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EEG-Novelle

Photovoltaikanlagen: Einspeisevergütung wird erhöht

Solarstromanlagen lohnen sich für den Klimaschutz und auch für den Geldbeutel. Wohnhaus in Radolfzell mit Photovoltaikanlage.

Plattform EE BW / Kuhnle & Knödler

Solarstromanlagen lohnen sich für den Klimaschutz und auch für den Geldbeutel. Wohnhaus in Radolfzell mit Photovoltaikanlage.

Für Solarstrom vom Dach gibt es künftig eine höhere Einspeisevergütung. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin.

Wer sich eine Photovoltaikanlage auf das Dach installieren lässt, erhält künftig eine höhere Einspeisevergütung. Das hat der Bundestag Anfang Juli 2022 beschlossen.

Einspeisung und Eigenverbrauch attraktiver

Sowohl die Einspeisung als auch der Eigenverbrauch sind profitabler geworden. Stichwort Einspeisung: Photovoltaik-Anlagen erhalten 20 Jahre lang eine gleich bleibende Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Solarstrom. Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter 10 kW installierter Leistung und Eigenstromnutzung  ist nun von 6,24 auf 8,2 Ct/kWh eingespeisten Solarstrom gestiegen. Das ist ein Plus von 31 %. Größere Anlagen bis 40 kW installierter Leistung erhalten für den über 10 kW hinausgehenden Anlagenteil statt 6,06 jetzt 7,1 Ct/kWh. Das erhöht die Einnahmen der Anlage. Positiv für künftige Anlageneigentümer ist außerdem, dass die monatliche Verringerung der Vergütung (Degression) für Neuanlagen bis 2024 ausgesetzt ist und danach nur noch halbjährlich um 1 % sinkt.

Neben der Einspeisevergütung kommen weitere Einnahmen in Form von geringeren Stromkosten hinzu. Je nach Anlagengröße kann der Solarstrom vom Dach ohne weitere Maßnahmen wie etwa die Zeitsteuerung von Elektrogeräten 25 % des Strombedarfs im Haushalt decken. Wer einen Teil des günstigen Solarstroms selbst verbraucht, spart den Kauf von teurem Strom aus dem Netz. Die Kosteneinsparung ist von rund 16 Ctnetto/kWh im vergangenem Jahr auf rund 19 Ctnetto/kWh  gestiegen.

EEG-Reform: Höhere Einspeisevergütung für Neuanlagen ab Inbetriebnahme 30. Juli 2022 (Nachtrag)

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle) ist am 29. Juli 2022 ist in Kraft getreten. Für Anlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen werden, erhalten Anlagenbetreiber gegenüber den vorherigen Regelungen mehr Geld für den erzeugten Strom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen.

Wer beispielsweise den Solarstrom einer Aufdach-Photovoltaik-Anlage komplett einspeist, erhält dafür künftig bis zu 13,0 Ct/kWh (Anlagen mit weniger als 10 kWp) – etwa doppelt so viel wie bisher. Damit können sich auch Solaranlagen mit Volleinspeisung wieder lohnen. Für Anlagen mit Eigenverbrauch erhöht sich die Einspeisevergütung auf 8,2 Ct/kWh, 25 % mehr als nach den vorherigen Regelungen. Unter welchen Bedingungen die Volleinspeisung und Konzepte mit Eigenverbrauch wirtschaftlich attraktiver sind, lässt sich mit dem Solarrechner von Stiftung Warentest ermitteln. Die neuen Vergütungssätze wurden hier bereits eingearbeitet. 

Mit dem neuen Flexi-Modell können sich Anlageneigentümer sogar vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen (siehe unten). 

2. Nachtrag vom 20. September 2022

Mit dem Jahressteuergesetzes 2022 will die Bundesregierung steuerliche und bürokratische Hürden bei Photovoltaik-Anlagen abbauen und so auch den Zubau erhöhen.

Ab 2023 soll es eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) geben.

Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern soll in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaik-Anlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

Weitere Infos zu den vorgesehenen Regelungen im Jahressteuergesetz  

Anlagenkosten gestiegen, Strompreis aber auch

Die Gründe: Zwar sind die Anlagen in den vergangenen Monaten teurer geworden, jedoch hat sich auch die Rendite beim Eigenverbrauch aufgrund der gestiegenen Stromkosten erhöht. Kleine Photovoltaik-Anlagen mit 10 kW installierter Leistung kosten aktuell im Schnitt rund 1400 Euro netto pro kW. 1 kWh Solarstrom kostet demnach rund 12 Ct/kWh, die kWh vom Stromversoger dagegen rund 31 Ctnetto/kWh. Anfang vergangenen Jahres lagen die Werte noch bei 10 Ct/kWh Erzeugungskosten und 26 Ct/kWh Strompreis. Der Eigenverbrauch ist der Renditetreiber bei einer Photovoltaik-Anlage. Steigen künftig die Strompreise weiter, wird der Eigenverbrauch zudem immer lukrativer.

Eigenverbrauch steigern: So geht´s

Eigentümer sollten daher möglichst viel Solarstrom selbst nutzen. Ein Beispiel sind elektronische Geräte mit Zeitschaltuhr wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler, die in der Mittagszeit laufen. Tagsüber aufgeladene Elektroautos können den Eigenverbrauch noch deutlicher erhöhen. Auch stationäre Solarstromspeicher im Haus steigern den Anteil des selbst genutzten Solarstroms, indem er mittags gespeichert und abends verbraucht wird. Solarstromspeicher und Elektroautos erhöhen den Anteil des eigenen Solarstroms am Stromverbrauch auf bis zu 60 %. Die Abhängigkeit von steigenden Strompreisen sinkt also. Gut sind auch nach Ost und West ausgerichtete Dachflächen. Belegt man beide mit Photovoltaikmodulen, ergibt sich eine größere genutzte Dachfläche, in Summe also mehr Solarstrom und einen in die Morgen- und Abendstunden verlängerten Ertrag für eine höhere Deckung des Strombedarfs im Haus.

Kapazität des Daches für Solarmodule ausschöpfen

Bedacht werden sollte: Je mehr Kilowatt man auf das Dach packt, desto günstiger wird der Einkauf pro kW installierter Leitung. Anlagen mit deutlich über 10 kW installierter Leistung sind bereits für 1200 Euro/kW zu haben. Die Solarstromkosten sinken daher auf rund zehn, 11 Ct/kWh. „Wer ein geeignetes Dach hat, sollte sich daher ruhig für eine größere Anlage entscheiden. Zwar ist sie etwas weniger profitabel, da auch die verbesserte Einspeisevergütung nicht ganz kostendeckend ist“, so Franz Pöter, Geschäftsführer des Solar Clusters. „Hier sollten Hauseigentümer aber an die Zukunft denken und berücksichtigen, dass sie künftig verstärkt Wärmepumpen und Elektroautos nutzen werden. Das wiederum erhöht die äußerst profitable Selbstnutzung des Solarstroms und deckt einen größeren Teil des Strombedarfs im Haus ab. Dies ist auch die kostengünstigste Art, sich von Strompreiserhöhungen unabhängig zu machen.“ Wichtig ist daher, die Kapazität des Daches für die Solarmodule auszuschöpfen, diese machen inzwischen auch nur noch 40 % der Kosten einer Solaranlage aus.

Volleinspeisung besser gefördert, Anlagenmix möglich

Wer sich dafür entscheidet, den gesamten Strom einzuspeisen, wird besonders gut gefördert – spart dann aber keinen Cent bei der Stromrechnung. Künftig gibt es also zwei Betreibermodelle mit einem jeweils unterschiedlichen Vergütungssatz, für Volleinspeisung und teilweisen Eigenverbrauch. Die Volleinspeisung rechnet sich vor allem, wenn man nur einen sehr geringen Stromverbrauch hat und daher nur ein kleiner Teil des erzeugten Stroms selbst genutzt werden kann, sowie bei großen Anlagen. Dieses Modell soll daher auch zu größeren Anlagen und zu einer besseren Dachausnutzung führen.

