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Gaskrise

Uniper-Notlage bei Erdgas: Neue Gas-Umlage angekündigt

SashaBolt – stock.adobe.com

Voraussichtlich schon ab  dem 1. September 2022 sollen Erdgaskunden über eine neue Umlage an den Ersatzbeschaffungskosten durch fehlende russische Gasimporte beteiligt werden.

Uniper SE, Düsseldorf, ist eines der größten europäischen Gasunternehmen und der größte deutsche Importeur von russischem Erdgas. Mit dieser Abhängigkeit ist das Unternehmen ist durch das Ausbleiben vertraglich vereinbarter Gaslieferungen in eine akute Notlage geraten. Das Unternehmen muss nun zum Erfüllen der eignen Verträge Erdgas zu viel höheren Preisen auf dem Weltmarkt beschaffen.

Besucher der Webseite www.uniper.energy/de werden übrigens ganz anders begrüßt und ihnen versprochen: Eine sichere Versorgung mit grüner Energie für eine nachhaltige Zukunft.

Weil dem Unternehmen eine zentrale Rolle für die Versorgung mit Gas und Strom in Deutschland zukommt, hat sich die Bundesregierung am 22. Juli 2022 auf ein weitreichendes Stabilisierungspaket für Uniper verständigt und geht davon aus, dass die Kosten für alle Gaskunden ab dem Herbst weiter steigen werden.

Gleichzeitig hat die Bundesregierung Entlastungen in Aussicht gestellt. Sie sollen vor allem jene in den Blick nehmen, die wenig Geld haben und deshalb besonders von hohen Preisen getroffen sind. Auch die Unterstützung von Unternehmen, die unter Druck stehen, soll adressiert werden.

„Uniper darf nicht fallen“

Vizekanzler und Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Wir lassen nicht zu, dass ein systemrelevantes Unternehmen wie Uniper fällt und damit die Versorgungssicherheit in Deutschland gefährdet wird. Die durch Russland künstlich geschaffene Energieknappheit ist keine gewöhnliche Schwankung, die der Markt noch verdauen könnte. Um die Energieversorgungssicherheit sicherzustellen, wollen wir deshalb den Umlagemechanismus nach dem Energiesicherungsgesetz nutzen und werden mit dem Parlament darüber sprechen.“

Bundesfinanzminister Christian Lindner. „Uniper ist ein Unternehmen mit zentraler Bedeutung. Viele Stadtwerke und Industriebetriebe sind von der Gasversorgung durch Uniper abhängig. Mit der heutigen Verständigung der Bundesregierung Uniper zu stützen, sichern wir die Gasversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft auch in diesen herausfordernden Zeiten des russischen Angriffskriegs.“

Das Stabilisierungspaket für Uniper mit einem Gesamtumfang von bis zu 15 Mrd. Euro umfasst eine Aufstockung des bestehenden KfW-Darlehens von 2 auf 9 Mrd. Euro. Und bis zu 8 Mrd. Euro werden dem Unternehmen als Eigenkapital zur Verfügung gestellt. Mit rund 270 Mio. Euro erwirbt der Bund einen Aktienanteil in Höhe von 30 % an Uniper zum Nominalwert von 1,70 Euro je Aktie im Rahmen einer Kapitalerhöhung. Weitere bis zu 7,7 Mrd. Euro werden in Form einer Pflichtwandelanleihe zur Verfügung gestellt.

Der Bund wird im Aufsichtsrat vertreten sein. Zudem gelten für Uniper Vergütungsbeschränkungen für den Konzernvorstand und ein Dividendenverbot. Weiterhin verpflichtet sich der Hauptaktionär Fortum, ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 4,0 Mrd. Euro im Unternehmen zu belassen und stellt Uniper zudem eine Garantielinie von 4,0 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Eigenkapitalinstrumente des Stabilisierungspakets unterliegen der Genehmigung durch die Hauptversammlung von Uniper. Außerdem bedarf dieses Unterstützungspaket noch der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.

Die Stabilisierung basiert auf dem Verständnis, dass die Importeure russischen Gases einen Großteil der Ersatzbeschaffungskosten für fehlende russische Gasimporte an ihre Kunden weiterreichen können. Das heißt, dass die gesetzlichen Möglichkeiten eines Umlagemechanismus nach § 26 Energiesicherungsgesetz genutzt werden sollen; spätestens zum 1. Oktober 2022. Die Bundesregierung prüft allerdings die Einführung der Umlage ab dem 1. September 2022.

Scholz nennt Größenordnung von 2 Ct/kWh für die Gas-Umlage

Durch die Gas-Umlage werden die Gaskunden weiter belastet, jedoch gleichmäßig. Sie würde alle nicht privilegierten Endverwender unabhängig von ihren Lieferverträgen und ihren Lieferanten treffen. Die genaue Höhe und eventuelle Ausnahmeregelungen sind noch nicht bekannt. Allerdings hat Bundeskanzler Olaf Scholz eine Größenordnung von 2 Ct/kWh genannt. Die genaue Höhe würde aber vom tatsächlichen Umfang und dem Preisniveau der Ersatzbeschaffung abhängen.

