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Schullüftung / Förderung

Bund fördert RLT-Anlagen für Kitas und Grundschulen

Die Bundesregierung hat eine Förderung für den Neueinbau von „stationären Frischluft-Klimaanlagen in Kindergärten und Grundschulen“ zu 80 %“ angekündigt.

 
Aktualisierungshinweis:
Die erweiterte und aktualisierte Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen vom 3. Juni 2021 wurde im Bundesanzeiger vom 10. Juni 2021 veröffentlicht: Bund fördert neue RLT-Anlagen in Kitas und Schulen
 

Am 12. Mai 2021 twittert Kanzleramts-Chef Helge Braun: „Achtung Schulträger: Ab sofort fördert das Wirtschaftsministerium den Neueinbau von stationären Frischluft-Klimaanlagen in Kindergärten und Grundschulen zu 80 %! Gut gegen #Corona und auch langfristig ist gute Raumluft gut fürs ‚Lernklima‘! ToDo: In den Sommerferien einbauen!“

„Ab sofort“ ist allerdings angesichts der Zeitproblematik recht frei interpretiert. Beschlossen hat die Bundesregierung am 12. Mai 2021, dass die Bundesförderung „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen (RLT) Anlagen“ (Corona-RLT-Richtlinie) um den Einbau von RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren erweitert wird.

Hintergrund: Für diese Personengruppe steht aktuell und voraussichtlich auch in absehbarer Zeit kein Impfstoff gegen das Coronavirus zur Verfügung. Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren umfassen laut BAFA Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung.

Inkrafttreten der Richtline etwa Mitte Juni 2021

Nach Angaben des BAFA, zuständig für die Corona-RLT-Richtlinie, arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Hochdruck an der entsprechenden Novellierung der Förderprogramm-Richtlinie. Aufgrund der vorgegebenen Verfahrensschritte sei mit dem Inkrafttreten der Richtlinie Mitte Juni 2021 zu rechnen.

Die Sommerferien in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern beginnen bereits am 21. Juni, am 24. Juni folgen Berlin, Brandenburg und Hamburg und am 5. Juli Nordrhein-Westfalen. Hier dürfte das Helge-Braun-ToDo angesichts des tatsächlichen Timings nicht gut ankommen. Andererseits: Für die Nachrüstung dezentraler, raumweiser Lüftungsgeräte sind Ferien nicht unbedingt erforderlich, mit guter Planung sind die wesentlichen Maßnahmen an einem oder zwei Tagen zu erledigen. ■

Siehe auch:
TGA-Themenseite Corona-Lüftung
Ausgaben für Schulen zeigt: Schullüftung ist bezahlbar

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