Bei der Volleinspeisung steigt die Vergütung für Anlagen unter 10 kW installierter Leistung von 6,24 Ct pro eingespeister Kilowattstunde auf 13,0 Ct – ein Anstieg auf rund das Doppelte. Bei Anlagen bis 40 kW sind es noch 10,9 Ct/kWh für den über 10 kW hinausgehenden Anlagenteil. Auch ohne den lukrativen Eigenverbrauch ergibt die Volleinspeisung Gewinn, da die Erzeugungskosten bei lediglich 10 bis 12 Ct/kWh liegen.

Interessant ist auch das neue Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen. Wenn sich etwa nach einer energetischen Haussanierung der Stromverbrauch mit einer Wärmepumpe erhöht oder sich die Besitzer ein E-Auto zulegen, lohnt sich beispielsweise vor Jahresende der Umstieg von der Volleinspeisung auf die Teileinspeisung. Das ermöglicht den profitablen Eigenverbrauch des Solarstroms.

Die neue Fassung erlaubt darüber hinaus, dass auf einem Haus zwei Anlagentypen angemeldet werden können, eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. So können Eigentümer zum Beispiel eine 5-kW-Anlage für den Eigenverbrauch und Teileinspeisung anmelden und zusätzlich noch eine 10-kW-Volleinspeiseranlage, die dann später auch in eine Eigenverbrauchsanlage umgewandelt werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gesonderte Messeinrichtung für beide Anlagen, was das Ganze etwas teurer macht.

Steuerliche Vereinfachung

Zu guter Letzt gibt es auch einen Abbau bürokratischer Hemmnisse, die viele Hauseigentümer bislang von dem Kauf einer Photovoltaikanlage abgehalten haben: Zukünftig sollen auch Eigentümer von Anlagen bis 30 kW installierter Leistung selbst entscheiden, ob sie die Einkünfte aus der Solarstromproduktion in ihrer Einkommensteuererklärung angeben oder nicht. Bislang lag die Grenze bei 10 kW. Stellt man den Antrag auf Steuerbefreiung, geht das Finanzamt davon aus, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und es sich bei der Solarstromerzeugung um eine „Liebhaberei“ handelt. Die Gewinne müssen dann nicht versteuert werden. Eine weitere Änderung ist der einfachere Netzanschluss: Für Anlagen bis 30 kW installierte Leistung muss der Netzbetreiber nicht mehr anwesend sein, es reichen Elektrofachleute.

Die wichtigsten Neuerungen bei der Förderung von PV-Anlagen durch das EEG

● Teileinspeisung: Der Vergütungssatz ist für Hausdachanlagen unter 10 kW installierte Leistung nun von 6,24 Ct/kWh eingespeisten Solarstrom auf 8,2 Ct gestiegen.
● Volleinspeisung: Die Einspeisevergütung für Anlagen unter 10 kW installierter Leistung steigt von 6,24 Ct pro eingespeister Kilowattstunde auf 13,0 Ct
● Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen.
● Anlagenmix möglich: Auf einem Haus können zwei Anlagentypen angemeldet werden; eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung.
● Steuerliche Vereinfachung: Einnahmen aus Anlagen bis 30 kW installierter Leistung sollen bald nicht mehr versteuert werden.
● Einfacher Netzanschluss: Der Netzbetreiber muss nicht mehr anwesend sein.

Quelle: Solar Cluster Baden-Württemberg / ml, jv 

Der Artikel wurde aktualisiert, da in einer früheren Version falsche Angaben zur Direktvermarktung und zum Inkrafttreten der steuerlichen Vergünstigung gemacht wurden. Zudem wurde er nach dem Inkrafttreten der EEG-Reform erweitert. 

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