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Planungsbüro

Praxistipps für die Umsatzsteuer-Absenkung

Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 in einem Bündel von Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unter anderem beschlossen, dass der Mehrwertsteuersatz = Umsatzsteuersatz befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % (und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %) gesenkt wird.

Wie bei früheren Änderungen des Umsatzsteuersatzes gibt es zu dem Gesetz einen Erlass des Bundesministeriums der Finanzen. (Anmerkung: Die Verlinkung wurde nachträglich nach dem Erscheinen des Erlasses geändert, ursprünglich hatten wir auf einen Entwurf verlinkt. Auch der nachstehende Absatz wurde angepasst.) 

Schon vor dem Erscheinen des verbindlichen Anwendungserlasses haben VBI, BDB, BIngK und BVPI in Kooperation mit der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (mit Stand 16. Juni 2020) in einem Leitfaden zur Umsatzsteuer-Absenkung erste Antworten auf die dringendsten Fragen für Planungsbüros zusammengestellt.

Der Leitfaden beantwortet folgende Fragen:

● Was bedeutet die Senkung der Steuersätze grundsätzlich für die Erbringung von Werk-/Dienstleistungen?
● Welche Bedeutung hat das Datum der Rechnungstellung für den anzuwendenden Steuersatz?
● Bis wann müssen Rechnungen erstellt werden für Leistungen, die bis zum 4. Juli 2020 abgeschlossen wurden?
● Was ist bei der Preisvereinbarung zu beachten?
● Wie werden Abschlagsrechnungen im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2020 behandelt und welcher Steuersatz gilt in diesen Fällen?
● Besonderheiten bei Dauerleistungen (z. B. Vermietung / Leasing, Wartungen, Überwachungen)
● Wann liegen bei Planungsverträgen wirtschaftliche Teilleistungen i. S. d. Steuerrechts vor und wie erfolgt der Nachweis?
● Gelten weitere Besonderheiten bei der Abrechnung nach gesetzlichen Gebührentabellen?
● Welche Besonderheiten gilt es bei der Prüfung von Schlussrechnungen zu beachten?
● Welche Besonderheiten gibt es bei Rechnungen für Bauleistungen, die diesen Zeitraum betreffen? ■

Die befristete Senkung des Mehrwertsteuersatz ist Bestandteil des 130-Mrd.-Euro-Konjunkturpakets. ■