Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Marktanreizprogramm und CO2-Bepreisung

Alte Heizung raus ist wirtschaftlich

Kompakt informieren

Die gesetzlich beschlossene CO2-Bepreisung ab 2021 und die Novelle des Marktanreizprogramms (MAP) wirken sich deutlich auf die Wirtschaftlichkeit bestehender Heizungsanlagen und möglicher Modernisierungsvarianten aus.

Der Weiterbetrieb einer veralteten Öl- oder Gas-Heizung in einem älteren Einfamilienhaus ohne energetische sanierte Gebäudehülle ist gegenüber typischen Modernisierungsvarianten bei einem Betrachtungszeitraum von 15 Jahren die wirtschaftlich schlechteste Lösung.

Bereits eine neue Brennwertheizung ohne oder beim Ausgangsfall Öl-Heizung auch mit Energieträgerwechsel senkt die Gesamtkosten ohne Förderung deutlich.

Mit Förderung über das MAP sind die Gesamtkosten einer Elektro-Wärmpumpe (Luft/Wasser) sowie eines Gas- oder Öl-Brennwertheizkessels in Kombination mit einer Solaranlage zur Trinkwassererwärmung deutlich niedriger als beim Weiterbetrieb des Alt-Systems.

Die Wirtschaftlichkeit einer Elektro-Wärmepumpe würde sich noch weiter verbessern, wenn es zu der angekündigten Absenkung der EEG-Umlage über die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung kommt.

Mit der Umsetzung des Klimapakets der Bundesregierung haben sich die Randbedingungen für die Wirtschaftlichkeit der Erneuerung von Wärmerzeugungsanlagen deutlich verändert. Mit der Novellierung der „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ (Marktanreizprogramm, MAP, www.bit.ly/map2020_volltext) haben im BAFA-Programmteil für die Fördertatbestände jeweils einheitliche prozentuale Fördersätze die bisherige Festbetragsförderung mit vielen unterschiedlichen Bonusregelungen ersetzt und es wurde eine Austauschprämie für Ölheizungen ergänzt ( Webcode  950007).

CO2-Bepreisung ab 2021

Mit der 2021 über das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) startenden CO2-Bepreisung von Kraft- und Brennstoffen muss künftig bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Heizsystemen ein ganz neues Kostenelement berücksichtigt werden. Eine noch ausstehende Änderung des BEHG auf Grundlage der Empfehlungen des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat in der Vermittlung zum „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ vorweggenommen, kostet ein CO2-Emissionszertifikat

  • 25 Euro/tCO2 im Jahr 2021,
  • 30 Euro/tCO2 im Jahr 2022,
  • 35 Euro/tCO2 im Jahr 2023,
  • 45 Euro/tCO2 im Jahr 2024,
  • 55 Euro/tCO2 im Jahr 2025 und
  • 55 bis 65  Euro/tCO2 im Jahr 2026
    (Auktionierung mit Preiskorridor).
  • Wie es 2027 genau weitergeht, soll laut BEHG erst im Jahr 2025 festgelegt werden. Denkbar sind die Fortsetzung eines Preiskorridors (also Preisober- und Preisuntergrenze), eine Preisobergrenze oder nur eine Preisuntergrenze.
  • Da die wirtschaftliche Betrachtung einer in der nächsten Zeit durchgeführten Heizungsmodernisierung für einen Zeitraum über das Jahr 2026 erfolgen muss, wurden im Weiteren 7 unterschiedliche Preispfade (1) berücksichtigt:

