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Berlin

Kein Klimaschutz verletzt Schutzpflicht des Staates

Die Bundesregierung hat in einer Antwort (Bundestags-Drucksache 19/22411) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ausgeschlossen, dass der Klimawandel die Lebensumstände vieler Menschen verbessert. Vielmehr seien bereits heute, bei etwa 1 K globaler Erwärmung, an vielen Orten deutliche Auswirkungen der Klimaänderung zu beobachten.

Auch hält es die Bundesregierung aufgrund der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse für ausgeschlossen, dass der Klimaschutz ökonomisch und gesellschaftlich mehr Schaden anrichtet, als es der Klimawandel jemals könnte.

Angesichts der mit dem Klimawandel verbundenen Schäden für Leib, Leben und Eigentum wäre es nach Ansicht der Bundesregierung eine Verletzung der Schutzpflichten des Staates gegenüber den Bürgern, weder Maßnahmen zur Verringerung des Klimawandelrisikos noch Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels vorzunehmen.

Zunahme extremer Wetterereignisse

In der Antwort (Bundestags-Drucksache 19/22410) auf eine weitere Kleine Anfrage der AfD-Fraktion stellt die Bundesregierung außerdem klar, dass nach ihrer Ansicht die Wissenschaft in den vergangenen Jahren immer mehr Belege dafür angeführt hat, dass die globale Erwärmung und die Zunahme extremer Wetterereignisse mit dem anthropogenen Klimawandel in Zusammenhang stehen.

Eine „signifikante Verwundbarkeit vieler Ökosysteme“ sei wissenschaftlich belegt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Den Fragestellern wirft die Bundesregierung vor, sie vermischten in missverständlicher Weise unterschiedliche Aspekte verschiedener Naturkatastrophen mit den Folgen des Klimawandels.

Bei fortschreitendem Klimawandel wären selbst bei umfassenden Anpassungsmaßnahmen viele Risiken klimawandelbedingter Extremereignisse unausweichlich, hält die Bundesregierung weiter fest. Die einzige Möglichkeit, diese Risiken zu vermeiden, bestehe in der Vermeidung weiteren Klimawandels. ■