Die Gas-Umlage könne auch deutlich höher als 2 Ct/kWh liegen – oder, so Scholz, wenn es ganz gut komme, könnte es sogar weniger sein. Das wage er aber nicht zu glauben. Da Scholz die Frage nach der Höhe der Gas-Umlage im Rahmen einer Journalisten-Frage während der Pressekonferenz beantwortet hat und diese Frage absehbar war, muss man annehmen, dass die Bundesregierung momentan von dieser Größenordnung ausgeht.

Die Gasabnahme für ein Einfamilienhaus von etwa 18 000 kWh/a würde sich damit um etwa 360 Euro/a verteuern und wenn die Umlage während der gesamten Heizsaison erhoben wird, auch entsprechende Kosten erreichen.

Nachtrag: Am 28. Juli 2022 hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck eine Spanne von 1,5 bis 5 Ct/kWh für die Gas-Umlage genannt. Für den vorgenannten Musterverbrauch entspricht dies dann Mehrkosten von 270 bis 900 Euro/a, gibt es keine Umsatzsteuerbefreiung für die Gas-Umlage, betragen die Mehrkosten dann sogar 321 bis 1071 Euro/a für den Musterhaushalt. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 lag der Erdgaspreis für Haushaltskunden nach Angaben des BDEW inkl. aller Steuern und Umlage bei 7,06 Ct/kWh. Der Musterhaushalt hatte damit Gesamtkosten von 1271 Euro/a.

David Davis – stock.adobe.com

In den letzten Jahren wurden an Private Haushalte und Wohnungsgesellschaften rund 280 TWh/a Erdgas geliefert und damit rund 50 % der Wohnungen in Deutschland beheizt. Bei einer Gas-Umlage von 1,5 Ct/kWh zzgl. Mehrwertsteuer rollen damit auf diese Gaskunden Mehrkosten von knapp 5 Mrd. Euro/a zu. Beträgt die Gas-Umlage sogar 5 Ct/kWh zzgl. Mehrwertsteuer, sind es 16,7 Mrd. Euro/a.

Am gesamten Gasverbrauch haben Private Haushalte und Wohnungsgesellschaften einen Anteil von knapp 30 %. Da die Gas-Umlage nahezu alle Gaskunden treffen soll, werden auf sie mit der von Habeck genannten Spanne ohne Mehrwertsteuer zwischen 14 und 47,8 Mrd. Euro/a abgewälzt. Die tatsächlichen Mehrkosten der Importeure liegen dann aber noch höher, weil sie nach den aktuellen Planungen nur 90 % ihrer Mehrkosten weiterreichen dürfen.

Die Gas-Umlage soll (vorerst) bis März 2024 also für die Heizperioden 2022/23 und 2023/24 gelten.  Aktuell läuft es wohl auf einen Start der Gas-Umlage ab dem 1. Oktober 2022 hinaus. 

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat als Möglichkeit für ein Abfedern der Kosten eine zeitliche Streckung der Umlage angeregt, wenn die hierfür erforderliche Zwischenfinanzierung, beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, sichergestellt wird.

Für Gaskunden würde eine Streckung bedeuten, dass sie auch noch nach dem Aufheben der „erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland“ die dabei entstandenen Ersatzbeschaffungskosten abstottern müssen. Die verringerte Wettbewerbsfähigkeit von Gas-Anwendung würde damit verlängert und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit von Alternativen erhöht, beispielsweise von elektrisch betriebenen Wärmepumpen zur Beheizung von Gebäuden. Und von einer schnellen Entspannung bei der Gasversorgungssicherheit kann man zurzeit nicht ausgehen. In vielen der bisherigen Szenarien werden die besonders kritischen Situationen erst in der Heizperiode 2023/24 erwartet.

Entlastungen für Bürger und Unternehmen

Zur weiteren Entlastung einkommensschwacher Bürger bei hohen Energiepreisen plant die Bundesregierung eine Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten soll. Ebenfalls zum Jahresbeginn 2023 wird es das im Koalitionsvertrag vereinbarte Bürgergeld geben. Wie die bisherige Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV") weiterzuentwickeln ist, wird noch innerhalb der Bundesregierung beraten.

Außerdem will die Bundesregierung die Kündigungsschutzregeln überprüfen, sodass überforderten Mietern nicht der Mietvertrag oder Energie-Liefervertrag gekündigt werden kann.

Für Unternehmen, die wegen der hohen Energiepreise in Schwierigkeiten geraten, soll ein Schutzschirm aufgespannt werden mit Kreditlinien der KfW; Verlängerung der Bürgschaftsprogramme, Verlängerung des Zuschusses für besonders energieintensive Unternehmen und staatlichen Eigenkapitalhilfen für systemrelevante Unternehmen. ■
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, BMWK / jv

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