  • Preispfad 1: der Zertifikatpreis ab 2026 verharrt bei 55 Euro/tCO2
  • Preispfad 2: der Zertifikatpreis springt 2026 auf 65 Euro/tCO2 und steigt dann ab 2027 um jährlich 5 Euro/tCO2 bis max. 180 Euro/tCO2
  • Preispfad 3: der Zertifikatpreis springt 2026 auf 65 Euro/tCO2 und steigt dann ab 2027 um jährlich 10 Euro/tCO2 bis max. 180 Euro/tCO2
  • Preispfad 4: der Zertifikatpreis springt 2026 auf 65 Euro/tCO2 und steigt dann ab 2027 um jährlich 15 Euro/tCO2 bis max. 180 Euro/tCO2
  • Preispfad 5: der Zertifikatpreis springt 2026 auf 65 Euro/tCO2 und verharrt ab 2027 bei 180 Euro/tCO2
  • Preispfad 6: der Zertifikatpreis springt 2026 auf 65 Euro/tCO2 und 2027 auf 120 Euro/tCO2, danach sinkt er um jährlich 2,5 Euro/tCO2 bis minimal 65 Euro/tCO2
  • Preispfad 7: der Zertifikatpreis springt 2026 auf 65 Euro/tCO2 und 2027 auf 120 Euro/tCO2, danach sinkt er um jährlich 5 Euro/tCO2 bis minimal 65 Euro/tCO2
  • Welchen Einfluss die Zusatzkosten durch die CO2-Bepreisung exemplarisch für den Brennstoff Heizöl (rein fossil) auf die Endverbraucherpreise inklusive einer Preissteigerung von 2 %/a auf das eigentliche Produkt haben, zeigt (2). Bei Erdgas würden der Abstand zum Preispfad 0 ohne CO2-Bepreisung um rund 25 % geringer ausfallen. (3) stellt die Bezugskosten für Heizöl inklusive der an die Endverbraucher weitergereichten CO2-Bepreisung mit der eben genannten Preissteigerung und einer Diskontierung von 1,7 %/a für jedes Kalenderjahr als auf das Jahr 2020 bezogenen Barwert dar.

    Bild 2: Gesamtpreis aus Heizölpreis mit einer Preissteigerung von 2 %/a, addiert um die an die Endkunden weitergereichte CO2-Bepreisung für die 7 Preispfade und ohne CO2-Bepreisung (Preispfad 0).

    Bild 2: Gesamtpreis aus Heizölpreis mit einer Preissteigerung von 2 %/a, addiert um die an die Endkunden weitergereichte CO2-Bepreisung für die 7 Preispfade und ohne CO2-Bepreisung (Preispfad 0).
    Bild 3: Heizölpreis als Barwert mit 1,7 %/a diskontiert auf das Jahr 2020 und einer Preissteigerung von 2 %/a, addiert um die an die Endkunden weitergereichte CO2-Bepreisung für die 7 Preispfade und ohne CO2-Bepreisung (Preispfad 0).

    Bild 3: Heizölpreis als Barwert mit 1,7 %/a diskontiert auf das Jahr 2020 und einer Preissteigerung von 2 %/a, addiert um die an die Endkunden weitergereichte CO2-Bepreisung für die 7 Preispfade und ohne CO2-Bepreisung (Preispfad 0).

    CO2-Preis soll Strom vergünstigen

    Die beträchtlichen Einnahmen aus dem BEHG (im Jahr 2021 liegen sie in einer Größenordnung von 9 Mrd. Euro) sollen laut Klimapaket und Vermittlungsergebnis zu einem großen Teil verwendet werden, um den Strompreisbestandteil EEG-Umlage zu senken. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 haben die Letztverbraucher rund 23 Mrd. Euro für die EEG-Umlage entrichtet, auf den überwiegenden Teil davon war zusätzlich 19 % Mehrwertsteuer zu entrichten. Allerdings hat die Bundesregierung noch nicht konkretisiert, ab wann und in welcher Höhe und mit welcher Ankoppelung an die Entwicklung des CO2-Zertifikatepreises ab 2027 die Senkung der EEG-Umlage realisiert wird. Für Hilfsenergie und Heizstrom wurden deshalb zunächst aktuelle Marktpreise und eine „normale“ Preissteigerung angesetzt.

    Für die Sanierungslösung Wärmepumpe bedeutet dies, dass sich die Wirtschaftlichkeit mit einer Senkung der EEG-Umlage erhöht, also der Barwert verringert wird. Der elektrische Energiebedarf beträgt in dem Berechnungsbeispiel 6745 kWh/a. Die Senkung des Strompreises um 0,01 Euro/kWh während der gesamten 15 Jahre Betrachtungszeit würde den Barwert der Energiekosten (inkl. Leistungspreis für Heizstrom) von 23 659 Euro um 1025 Euro verringern. Der Einfluss ist damit relevant, aber momentan am besten durch einen möglichen nachträglichen Abzug darzustellen. Nach ersten Andeutungen könnte die Entlastung im Jahr 2021 etwa 0,012 Euro/kWh betragen.

