechnik

Die Solarwirtschaft appelliert an den Bundestag, den Einsatz von Solarthermieanlagen und solaren Heizkraftwerke deutlich stärker für die Gaspreisbremse zu nutzen.

Die Bundesverbände der Solar- und Heizungsbranche haben Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestag aufgefordert, die Anschaffung von Solarthermieanlagen im Rahmen des Jahressteuergesetzes von der Mehrwertsteuer zu befreien.

Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Anwendung einer entsprechenden EU-Empfehlung für den Erwerb von Solarstromanlagen zwar zu Recht geplant sei, aber nicht gleichermaßen für die Errichtung von Systemen zur Nutzung von Solarwärme angewendet werden soll. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck habe in den letzten Monaten wiederholt an die Bevölkerung appelliert, den Wärmebedarf auch mithilfe von Solarwärme zu reduzieren und Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte erneuerbare Energien als „Freiheitsenergien“ bezeichnet.

Nach Berechnungen beider Verbände sei die Nachfrage bei Solarthermiekollektoren aber gegenüber dem Vorjahr – anders als bei der Photovoltaik – bislang lediglich um 8 %, also kaum, gestiegen.

„Solarthermie muss geboostert werden“

Für das Erreichen des Regierungsziels, die Wärmeversorgung bis 2030 zu 50 % klimaneutral zu gestalten, sei hingegen eine Verdreifachung der installierten solarthermischen Kraftwerksleistung auf Dächern und Freiflächen erforderlich. Der Stromsektor in Deutschland werde bereits zur Hälfte durch erneuerbare Energien (EE) gespeist, der Wärmesektor jedoch erst zu rund 16,5 %.

Ergänzend zum Wärmepumpenhochlauf müsse darum die Solarthermie mittels besserer Anreize geboostert werden, fordert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Durch die Nachrüstung von Solarkollektoren lasse sich der Gasverbrauch von Heizungen um 30 bis 50 % senken. In Kombination mit Wärmepumpen oder Pellet-Heizkesseln könne deren Strom- bzw. Holzbedarf entsprechend gesenkt werden.

Anmerkung der TGA+E-Redaktion: Durch den Mechanismus der Gaspreisbremse verringert sich für die öffentliche Hand der Einnahmeverlust. Mit dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz für 2023 angesetzten Gaspreis von 22,0 Ct/kWh hat ein Musterhaushalt mit einem nach 2021 unveränderten Gasverbrauch von 20 000 kWh/a inklusive der Gaspreisbremse Gaskosten von 2800 Euro. Über die Gaspreisbremse erhält der Haushalt im Jahr 2023 eine Entlastung von 1600 Euro.

Realisiert dieser Haushalt Anfang 2023 eine Gaseinsparung von 30 %, sinken im Jahr 2023 seine Gaskosten auf um 1120 Euro auf 1680 Euro. Die Entlastung über die Gaspreisbremse verringert sich um 200 Euro auf 1400 Euro.

Realisiert dieser Haushalt Anfang 2023 eine Gaseinsparung von 50 % sinken im Jahr 2023 seine Gaskosten auf um 1600 Euro auf 1200 Euro. Die Entlastung über die Gaspreisbremse verringert sich um 600 Euro auf 1000 Euro.

Als Einzelmaßnahme können Solarthermieanlage über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) im Rahmen der Förderkriterien mit bis zu 25 % der Investitionen bezuschusst werden. Dabei können grundsätzlich die Bruttokosten inklusive Mehrwertsteuer berücksichtigt werden. Der Effekt eines Steuersatzes von Null würde bei geförderten Solarthermieanlagen damit geringer als 19 % ausfallen, wäre aber immer noch ein erheblicher Vorteil für die Investoren.

Solarthermie bei Novelle des Baugesetzbuches berücksichtigen

Auch in der aktuellen Novelle des Baugesetzbuches müsse die Solarthermie berücksichtigt werden, fordert der BSW-Solar. Durch eine baurechtliche Privilegierung der Errichtung solarer Heizkraftwerke im Außenbereich könnte die Energiewende auch im Fernwärmesektor um Jahre beschleunigt werden, sagt BSW-Solar-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Planungs- und Genehmigungsprozesse zur Errichtung von EE-Kraftwerken würden weiterhin viel zu lange dauern.

Körnig: „Was bei LNG-Terminals in wenigen Wochen gelingt, darf bei Solarkraftwerken nicht Jahre dauern. Die Bundesregierung sucht händeringend nach Möglichkeiten, Erdgas einzusparen. Eine derart naheliegende und schnell anwendbare Lösung wie die Solarwärme darf jetzt nicht länger auf ihre Entfesselung warten.“ ■
Quelle: BSW-Solar / jv

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