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Bundesförderung für effiziente Gebäude

BEG-Förderung im Neubau für Effizienzhaus 55 läuft am 31.01.2022 aus

Künftig soll bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen im Fokus stehen.

Daniel Ernst – stock.adobe.com

Künftig soll bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen im Fokus stehen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude aller Effizienzhaus-55-Stufen, also auch die Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse, können bei Neubauten nur noch bis zum 31. Januar 2022 beantragen werden – sie entfällt zum 01. Februar 2022.

Es hatte sich angesichts der starken Nachfrage bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit zwei Aufstockungen des Förderbudgets um 11,5 Mrd. Euro für das Jahr 2021 bereits angedeutet, dass der Bund die BEG so nicht fortführen kann: Katerstimmung bei Gebäudesanierung vorprogrammiert. Nur mit der Aufstockung konnte ein Antragsstopp vor dem Jahreswechsel 2021/22 verhindert werden.

Nun hat noch die geschäftsführende Bundesregierung eine Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude angekündigt. Die Fördergelder sollen in Zukunft vermehrt dahin fließen, wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten. Die Förderung des KfW-55-Standards ist bereits seit einiger Zeit als nicht klimazielkompatibel in der Kritik. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beispielsweise von der Ampel-Koalition bereits eine klare Zusage für klimaneutrales Bauen, mindestens mit dem Effizienzhaus-40-Standard gefordert.

 Die Information des Bundeswirtschaftsministeriums:

„…mit dieser E-Mail informieren wir Sie darüber, dass zum 1. Februar 2022 die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt wird.

Die Gebäudeförderung leistet einen wichtigen Beitrag für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand und zum Erreichen unserer ambitionierten Klimaschutzziele. Die Gebäudeförderung wirkt und wird vor allem im Neubaubereich sehr gut angenommen, das zeigen die Rekordzahlen 2021.

Die Bundesregierung hat deshalb am 22. September 2021 beschlossen, die für die Gebäudeförderung bereitgestellten Mittel für 2021 nochmals um 11,5 Mrd. Euro auf insgesamt bis zu 18 Mrd. Euro zu erhöhen. Gleichzeitig hat sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, die bestehende Fördersystematik der BEG mit Blick auf die Fördereffizienz hin zu überprüfen und anzupassen. Dies bedeutet, dass vorhandene Fördermittel gezielt dort eingesetzt werden sollen, wo Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Sektorziele am notwendigsten sind und einen größtmöglichen, sichtbaren Beitrag zur Emissionsminderung leisten.

Dem Grundsatz größtmöglicher wirtschaftlicher Mittelverwendung folgend, sollen deshalb vorrangig solche Maßnahmen gefördert werden, die möglichst hohe CO2-Einsparungen generieren. Damit wird in Zukunft weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden im Fokus stehen. Ziel der Bundesregierung ist auch weiterhin eine nachhaltige und langfristig verlässliche Förderkulisse im Gebäudebereich.

Bisher entfielen in 2021 etwa ein Drittel auf die Einstiegs-Förderstufe im Neubau Effizienzhaus/-gebäude 55. Selbst ambitionierte Neubauten haben jedoch aufgrund der bestehenden ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen eine deutlich geringere Treibhausgas-Einsparung als energetische Sanierungen. Deshalb soll der Fokus stärker auf der Förderung von Sanierungen liegen.

Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau können noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Antragstellung. Die EE-Klassen (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE [KfW-55-EE-Effizienzhaus]) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH) werden ebenfalls eingestellt. Das Effizienzgebäude 55 NH wird für den Neubau nicht eingeführt.

Die Anpassung der Förderrichtlinie erfolgt bis spätestens Januar 2022.“ 
 

„So wird klimaschonendes und soziales Bauen ausgebremst“

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hat die Einstellung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 in der BEG scharf kritisiert.

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Dieser Schritt ist komplett unverständlich und unsozial. Denn ohne diese Förderung wird das Wohnen mit erhöhtem Klimastandard für viele Menschen in Deutschland unbezahlbar.

Für die ambitionierten und politisch sowie gesellschaftlich gewollten Klimaziele steht eines fest: Klimaschutz und soziale Ziele müssen zusammen gedacht werden. Deshalb gilt für das Wohnen: Es muss gefördert werden, was gefordert wird. Die Politik muss die erhöhten Klimaziele durch ausreichende Förderung begleiten, um den sozialen Frieden zu sichern. Dass die Förderung des Standards KFW-55 vollständig eingestellt wird, ist nicht nachvollziehbar, ggf. hätte man die Förderhöhe reduzieren können. Die komplette Einstellung der Förderung bedeutet faktisch einen Neubaustopp im Mietwohnungsbau, denn der höhere Effizienzstandard kann nur über höhere Mieten realisiert werden und diese sind im bezahlbaren Segment nicht erzielbar.

Wenn die Ziele des Sondierungspapiers mit 400 000 Neubauwohnungen jährlich, davon 100 000 Sozialwohnungen, erreicht werden sollen, wird das maßgeblich in der Effizienzklasse KfW-55 erfolgen müssen. Die Einstellung der Förderung zum 01. Februar 2022 wird hier als Baubremse wirken.“

Effizienzhaus-55-Standard im Neubau auch finanziell nicht optimal

Allerdings zeigen Beispielrechnungen, dass die BEG-Zuschüsse für die Umsetzung zukunftsfähiger Gebäudestandards auf Basis einer monoenergetischen Luft/Wasser-Wärmepumpenanlage die höheren Investitionskosten für Technik und Gebäudehülle übersteigen: BEG-Zuschüsse finanzieren energiesparende Gebäude.

Zudem hatte die Bundesregierung mit ihrem Sofortprogramm für den Gebäudebereich bereits das Vorziehen der Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf das Jahr 2022 sowie die Anhebung der Neubaustandards vorgesehen. Die im GEG verankerten Mindeststandards dürften sich in diesem Zuge wohl dem bisherigen KfW-55-Standard stark annähern. Das Ampel-Sondierungspapier kündigt dazu an: „Wir werden den Klimaschutz beim Neubau stärken und die energetische Sanierung im Bestand beschleunigen, um die Klimaziele auch im Gebäudebereich zu erreichen.“ ■

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