    Berechnungsbeispiel

    Bei der Modernisierung relativ kleiner Heizungsanlagen ist das Verhältnis aus Investitionskosten und der Verringerung der Energie- und Betriebskosten am ungünstigsten. Um die neue Situation darzustellen, wurde deshalb ein Einfamilienhaus (150 m2 Wohnfläche) gewählt. Verwendet wurden dazu Daten aus dem vom ITG angefertigten „BDEW-Heizkostenvergleich Altbau 2017 (Altbau-2017)“ [1] für den Fall Teilmodernisierung. Die energetischen Daten und die dort verwendeten Varianten zeigt (4).

    Der in der Studie nicht berücksichtigt Fall „Öl-Heizung, alt“ wurde dem Fall „Gas-Heizung, alt“ gleichgesetzt. Die beiden Solar-Varianten berücksichtigen nur die Unterstützung der Trinkwassererwärmung. Die Investitionskosten wurden einheitlich mit einer angenommenen Preissteigerung von 3,5 %/a und einer angenommenen Zeitdifferenz von 24 Monaten extrapoliert.

    Die Energiepreise wurden gegenüber der Studie aktualisiert und sind bei allen Brenn­stoffen auf den Heizwert Hi bezogen. Die betriebsgebundenen Kosten (Wartung und Schornsteinfeger) wurden aus der Studie für die Modernisierungsvarianten ohne Extrapolation übernommen. Für „Gas-Heizung, alt“ wurden die Kosten von 241 Euro/a auf 300 Euro/a erhöht, da ein Preisabstand zu „Gas-BW, neu“ von 50 Euro/a als zu gering erscheint. Analog dazu ergeben sich für „Öl-Heizung, alt“ betriebsgebundene Kosten von 380 Euro/a. Übernommen wurde aus Altbau-2017 auch der Hilfsenergiebedarf.

    Für alle Varianten und alle Energieträger wurde eine Preissteigerung ohne CO2-Bepreisung von 2 %/a berücksichtigt, für den Barwert wurden alle Zahlungsflüsse monatsgenau mit 1,7 %/a auf den Modernisierungszeitpunkt diskontiert. Dabei wurde angenommen, dass Gas und Elektrizität monatlich bezahlt werden und jeweils der Jahresverbrauch an Heizöl bzw. Holzpellets zum Modernisierungszeitpunkt und dann alle zwölf Monate getankt / gebunkert wird. Für die nach BEHG anzusetzenden verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen wurde für Heizöl 0,266 kgCO2/kWhHi und für Erdgas 0,201 kgCO2/kWhHi angesetzt. Offizielle CO2-Emissionsfaktoren liegen noch nicht vor.

    Für die Varianten, die keine Förderung über das Marktanreizprogramm erhalten können, wurde die Investitionssumme vollständig zum Sanierungszeitpunkt als Barzahlung berücksichtigt. Wegen der geringen Höhe des Eigenanteils für die Solaranlage wurde bei „Öl-BW + Solar, neu“ entsprechend verfahren. Für die förderbaren Varianten wurden die nach Abzug der MAP-Förderung verbleibenden Investitionskosten über das KfW-Programm 167 mit 10 Jahren Gesamtlaufzeit, 2 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit, monatlicher Rate und einen effektiven Prozentsatz von 0,78 %/a finanziert (Stand: 17.  Februar 2020). Die Ratenzahlungen wurden analog der sonstigen laufenden Kosten monatsgenau mit 1,7 %/a auf den Modernisierungszeitpunkt diskontiert.

    Bei den Werten für die Endenergie handelt es sich um errechnete Bedarfswerte aufgrund der energetischen Eigenschaften des Gebäudes und einschlägiger Regelwerke, siehe Altbau-2017. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen gelten deshalb nur für den Fall, dass ein vergleichbares Gebäude einen tatsächlichen End­energieverbrauch in dieser Größenordnung hat. Die Einsparung von „Öl/Gas-Heizung, alt“ zu „Öl/gas-BW, neu“ beträgt knapp 35 %, was in der Praxis eine „wirklich alte Heizung“ und eine besonders sorgfältige Dimensionierung, eine penible Einstellung der Regelung und einen Hydraulischen Abgleich voraussetzt. In den Investitionskosten ist dies berücksichtigt.

