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EU-Gebäuderichtlinie

GIH warnt vor politischer Auf­wei­chung der EPBD

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Anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember appelliert der GIH an die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, die aktuelle energiepolitische Debatte verantwortungsvoll zu führen. Forderungen nach einer Verschiebung der Fristen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) um zwei Jahre sind aus Sicht des Energieberatendenverbands GIH weder zielführend noch im Interesse der Bau- und Sanierungsbranche.

Die EPBD wurde nach langer Vorbereitung im Dezember 2023 politisch geeint, am 12. März 2024 vom EU-Parlament beschlossen und trat am 28. Mai 2024 in Kraft. Die Vorgaben sind seit langer Zeit bekannt, und viele Akteure – darunter Gebäudeeigentümer:innen, Energieberatung sowie Baugewerbe, Hersteller und Handwerk, haben sich bereits darauf eingestellt die Vorgaben zum 28. Mai 2026 umzusetzen.

„Eine erneute Aufweichung der Fristen würde die ohnehin angespannte Lage weiter verschärfen“, warnt Stefan Bolln, Vorsitzender des Energieberatendenverbands GIH. „Sie schafft neue Unsicherheiten, lähmt Investitionen und untergräbt die Glaubwürdigkeit fachlicher Beratung.“

Deutschland hinkt schon jetzt, die Klimaziele 2030 und insbesondere das Ziel der Klimaneutralität 2045 zu erreichen. Jede Verzögerung verschlechtert die Ausgangslage weiter. Zudem würde eine grundlegende Änderung der EPBD ein neues EU-Gesetzgebungsverfahren nach sich ziehen – mit weiterer Verzögerung, ungewissem Ausgang und dem Risiko deutlich geringerer Anforderungen.

Eine Reduzierung oder Verschiebung der Vorgaben würde die Baubranche nicht beleben, sondern bremsen. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation wäre ein solcher Kurs riskant.

„Viele Gebäude sind heute bereits sanierungsbedürftig. Wer notwendige Modernisierungen weiter hinauszögert, verschiebt die Kosten nur in die Zukunft – und erhöht sie“, betont Bolln. Die Bundesregierung müsse nun ihre Hausaufgaben machen und die Richtlinie wie vorgesehen umsetzen.

Der GIH fordert:

Nullemissionsgebäude als Leitstandard: Der neue Gebäudestandard muss nun konkret definiert werden. Im Zentrum sollte stehen, dass vollständig auf fossile Energieträger verzichtet wird – ein Ansatz, der bereits heute technisch machbar und wirtschaftlich umsetzbar ist. Die öffentliche Hand sollte hier mit den eigenen Gebäuden vorangehen und Ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Damit Länder und Kommunen diesen Anspruch trotz angespannter Haushaltslagen erfüllen können, muss der Bund jedoch deutlich mehr finanzielle Mittel bereitstellen als bisher.

Energieeffizienz und Erneuerbare gemeinsam denken: Ein verbindlicher Mindeststandard für die Gebäudehülle bleibt essenziell, um den Energiebedarf und damit auch die Kosten für den Netzausbau zu reduzieren. Die EPBD setzt bereits auf Gesamtenergieeffizienz und CO2-Minderung.

Quartierslösungen sinnvoll nutzen: Sie können eine Ergänzung sein, dürfen jedoch nicht dazu führen, dass einzelne Gebäude dauerhaft unsaniert bleiben.

Planungssicherheit sichern: Die Bundesregierung sollte die EPBD wie geplant umsetzen – mit pragmatischen und flexiblen Verfahren, aber ohne politische Aufweichungen oder Fristverlängerungen.

„Die Branche braucht Verlässlichkeit. Deutschland braucht klare Leitplanken, um seine Klimaziele zu erreichen“, fasst der GIH zusammen. „Wir haben Verständnis dafür, dass die Umsetzung Zeit braucht – aber Verzögerungen helfen niemandem. Jetzt zählen Entschlossenheit und das Stehen zu gemeinschaftlichen europäischen Entscheidungen als verlässlicher Partner.“ ■
Quelle: GIH / ml

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