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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE)

ZVEH-Anwendungshilfe für SteuVE nach § 14a EnWG

ZVEH

Seit 1. Januar 2024 müssen neue an­ge­schlos­sene Wärme­pumpen, nicht öffentliche Wall­boxen, Klima­geräte und Batterie­speicher mit einer Bezugs­leistung von mehr als 4,2 kW aus dem Netz steuerbar sein. Eine Anwendungshilfe des ZVEH beantwortet die wichtigsten Fragen rund um § 14a EnWG.

Mit dem massenhaften Zubau von Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen und Stromspeichern im Zuge der Energiewende steigt das Risiko einer Überlastung des Stromnetzes. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Ende 2023 mit dem „Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz“ (EnWG) festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2024 installierte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) aus dem Netz heraus steuerbar sein müssen. Betroffen sind alle Wärmepumpen, nicht öffentliche Wallboxen, Klimageräte sowie Batteriespeicher, die eine Bezugsleistung von mehr als 4,2 kW aufweisen. Bei Wärmepumpen werden Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z. B. Heizstäbe) bei der Bezugsleistung grundsätzlich einbezogen.

Während die Verteilnetzbetreiber bis Ende 2028 Zeit haben, das „netzorientierte Steuern“ umzusetzen, haben die BNetzA-Festlegungen für TGA+E-Planer, das installierende Handwerk und Betreiber unmittelbare Auswirkungen. Denn Betreiber einer ab dem 1. Januar 2024 installiert SteuVE müssen „kundenseitig“ die notwendigen Voraussetzungen für das netzorientierte Steuern durch den Verteilnetzbetreiber schaffen.

Da seit dem Inkrafttreten von Paragraph 14a EnWG viele Fragen für elektro-handwerklichen Betriebe unbeantwortet geblieben waren – etwa die Frage, inwieweit bereits bestehende Energiemanagementsysteme eingebunden werden oder ob in der Vergangenheit installierte SteuVE in das System des „netzorientierten Steuerns“ wechseln können und somit von einem Rabatt bei den Netzentgelten profitieren – hat der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) eine Anwendungshilfe entwickelt.

Die ZVEH-Anwendungshilfe beantwortet unter anderem Fragen wie „Was passiert bei Installation mehrerer Geräte“ oder „Was passiert, wenn ein neues und ein altes Gerät kombiniert werden?“. Darüber hinaus enthält die Anwendungshilfe eine Übersicht über Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Steuerungsmöglichkeiten, eine beispielhafte Kostenrechnung sowie Empfehlungen für die elektro-handwerkliche Betriebe.  

Die Anwendungshilfe ist unter www.zveh.de/SteuVE abrufbar. ■
Quelle: ZVEH / jv

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