    Bild 4: Grunddaten für das Berechnungsbeispiel, Heizungserneuerung im Jahr 2020 einer alten Öl- bzw. Gas-Heizung und ausgewählter Sanierungsvarianten; Energiebedarfe und extrapolierte Investitionskosten aus [1].

    Bild 4: Grunddaten für das Berechnungsbeispiel, Heizungserneuerung im Jahr 2020 einer alten Öl- bzw. Gas-Heizung und ausgewählter Sanierungsvarianten; Energiebedarfe und extrapolierte Investitionskosten aus [1].

    Hebel der CO2-Bepreisung

    (5) zeigt für die 7 gewählten Preispfade die zusätzlichen Kosten als diskontierten Barwert im Jahr 2020 aus der CO2-Bepreisung (inklusive MwSt.) für den Zeitraum 2020 bis 2035. Der Barwert für den „teuersten“ Preispfad 5 liegt jeweils um den Faktor 2,41 über dem „günstigsten“ – aber bei freier Marktentwicklung eher unrealistischen – Preispfad 1. Mit einem Bereich von 2741 bis 15 318 Euro sind die Zusatzkosten erheblich und dazu geeignet, aufgeklärte Verbraucher für eine Modernisierung zu interessieren.

    Bundesumweltministerin Svenja Schulze nach dem Beschluss des Bundeskabinetts (damals war noch ein Einstiegspreis von 10 Euro/tCO2 vorgesehen) für das BEHG: „Spätestens 2050 wird Deutschland komplett auf erneuerbare Energie setzen und bis dahin schrittweise aus der Verbrennung von Kohle, Öl und Gas aussteigen. Dass ein CO2-Preis uns auf diesem Weg hilft, ist nach langer Debatte inzwischen zum Glück weitgehend anerkannt. […] Vereinbart wurde [im Klimapaket] ein moderater Einstieg in die CO2-Bepreisung. Die Einführungsphase soll den Bürgern Gelegenheit geben, sich nach klimafreundlichen Alternativen umzuschauen – bevor der Preis spürbar ansteigt.“

    Das BEHG bepreist im Wesentlichen die verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen der Kraftstoffe für den Straßenverkehr und der in Gebäuden eingesetzten Brennstoffe für die Wärmeerzeugung. Da bisher weder im Verkehr noch in Gebäuden eine schnelle Dekarbonisierung abzusehen ist, zusätzlich die Anzahl der in jedem Jahr zur Verfügung stehenden Emissionszertifikate sinkt und die Klimaziele über EU-Vereinbarungen eventuell schon bald verschärft werden (müssen), sollte bei einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mindestens ein mittlerer Preispfad berücksichtigt werden.

    Bild 5: Zusatzkosten durch die CO2-Bepreisung für einen Betrachtungszeitraum von 2020 bis 2035.

    Bild 5: Zusatzkosten durch die CO2-Bepreisung für einen Betrachtungszeitraum von 2020 bis 2035.

    Barwerte der Optionen

    Die Fälle „Öl-Heizung, alt“ und „Gas-Heizung, alt“ sind bei einem Betrachtungszeitraum von 15 Jahren eigentlich keine echte Handlungsoption, da sie für diesen Zeitraum aufgrund gesetzlicher Vorgaben und nicht mehr möglicher Reparaturen gar nicht solange zur Verfügung stehen. Aus der Sicht eines potenziellen Modernisierers ist es aber durchaus der Referenzfall.

    (6) zeigt die Gesamtkosten bei einer Modernisierung im Jahr 2020 als Barwert im Jahr 2020 mit den oben genannten Randbedingungen für alle Fälle, jedoch ohne Förderung über das MAP und eine Finanzierung über einen KfW-Kredit. Dabei ist zu beachten, dass ein Vergleich mit Energieträgerwechsel nicht möglich ist, bzw. Kosten für eine Entsorgung der Heizöltanks und einen Gasanschluss zusätzlich zu berücksichtigen wären. Beide Maßnahmen wurden in den folgenden Betrachtungen, sofern erforderlich, mit jeweils 2000 Euro angesetzt.

