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Umfragen

CO2-Bepreisung: Bisher kaum Einfluss auf Heizverhalten

Die nationale CO2-Bepreisung erhöht seit Januar 2021 den Preis für Kraftstoffe und die weitverbreiteten Brennstoffe Heizöl und Erdgas. Eine aktuelle Umfrage, zeigt, dass der erhoffte Effekt bisher weitgehend ausgeblieben ist: 66 % der Verbraucher haben ihr Heizverhalten trotz eins Aufschlags von 25 Euro/tCO2 nicht verändert.

In den nächsten Wochen erhalten Millionen Verbraucher die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2020. Dann entscheidet sich, ob eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung ansteht. Im kommenden Jahr könnte die Zahl der Verbraucher, die nachzahlen müssen, aufgrund der nationalen CO2-Bepreisung von zunächst 25 Euro/tCO2 deutlich steigen.

Tatsächlich sind es 29,75 Euro/tCO2

Tatsächlich sind es im Jahr 2021 sogar 29,75 Euro/tCO2, denn der Aufpreis durch die von den Energiehändlern gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu erwerbenden Emissionszertifikate wird auch noch mit der Mehrwertsteuer belastet. Für eine bundesdeutsche Durchschnittswohnung mit 71 m2 Wohnfläche steigen die Kosten je nach Brennstoff (Erdgas oder Heizöl) um 45 bis 60 Euro.

Bei den meisten Verbrauchern führen die steigenden Kosten bislang nicht dazu, das eigene Heizverhalten anzupassen. Das hat eine deutschlandweite Umfrage von ista und dem Meinungsforschungsinstitut YouGov ergeben, an der über 2000 Bürgerinnen und Bürger verschiedener Altersgruppe teilgenommen haben.

CO2-Preis ist gut bekannt, aber wirkt beim Heizen noch nicht

74 % der Befragten wissen, dass der CO2-Preis seit Beginn des Jahres 2021 fällig wird, jedoch hat dieses für die meisten Befragten noch keine Wirkung entfaltet: Über zwei Drittel (66 %) gaben an, das eigene Heizverhalten in diesem Jahr nicht angepasst zu haben. Zurückführen lässt sich dies auch auf das fehlende Wissen über den eigenen Verbrauch. Rund ein Drittel der Deutschen (31 %) wünscht sich deshalb eine regelmäßigere Verbrauchsinformation, die sie beim Energiesparen unterstützen würden. Ein Viertel möchte zudem regelmäßig auch über die Kosten informiert werden.

Momentan erhält in Deutschland jeder Mieter in einem Mehrfamilienhaus einmal im Jahr eine Heizkostenabrechnung von seinem Vermieter. Geht es nach dem Willen der Europäischen Union (EU), sollen Mieter ab 01. Januar 2022 mindestens monatlich eine Verbrauchsinformation erhalten – so sieht es die Energieeffizienzrichtlinie (EED) vor. Damit die Richtlinie in allen Ländern angewendet werden kann, muss sie in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erfolgt dies durch die Novellierung der Heizkostenverordnung. ■