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Heizungswende

Die CO2-Bepreisung ab 2027 schon heute einpreisen

„Zum CO2-Preis ab 2027 gibt es unterschiedlichste Erwartungen oder Hoffnungen, überwiegend wird mit einem deutlichen Anstieg gegenüber dem nationalen CO2-Preis gerechnet. Diese Tendenz ergibt sich auch bei einer Reduzierung auf wenige Faktoren.

GV

Über das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS II bekommen die CO2-Emissionen fossiler Kraft- und Brennstoffe für die Verwendung im Straßenverkehr und in Gebäuden ab 2027 europaweit einen Preis: Die Inverkehrbringer müssen für die in den Kraft- und Brennstoffen enthaltenen Emissionen Emissionsberechtigungen abgeben. Die Berechtigungen werden vollständig versteigert. Die damit einhergehenden Kosten geben die Inverkehrbringer dann an die Endverwender beim Verkauf der Kraft- und Brennstoffe weiter. Der CO2-Preis bildet sich somit aufgrund der Nachfrage und einer sinkenden Menge an Emissionszertifikaten.

Das ist dann auch für Kraft- und Brennstoffe kaufende Kunden in Deutschland neu. Aktuell hat die nationale CO2-Bepreisung für Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Diesel und Benzin (etc.) eher den Charakter einer jährlich angepassten Energiesteuer, der Preis für die zu erwerbenden Zertifikate wird über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) politisch und nicht marktbasiert festgelegt. Angesichts der fortdauernden Überschreitung der nationalen Klimaziele im Verkehrssektor und mindestens bis 2022 auch im Gebäudesektor kann man sich ausmalen, dass der CO2-Preis bei einer auf die Klimaziele abgestimmten Menge an Zertifikaten deutlich höher wäre.

Die große Preisfrage ist nun, welches Niveau der CO2-Preis im EU-ETS II kurz- und mittelfristig erreicht. Denn bei Kraftfahrzeugen und Heizsystemen kann man aufgrund der hohen Investitionskosten nicht kurzfristig durch einen Wechsel reagieren oder müsste mehrgleisig fahren, was ebenfalls hohe Investitions- und Bereithaltungskosten verursacht. Und wartet man die Entwicklung ab, steigen die Preise für die günstigeren Alternativen aufgrund der steigenden Nachfrage.

Ein möglicher Ausblick:

Lässt man den Einfluss der Witterung auf den Verbrauch und konjunkturelle Schwankungen außen vor, ist der CO2-Preis im EU-ETS II stark an die Verdrängung fossiler Kraft- und Brennstoffe durch nicht von der CO2-Bepreisung betroffene Substitute, ein sparsameres Verhalten bzw. Verzicht und einen Wechsel der Technologie gekoppelt.

Ein preisstabilisierender Einfluss über sparsames Verhalten oder Verzicht ist erst bei einem unangenehm hohen Preisniveau oder einem schnellen Preisanstieg zu erwarten. Es ist anzunehmen, dass alternative Lösungen schon vorher wirtschaftlich sind. Sparsameres Verhalten ist zudem begrenzt, es kann nicht jährlich gesteigert werden. Und eine umfangreiche und kontinuierlich steigende Substitution fossiler Kraft- und Brennstoffe, ohne diese dadurch ebenfalls zu verteuern, wäre nur bei einem sehr hohen CO2-Preisniveau (oder ebenfalls den Preis treibenden Pflichtquoten) möglich.

Elektrifizierung ist der wesentliche Faktor

Die wesentliche Variable ist (neben politischen Eingriffen) dann der Technologiewechsel und auf Basis der vorherigen Argumentation die Elektrifizierung von Mobilität und Wärme. Verstärkt wird dies, weil die Versteigerungseinnahmen aus dem EU-ETS II an die privaten Haushalte zurückfließen und zum sozialen Ausgleich verwendet werden sollen.

Für einen niedrigen CO2-Preis müsste somit durch die Kopplung von Verkehr und Gebäuden europaweit ein schneller Wechsel zum Elektroauto stattfinden. Dies erscheint in vielen Ländern wiederum nur bei einem (sehr) hohen CO2-Preis realistisch. Bei einem anstehenden Wechsel der Heiztechnik könnte es also vorausschauend sein, einen Preissprung im Jahr 2027 und danach weiter steigende CO2-Preise anzunehmen.

Jochen Vorländer
Chefredakteur TGA+E Fachplaner
vorlaender@tga-fachplaner.de

Alle TGAkommentare finden Sie im TGAdossier TGA-Leitartikel

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