    Für die Ausgangssituationen „Öl-Heizung, alt“ und „Gas-Heizung, alt“ ergibt sich, dass bereits ohne Förderung viele Modernisierungsvarianten deutlich wirtschaftlicher als ein Weiterbetrieb des bestehenden Systems sind. Bei der Umrüstung von „Öl-Heizung, alt“ auf ein Gas-System wären 4000 Euro zusätzliche Investitionen für die Tankentsorgung und den Gasanschluss zu berücksichtigen, bei der Umrüstung auf eine Wärmepumpe wären es 2000 Euro für die Tankentsorgung.

    Bild 6: Gesamtkosten inklusive CO2-Bepreisung ohne Förderung für einen Betrachtungszeitraum von 2020 bis 2035, als Barwert für die Investitions-, Energie- und Betriebskosten.

    Bild 6: Gesamtkosten inklusive CO2-Bepreisung ohne Förderung für einen Betrachtungszeitraum von 2020 bis 2035, als Barwert für die Investitions-, Energie- und Betriebskosten.

    Öl-Heizungsmodernisierung

    (7) zeigt die Optionen für den Ausgangsfall „Öl-Heizungen, alt“ inklusive (soweit zulässig) Berücksichtigung der MAP-Förderung und eines KfW-Ergänzungskredits. Zu erkennen ist, dass die bei „Öl-BW + Solar“ nur für die Solaranlage ansetzbare MAP-Förderung nicht ausreichend ist, um den Barwert unter „Öl-BW, neu“ zu bringen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die solare Trinkwassererwärmung damit hier keine Option. Da es für „Gas-BW, neu“ keine Förderung gibt, aber Tankentsorgung und Gasanschluss zu berücksichtigen sind, ergibt sich für den Energieträgerwechsel ohne Solaranlage kein nennenswerter wirtschaftlich Vorteil.

    Anders sieht es aus, wenn beim Energieträgerwechsel auf Erdgas eine Solaranlage ergänzt wird. Dann bietet das MAP für die gesamte Investitionssumme inklusive Tankentsorgung und Gasanschluss eine Förderquote von 40 %. Diese Variante ist jedoch nur für den Preispfad 1 am günstigsten. Ab Preispfad 2 ergibt sich für „Elektro-WP, neu“ ein Kostenvorteil. Wird der Strompreis für Heizstrom tatsächlich stabilisiert oder sogar vergünstigt, würde sich der Barwert nochmals verringern.

    „Pellet, neu“ schneidet deutlich ungünstiger ab. Gründe sind die höheren Investitionskosten und der technische Stand in Altbau-2017. Mit der Berücksichtigung heute verfügbarer Pellet-Brennwertheizkessel könnte sich der Barwert verringern.

    Bild 7: Gesamtkosten inkl. CO2-Bepreisung und MAP-Förderung, Ausbau Öl-Heizung für einen Betrachtungszeitraum von 2020 bis 2035, als Barwert für die Investitions-, Energie- und Betriebskosten.

    Bild 7: Gesamtkosten inkl. CO2-Bepreisung und MAP-Förderung, Ausbau Öl-Heizung für einen Betrachtungszeitraum von 2020 bis 2035, als Barwert für die Investitions-, Energie- und Betriebskosten.

    Gas-Heizungsmodernisierung

    Bei der Gas-Heizungsmodernisierung ergibt sich trotz der geringeren Förderquote durch die Austauschprämie für Öl-Heizungen ein ähnliches Bild (8). Ab Preispfad 2 ist die wirtschaftlichste Lösung „Elektro-WP, neu“, mit weiterem Verbesserungspotenzial, siehe Abschnitt Gas-Heizungsmodernisierung. Das System „Gas-BW, neu“ hat jedoch einen nur geringen Abstand, ist einfacher zu realisieren und erfordert geringere Investitionen. Das System „Pellet, neu“ ist mit den gewählten Randbedingungen aus rein wirtschaftlicher Sicht nicht konkurrenzfähig.

