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Alle Artikel zum Thema CO2KostAufG

Studie

CO2-Bepreisung ver­teuert das Hei­zen mit Erd­gas und Heiz­öl

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Der europäische Emissionshandel für Brennstoffe (EU-ETS II) ab 2027 könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen für Gebäudeeigentümer und Mieter haben.

Heizungswende

Die CO2-Bepreisung ab 2027 schon heute einpreisen

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Zum CO2-Preis ab 2027 gibt es unterschiedlichste Erwartungen oder Hoffnungen, überwiegend wird mit einem deutlichen Anstieg gegenüber dem nationalen CO2-Preis gerechnet. Diese Tendenz ergibt sich auch bei einer Reduzierung auf wenige Faktoren.

Bis 2020 haben nur Kraftwerke und große Anlagen am Emissionshandel teilgenommen. Durch das zusätzliche nationale Emissionshandelssystem sind in Deutschland seit 2023 rund 85 % der CO 2 -Emissionen vom Emissionshandel erfasst.
CO2-Bepreisung

Bund nimmt 2023 mit Emissions­handel über 18 Mrd. Euro ein

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Die Einnahmen aus der europäischen und der nationalen CO2-Bepreisung sind in Deutschland im Jahr 2023 um rund 40 % auf über 18 Mrd. Euro gestiegen.

CO2-Bepreisung

Keine CO2-Kosten als Vermieter bei Wärme­pumpe und Pellets

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Seit 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO2-Kosten für das Heizen tragen. Aussteigen können sie mit Wärmepumpen und Holz-Heizungen. Kann sich das lohnen?

Arbeitshilfe

BMWK-Online­rechner zur Auf­teilung der Kohlen­dioxid­kosten

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Rechentool zur Aufteilung von Kohlen­dioxid­kosten nach dem CO2KostAufG veröffentlicht.

BEHG / EBeV 2030

„Amtliche“ Emissionsfaktoren für die CO2-Bepreisung ab 2023

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Mit der EBeV 2030 gelten ab 2023 bei Erdgas und Flüssiggas (LPG) neue Standardwerte für die CO2-Bepreisung (CO2-Emissionsfaktoren) im Rahmen des BEHG.

Bild 1 Unternehmen, die im Jahr 2023 Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, müssen über den nationalen Emissionshandel Emissionszertifikate zum Festpreis von 30 Euro/t CO2  erwerben.
Energieträger

Der CO2-Preis für Erdgas, Heizöl und LPG steigt 2023 nicht

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2023 bleibt CO2-Preis für Erdgas, Heizöl und Flüssiggas mit 30 Euro/tCO2 konstant. Mieter, deren Wohnung mit Erdgas beheizt wird, profitieren davon nicht.

Bild 1 Ab 2023 werden die CO 2 -Kosten zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt.
CO2KostAufG

So teilen sich ab 2023 Mieter und Vermieter die CO2-Kosten

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Ab 2023 müssen sich die Vermieter an den Kosten aus der CO2-Bepreisung von Brennstoffen beteiligen. Die Aufteilung der Kosten regelt das CO2KostAufG.

CO2-Bepreisung

Bundesrat billigt Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten

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Der Bundesrat hat das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten gebilligt. Vermieter müssen sich ab 2023 an den Kosten der CO2-Bepreisung beteiligen.

Bild 1: Stufen und Stufenaufteilung der CO 2 -Kosten zwischen Mietern und Vermietern in Wohngebäuden nach CO 2 KostAufG.
CO2-Bepreisung

So teilen sich ab 2023 Mieter und Vermieter die CO2-Kosten

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Der Bundestag hat eine Aufteilung der Kosten aus der CO2-Bepreisung von Brennstoffen zwischen Mietern und Vermietern ab 2023 beschlossen.

CO2-Bepreisung

Bundesrat will Aufteilung der CO2-Kosten ausweiten

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Das CO2KostAufG soll die Kosten aus der CO2-Bepreisung zwischen den Mietparteien aufteilen. Die Länder haben Änderungen am Regierungsentwurf vorgeschlagen.