Zuvor hatte der Bundesrat am 8. Juli 2011 dem von der Bundesregierung im Rahmen der Beschlüsse zur Energiewende beim Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf die Zustimmung verweigert. Maßgeblich für die Blockade war, dass sich die Länder – nach Expertenmeinung als maßgebliche finanzielle Nutznießer – nicht an den direkten Steuerausfällen in vollem Umfang beteiligen wollten.
Abschreibung über zehn Jahre
Nun hat das Schwarz/Gelb-regierte Land Hessen einen neuen Versuch gestartet und ein wesentlich einfacheren Gesetzvorschlag gemacht. Er sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor, die vor 1995 gebaut wurden. Die Förderung stellt auf das energetische Ergebnis der durchgeführten Baumaßnahmen ab, das durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen ist. Steuerpflichtige, die ihre Gebäude insbesondere zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einsetzen, sollen die Aufwendungen für die Maßnahmen über 10 Jahre abschreiben können. Für Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, ist vorgesehen, dass sie die Aufwendungen über den gleichen Zeitraum wie Sonderausgaben geltend machen können.
Die Gesetzesvorlage soll in der 910. Plenarsitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013 vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung den Ausschüssen zugewiesen werden. ■
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, Download der Bundesratsdrucksache 448/13