Die neue F-Gase-Verordnung und ChemKlimaschutzV verlangen verpflichtende Auffrischungsschulungen bis März 2029, die teils online möglich sind.
BFS / Thomas Goettemann
Durch die 2024 novellierte europäische F-Gase-Verordnung ergeben sich weitreichende neue Anforderungen an die Zertifizierung von Personen und Unternehmen, die Arbeiten an Kältemittelkreisläufen ausführen. Diese EU-Vorgaben werden in Deutschland durch die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) konkretisiert, deren Neufassung am 30. Januar 2026 im Bundesrat beschlossen wurde.
Obwohl die ChemKlimaschutzV erst voraussichtlich im April in Kraft treten wird – da zunächst noch das Chemikaliengesetz als rechtliche Grundlage verabschiedet werden muss – besteht bereits jetzt Klarheit über die Inhalte. Dies ermöglicht der Branche eine verbindliche Planung und Vorbereitung.
Auffrischungsschulungen und Fristen
Zu den wichtigsten Änderungen gehört die verpflichtende Teilnahme an Auffrischungsschulungen. Diese Regelung betrifft alle, die bereits eine Sachkundebescheinigung nach der alten F-Gase-Verordnung besitzen. Die Auffrischungsschulung muss bis spätestens März 2029 absolviert werden. Ein zentraler Bestandteil dieser Schulungen ist die Vermittlung von Kenntnissen im Umgang mit natürlichen Kältemitteln.
Auf Initiative der Verbände der Kältebranche konnte eine wichtige Erleichterung erreicht werden: Die ChemKlimaschutzV erlaubt es nun, diese Auffrischungsschulungen als Online-Seminare durchzuführen. Eine praktische Prüfung ist dabei nicht erforderlich, sofern die Kenntnisse im Umgang mit natürlichen Kältemitteln durch eine Selbsterklärung des Unternehmens bestätigt werden.
BFS bietet Unterstützung und Kurse an
Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS) hat ihr Seminarangebot und die Inhalte bereits an die neuen Vorgaben angepasst. Angesichts der vielen Fragen rund um das Thema Zertifizierung und der Notwendigkeit für Fachbetriebe, sich zu informieren, hat die BFS auf ihrer Website alle relevanten Informationen zusammengetragen. Dort finden sich Details zu den verschiedenen Wegen und Voraussetzungen zur Erlangung der Sachkundebescheinigungen.
→ Informationen zur Zertifizierung
In Kürze werden auch Termine für die neuen Online-Auffrischungskurse zur Buchung bereitstehen, um den Betrieben die Einhaltung der neuen Anforderungen zu erleichtern.
Quelle: BFS / fl
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