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BEG EM

Heizungsförderung: Komisch, dass sie erst 2025 kritisiert wird

„Eine zu ho­he För­de­rung für Wär­me­pum­pen auf­grund des „Hei­zungs­ge­setzes“ (GEG-Novelle 2023/24)? Tat­säch­lich ist sie gegen­über 2021 eher ge­sun­ken und in vielen Punkten sinn­voller geworden. Sie kön­nte aber noch ver­bessert werden.“

GV

Rund um die Heizungsförderung gibt es viele Diskussionen – und offensichtlich auch eine besondere Art der Amnesie in den Reihen von CDU/CSU. Das zeigt ein Vergleich der Förderung in 2021 (GroKo II) und 2024 bis heute auf Basis der letzten Novelle der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) von der Ampel.

2021 wurde über wie heute prozentual bezogen auf anrechenbare Kosten gefördert, jedoch mit einem großzügigen Deckel von 60.000 Euro statt zurzeit 30.000 Euro. 2021 setzte die BReg einen zusätzlichen Fokus: Die Binnennachfrage zu stimulieren. Weil die Heizungswende auf viele weitere Ziele einzahlt, sollte dies auch heute gelten.

Der höhere Deckel in 2021 ermöglichte die Bezuschussung einer umfangreichen Liste an Umfeldmaßnahmen. Viele Posten sind auch heute möglich, fallen jedoch durch den niedrigeren Deckel aus der Förderung.

Im Jahr 2021 wurden noch Gas-Heizungen mitgefördert

2021 gewährte die BEG EM beim Einbau einer Wärmepumpe im Bestand einen Zuschuss von 35 % der förderfähigen Kosten. Mit der „Austauschprämie für Ölheizungen“ konnte er auf 45 % steigen. Die maximal mögliche Förderung lag zwischen 21.000 und 27.000 Euro. Auf Basis der vzbv-Kennziffern kostete eine Luft/Wasser-Wärmepumpen-Anlage im Jahr 2021 ohne besondere Umfeldmaßnahmen ca. 24.000 Euro und hätte einen Zuschuss von 8400 bzw. 10.800 Euro erhalten.

Der Eigenanteil für den Umstieg lag dadurch bei 15.600 Euro bzw. 13.200 Euro und der Kostenabstand zur 1:1-Erneuerung einer Gas-Heizung betrug 3600 Euro. Bezogen auf die Zielsetzung grotesk: 2021 wurden auch „Gas-Hybridheizungen“ mit 30 % Grundförderung und inklusive der Austauschprämie für Ölheizungen mit 40 % bedacht und so der Anreiz zum Umstieg auf EE-Heizsysteme deutlich verringert.

Ab 2024 insbesondere ein geringerer Förderdeckel

Die BEG EM wurde 2022 mehrfach an die Energiekrise angepasst. Nach der GEG-Novelle wurde sie mit Wirkung ab 2024 mit etwas höheren technischen Anforderungen erneuert, um neue Boni ergänzt und die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben auf 30.000 Euro halbiert. Für eine WP-Heizung gibt es nun abhängig von mehreren Kriterien Zuschüsse zwischen 30 bis 55 % und mit dem erstmalig verfügbaren Einkommens-Bonus von bis zu 70 %.

Der maximal mögliche Förderzuschuss liegt ohne den Einkommens-Bonus aktuell mit 9000 bis 16.500 Euro unter dem Korridor von 2021. Die Bandbreite entspricht zumeist der tatsächlichen Förderung. Am Förderdeckel ergibt sich ein Eigenanteil für den Gebäudeeigentümer zwischen 21.000 und 13.500 Euro. Der Kostenabstand gegenüber der 1:1-Erneuerung einer Gas-Heizung liegt bei niedrigen Umstiegskosten (= Förderdeckel) bei 9000…1500 Euro und bei höheren Umstiegskosten (34.000 Euro) bei 13.000…5500 Euro.

Es zeigt sich, dass 2025 der typische Förderzuschuss bei gleicher Bauleistung höher als 2021 ausfallen kann, der Abstand zur 1:1-Erneuerung einer Gas-Heizung den Umstieg aber finanziell weniger attraktiv aussehen lässt.

Die Ziele der Förderung in den Fokus nehmen!

Statt die Heizungsförderung ständig pauschal anzugreifen, wäre es zielführender, die aktuelle Situation, die bisherige Entwicklung sowie die Potenziale zur Kostensenkung über optimierte und vereinfachte Prozesse zu analysieren und auf dieser Basis die Förderung transparent mit anspruchsvollen Zielen zu verknüpfen. Beim Wechsel auf natürliche Kältemittel haben die Hersteller gezeigt, wie schnell beeindruckende Innovationen zur Marktreife und knifflige Herausforderungen technisch gelöst werden können.

Jochen Vorländer
Chefredakteur TGA+E Fachplaner
vorlaender@tga-fachplaner.de

Alle TGAkommentare finden Sie im TGAdossier TGA-Leitartikel

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