    Bild 8: Gesamtkosten inkl. CO2-Bepreisung und MAP-Förderung, Bestand alte Gas-Heizung für einen Betrachtungszeitraum von 2020 bis 2035, als Barwert für die Investitions-, Energie- und Betriebskosten.

    Bild 8: Gesamtkosten inkl. CO2-Bepreisung und MAP-Förderung, Bestand alte Gas-Heizung für einen Betrachtungszeitraum von 2020 bis 2035, als Barwert für die Investitions-, Energie- und Betriebskosten.

    Kritik am MAP

    Die Beispielrechnungen zeigen, dass die CO2-Bepreisung in Kombination mit Marktanreizprogramm und KfW-Ergänzungskredit einen sehr großen Anreiz zur Heizungsmodernisierung bereits bei Kleinanlagen bietet. Zudem sind die Vereinfachungen im MAP mit pauschalen Fördersätzen auch bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung vorteilhaft. Letztendlich bedeuten sie jedoch auch, dass sich Kosteneinsparungen durch eine Konzeptoptimierung nicht in vollem Umfang auszahlen:

    Bei 25 000  Euro förderfähigen Kosten und einer Förderquote von 45 % (Austauschprämie für Ölheizung) trägt der Investor 16 250 Euro. Gelingt es, den förderfähigen Investitionsbedarf auf 20 000 Euro zu verringern, muss er noch 13 000 Euro tragen. Trotz Einsparung von 5000 Euro hat er nur einen Kostenvorteil von 3250 Euro.

    Bild 9: Förderwirkung, Ausgangslage alte Öl-Heizung für einen Betrachtungszeitraum von 2020 bis 2035 bzw. einem Jahr.

    Bild 9: Förderwirkung, Ausgangslage alte Öl-Heizung für einen Betrachtungszeitraum von 2020 bis 2035 bzw. einem Jahr.

    Zudem zeigen (9) und (10), dass die Fördermittel bezogen auf die verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen in dem Berechnungsbeispiel sehr unterschiedlich eingesetzt werden, respektive für die gleiche CO2-Vermeidung sehr unterschiedliche Fördertöpfe benötigt werden. Ziel des Marktanreizprogramms ist eine CO2-Einsparung von 350 000 t/a. Der Ansatz ist zwar nicht 1 : 1 mit dem verbrennungsbezogenen Ansatz der CO2-Emissionseinsparungen laut BEHG, insbesondere für den Fall Elektro-Wärmepumpe, kompatibel, es ist aber ersichtlich, dass der Umstieg von Öl auf Erdgas + Solar und die Modernisierung Erdgas + Solar überproportional gefördert wird und für die gleiche CO2-Einsparung mehr Fördermittel erforderlich sind. Zudem ist die über das MAP zu „akquirierende“ Anzahl der Modernisierungen für die Zieleinsparung sehr unterschiedlich.

    Wichtig ist in jedem Fall: Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen betrachten hier isoliert die Heizungsmodernisierung ohne eine langfristige Bewertung der Immobilie insgesamt. Im konkreten Fall sollte deshalb ein individueller Sanierungsfahrplan Grundlage von Investitionsentscheidungen und der Systemauswahl und gegebenenfalls erforderlicher Umfeldmaßnahmen sein. Dazu könnte beispielsweise auch gehören, die Wärmeübergabe für den Einsatz einer Elektro-Wärmepumpe mit einer Flächenheizung zu optimieren. Die dafür notwendigen Investitionen können bei der MAP-Förderung mit 35 % bzw. 45 % beim Ausbau einer Öl-Heizung berücksichtigt werden. Jochen Vorländer

    Bild 10: Förderwirkung, Ausgangslage alte Gas-Heizung für einen Betrachtungszeitraum von 2020 bis 2035.

    Bild 10: Förderwirkung, Ausgangslage alte Gas-Heizung für einen Betrachtungszeitraum von 2020 bis 2035.

    Literatur

    [1] BDEW-Heizkostenvergleich Altbau 2017. Ein Vergleich der Gesamtkosten verschiedener Systeme zur Heizung und Warmwasserbereitung in Altbauten. Berlin: BDEW, Studie angefertigt durch das ITG Institut für Technischen Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung, 2017, Download: www.bit.ly/tga1170