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Regelwerk

Verbraucherrat kritisiert Schallschutz-Norm DIN 4109-5

Mit Ausgabedatum August 2020 wurde DIN 4109-5 Schallschutz im Hochbau – Teil 5: Erhöhte Anforderungen veröffentlicht. Die Norm wurde in Ergänzung zur DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau“ erarbeitet, die lediglich Mindestanforderungen definiert. Teil 5 legt erhöhte Anforderungen fest, die „von den Bewohnern bei größerem Schutzbedürfnis und / oder bei geringerem Grundgeräuschpegel gewünscht sind“ und einen „wahrnehmbar höheren Schallschutz“ gegenüber den Mindestanforderungen der DIN 4109-1 ergeben sollen.

Nach Meinung des Verbraucherrates wird der Teil 5 diesen Erwartungen jedoch nicht gerecht. Er geht von „üblichen Wohngegebenheiten und einem von zumutbarer gegenseitiger Rücksichtnahme geprägten Verhalten der Bewohner“ aus. Außerdem nimmt er einen Grundgeräuschpegel von LAF,95 = 25 dB an, was oft nicht der Realität von städtischem Leben entspreche.

„Die DIN 4109-5 ist in sich nicht widerspruchsfrei“, sagt Dieter Kutzer, der als Experte die Interessen des Verbraucherrats vertritt. „Teilweise werden die in der DIN 4109-1 festgelegten Mindestanforderungen ohne einleuchtende Argumente auch für den erhöhten Schallschutz als ausreichend erachtet. Außerdem werden keine erhöhten Anforderungen an Außenbauteile zum Schutz gegen Außenlärm gestellt.“

Der Verbraucherrat hatte vergeblich einen entsprechenden Einspruch gegen den Entwurf eingelegt. Gleichwohl soll eine Überarbeitung von DIN 4109-5 kurz nach der Veröffentlichung in Angriff genommen werden. Es bleibe aber abzuwarten, in welche Richtung sich die Norm weiterentwickelt. Der Verbraucherrat hat angekündigt, sich weiterhin für erhöhte Schallschutzanforderungen einsetzen, die dieses Etikett auch verdienen.

Verbrauchern, die in ihrer Wohnung nicht durch Außengeräusche gestört werden wollen, empfiehlt der Verbraucherrat einen Blick in VDI 4100 „Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz“. Dort ist, je nach Komfortbedürfnis, in den verschiedenen Schallschutzstufen (I-III) beschrieben, welche Geräusche aus Nachbarwohnungen in welcher Art wahrnehmbar sind. Die vertragliche Vereinbarung einer erhöhten Schallschutzstufe können – müsse aber nicht zwangsläufig – auch mit erhöhten Investitionskosten verbunden sein.

Der Verbraucherrat...
...vertritt die Interessen der Endverbraucher in der nationalen, europäischen und internationalen Normung und Standardisierung. Er berät und unterstützt dabei die Lenkungs- und Arbeitsgremien von DIN. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert den Verbraucherrat auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.  www.din.de/go/verbraucherrat