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Bundes-Klimaschutzgesetz

Programm ist wichtiger als sofort

„Das Bundes-Klimaschutzgesetz zwingt die Bundesregierung erneut, ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor vorzulegen. Ein entscheidender Hebel für die Emissionsminderung sind bessere Marktbedingungen für Wärmepumpen.“

GV

Das Bundes-Klimaschutzgesetz zwingt die Bundesregierung erneut, ein Sofortprogramm für den Gebäudesektor vorzulegen. Ein entscheidender Hebel für die Emissionsminderung sind bessere Marktbedingungen für Wärmepumpen.

Sofortprogramme sind seit einigen Jahren die neue Währung im politischen Berlin. Im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) sind sie sogar gesetzlich vorgeschrieben: § 8 Abs. 1 KSG: „Weisen die Emissionsdaten […] eine Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge für einen Sektor in einem Berichtsjahr aus, so legt das […] zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten nach der Vorlage der Bewertung der Emissionsdaten durch den Expertenrat für Klimafragen […] ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor vor, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt.“

Die GroKo hat sich gedrückt…

Für den Gebäudesektor gibt es nun zum zweiten Mal die Pflicht, ein Sofortprogramm vorzulegen. Das letzte durfte noch die GroKo verabschieden, die den KSG-Mechanismus gegen politische Untätigkeit ersann und durch die Einbeziehung des Expertenrats für Klimafragen vor politischer Unfähigkeit schützen wollte.

Sehr freundlich ausgedrückt war das GroKo-Sofortprogramm für den Gebäudesektor halbherzig, der Expertenrat für Klimafragen hatte dem Sofortprogramm ein Ungenügend gegeben. Zuvor wurden aus dem Entwurf gestrichen: „Förderprogramm Wärmepumpe“, „ambitioniertere Förderstandards im Gebäudebestand“, „anspruchsvollere Neubaustandard vorziehen und Solarbaupflicht einführen“, „verpflichtender Einsatz individueller Sanierungsfahrpläne bei gleichzeitiger Förderung“ und „Teilung der CO2-Bepreisung“.

…und viel Geld verschleudert

Stattdessen hat die GroKo Maßnahmen beschlossen, die frühestens ab 2023 hätten greifen und vermutlich durch Vorzieheffekte in 2022 sogar gegenläufige Effekte bewirkt hätten, beispielsweise das Ende der Förderung mit fossilen Energien betriebener Heizungen ab 2023 und ein Vorziehen der Gebäudeenergiegesetz-Überprüfung in 2022. Der wesentlichste Punkt und gleichzeitig der größte Fehler war allerdings, in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) pauschal zusätzlich etliche Mrd. Euro zu pumpen – ohne diese auf für die Emissionsminderung im Gebäudesektor wirksame Maßnahmen zu kanalisieren. Letztendlich ist der größte Teil dieser Gelder in die Überförderung bereits etablierter Neubaustandards geflossen und hat dann mit dem Stop-and-go bei der Neubauförderung viel Vertrauen in Planungssicherheit verspielt.

Der entscheidende Hebel sind Wärmepumpen

Nun ist es an der Ampel, ein KSG-konformes und bei Bedarf auch über den Koalitionsvertrag hinaus gehendes Sofortprogramm für den Gebäudesektor aufzustellen und zügig umzusetzen. Vermutlich senkt die Energiepreiskrise durch Sparsamkeit und Ausweichreaktionen die Treibhausgasemissionen 2022 etwas stärker als der Trend. Für eine nachhaltige Entwicklung sind jedoch langfristig angelegte Maßnahmen mit eindeutiger Signalwirkung erforderlich. Eigentlich hatte sie die GroKo bereits zu Papier gebracht. Jetzt muss die Ampel daraus ein echtes Programm machen, ohne erneut verschwenderisch den Fokus auf sofort zu setzen.

Der entscheidende Hebel wird dabei die Heizungs-Wärmepumpe sein. Ihre Marktentwicklung ist bisher ganz erheblich durch Förderprogramme des Bundes geprägt. Zu einem größeren Teil ist die Förderung jedoch notwendig, weil die von der Politik geschaffenen Rahmenbedingungen Wettbewerbsnachteile verursachen und nicht mit den Klimazielen im Einklang sind. Bei den Strompreisbestandteilen sind erste Beschlüsse gefasst, sie werden aber nicht ausreichen.

Jochen Vorländer
Chefredakteur TGA Fachplaner
vorlaender@tga-fachplaner.de

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