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Klimapaket 

Bundestag stimmt ESanMV zu

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Dezember 2019 der von der Bundesregierung beschlossenen „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV)“ (Bundestagsdrucksache 19/15312) zugestimmt.

Am 20. Dezember 2019 wird die Rechtsverordnung im Bundesrat beraten. Sie legt wichtige Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden über das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ bzw. dann § 35c des Einkommensteuergesetz fest.

Für das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss einberufen. Seinem Einigungsvorschlag hat der Bundestag ebenfalls am 19. Dezember 2019 zugestimmt. Eine Zustimmung des Bundesrats am 20. Dezember 2010 gilt als sicher. ■