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Regelwerk

Verbände warnen vor Normungs-Moratorium am Bau

Windcolors – stock.adobe.com

Einige Bauminister der Länder setzen sich für ein Moratorium für Baunormen ein. Die Baubranche warnt vor negativen Folgen und plädiert für eine andere Neuausrichtung.

Anlässlich der am 23. November 2023 beginnenden Bauministerkonferenz planen einige der Bauminister und Bauministerinnen der Länder den Beschluss eines Moratoriums für Baunormen und damit ein Aussetzen der Normungsarbeit. Dagegen argumentieren in einem gemeinsamen Schreiben der Verband Beratender Ingenieure (VBI), der Hauptverband der Bauindustrie, der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) mit weiteren Verbänden der Baubranche.

Die Planungs- und Baubranche steht aktuell vor immensen Herausforderungen. Trotz negativer Konjunkturprognosen muss die notwendige Transformation zu nachhaltigem, innovativem Bauen sowie zu digitalen Planungs- und Bauprozessen vorangetrieben werden. Dafür braucht die Branche die wirksame Unterstützung der politischen Entscheidungsträger.

Moratorium gefährdet vorrangige gesellschaftliche Ziele

Ein regulatorisches Einfrieren der Musterbauordnung und der darauf aufbauenden Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB (Fassung 2023) bis zum Jahr 2027, wie es das geplante Moratorium vorsieht, werde weder zur gewünschten Planungssicherheit noch zur Eindämmung von Baukostensteigerungen führen. Hingegen könnte die Erreichung vorrangiger gesellschaftspolitischer Ziele durch eine derartige Maßnahme massiv behindert und teilweise unmöglich gemacht werden. Es könne nicht wünschenswert sein, technischen Fortschritt in Normen nicht weiter abzubilden, wenn das Bauen den Erfordernissen der Zeit standhalten und die Wende zur Nachhaltigkeit am Bau bewältigt werden soll.

Standards sollten ohne Risiko frei vereinbart werden können

Eine grundsätzliche Überprüfung vorhandener gesetzlicher und nachgesetzlicher Vorschriften und gegebenenfalls eine Neuausrichtung nach aktuellen gesellschaftlichen Prioritäten seien jedoch generell erforderlich. So könne beispielsweise eine verbesserte Umgangsweise in der Verknüpfung von Normen, Bauordnungsrecht und MVV TB, BGB und Vertragswerken hilfreich und kostendämpfend sein.

Die Ansatzpunkte hierfür liegen im Vertragsrecht und in der Rechtsprechung: Es müsse in der Baupraxis möglich sein, Standards frei vereinbaren zu können, ohne unvorhersehbare haftungsrechtliche Risiken befürchten zu müssen. Dieses Thema wird derzeit auf Bundesebene in einer gemeinsamen Initiative des Bauministeriums mit dem Justizministerium angegangen.

Das Verbändeschreiben Kein Normen-Moratorium am Bau schließt so ab: „Wir bitten Sie daher um eine differenziertere Sicht auf die Normung, als es ein Moratorium zu leisten imstande wäre.“ ■
Quelle: VBI / jv

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