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Jede dritte öffentliche RLT-Anlage hat wesentliche Mängel

Ergebnisse des Baurechtsreports 2021 des TÜV-Verbands: Im Jahr 2020 ist gut jede dritte RLT-Anlage (34,2 %) in prüfpflichtigen Gebäuden, wie Hochhäusern, Schulen, Kliniken oder Einkaufszentren, von TÜV-Sachverständigen mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet worden.

Im Jahr 2020 sind 17 896 (+ 3948) Lüftungsanlagen im laufenden Betrieb von unabhängigen Sachverständigen der TÜV-Unternehmen und 2236 erstmalig (− 136) geprüft worden. Dabei ist gut jede dritte RLT-Anlage (34,2 %) in prüfpflichtigen Gebäuden von TÜV-Sachverständigen mit „wesentlichen Mängeln“ beanstandet worden. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil um 5,6 Prozentpunkte gestiegen. Ein weiteres knappes Drittel (31,5 %) hat „geringfügige Mängel“, nur 34,3 % wurde „mängelfrei“ attestiert.

Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV): „Die hohe Zahl der Beanstandungen zeigt, wie wichtig die verbindlichen Prüfungen unabhängiger Stellen in der Gebäudetechnik sind. Einwandfrei funktionierende und optimal eingestellte Lüftungs- und Klimaanlagen schaffen ein gesundes Raumklima und tragen dazu bei, das Risiko von Ansteckungen in Gebäuden zu verringern.“

Lüftungs- und Klimatechnik müsse daher eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie spielen. Bühler: „Vor allem in Schulen ist es bisher versäumt worden, das Infektionsrisiko mit baulichen und technischen Maßnahmen zu senken. In Gebäuden können auch nachträglich Lüftungsanlagen eingebaut oder mobile Luftreiniger aufgestellt werden. Im laufenden Betrieb sei dann entscheidend, dass Lüftungs- und Klimaanlagen regelmäßig gewartet, richtig eingestellt und Prüftermine gewissenhaft eingehalten werden.“

Mängel sind die Regel, nicht die Ausnahme

Neben der Klimatisierung und Lüftung stehen Anlagen für den Brandschutz und sicherheitsrelevante Elektroanlagen im Fokus der Kontrollen. Vorgeschrieben sind die Prüfungen nach den Bauordnungen der Bundesländer für Sonderbauten.

Dazu zählen neben Hochhäusern ab einer Höhe von 22 m unter anderem Krankenhäuser und Pflegeheime, Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten wie Kongresshallen oder Stadien, Industriebauten, Parkhäuser, Hotels sowie Verkaufsstätten ab 2000 m2.

Über alle Bereiche hinweg fanden die Prüfer im Jahr 2020 bei gut jeder vierten Anlage (26,1 %) wesentliche Mängel. Weitere 44,3 % hatten geringfügige Mängel und 29,6 % waren mängelfrei. Neben den wiederkehrenden Prüfungen werden die Anlagen vor der Inbetriebnahme erstmalig geprüft. Bei immerhin 17 % der Erstprüfungen wurden wesentliche Mängel festgestellt.

Hohe Mängelquote auch bei Brandschutz und Sicherheitstechnik

Ein zentrales Ziel der Prüfungen ist der Brandschutz. Im Jahr 2020 ist laut Baurechtsreport gut jede fünfte Brandmeldeanlage in Sonderbauten im laufenden Betrieb mit wesentlichen Mängeln beanstandet worden (22 %). Bei den Feuerlöschanlagen war es gut jede vierte Anlage (26,3 %).

Auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen) dienen dem vorbeugenden Brandschutz, indem sie im Fall eines Feuers den gefährlichen Rauch nach außen leiten. Im Jahr 2020 sind bei 27,7 % der geprüften RWA-Anlagen wesentliche Mängel aufgetaucht.

Die Sicherheitsstromversorgung dient dazu, im Brandfall oder bei anderen Störungen die Versorgung sicherheitstechnischer Anlagen wie Brandmeldeanlagen oder Entrauchungsanlagen zu gewährleisten. 23,9 % der Anlagen für die Sicherheitsstromversorgung wurden im vergangenen Jahr mit wesentlichen Mängeln beanstandet.

Digitalisierung der Gebäudetechnik erhöht Gefahr von Cyberangriffen

Baurechtsreport 2021 – Ergebnisse der Prüfungen gebäudetechnischer Anlagen.

VdTÜV // Fred Moon / unsplash

Baurechtsreport 2021 – Ergebnisse der Prüfungen gebäudetechnischer Anlagen.

Aus Sicht des TÜV-Verbands können digitale Technologien dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit sicherheitstechnischer Anlagen in Gebäuden zu verbessern. „Verfügen gebäudetechnische Anlagen über eine entsprechende Sensorik, erkennen sie frühzeitig Fehlfunktionen und Schwachstellen wie Materialermüdung“, sagt Bühler, „und die Steuerung und Überwachung der Anlagen kann effizient per Fernwartung erfolgen. Neben den prüfpflichtigen Anlagen werden Zugangs- und Überwachungssysteme, die Beleuchtung von Gebäuden oder Anlagen für die Verbesserung der Energieeffizienz automatisiert und digital gesteuert.“

Bühler: „Mit der zunehmenden Digitalisierung der Gebäudetechnik steigt die Gefahr von Cyberangriffen. Wichtig ist jetzt, das Bewusstsein für dieses Problem sowohl bei Projektverantwortlichen für Neubauten als auch bei den Betreibern von Bestandsimmobilien zu schärfen.“ Darüber hinaus müssten Kontrollen der digitalen Komponenten fester Bestandteil der obligatorischen Prüfungen werden. Bühler: „Der Gesetzgeber ist am Zug: Prüforganisationen brauchen Zugang zu sicherheitsrelevanten Daten sowie Hard- und Software, um die volle Funktionsfähigkeit digitaler Gebäudetechnik überwachen zu können.“ ■

Siehe auch: TGA-Themenseite Corona-Lüftung