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VBI

GEG: „Wettbewerbsverzerrung bei Energieberatung“

Der 23. Oktober 2019 verabschiedete Regierungsentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält eine Regelung, wonach bei der verpflichtend vorgeschriebenen Energieberatung für größere Sanierungen oder Eigentümerwechsel ausschließlich Energieberater der Verbraucherzentrale beauftragt werden dürfen. „Das ist nicht nur gesetzlich verordnete Wettbewerbsverzerrung, sondern mit diesem Monopol sind auch Engpässe bei der Energieberatung geradezu vorprogrammiert“, kritisiert Jörg Thiele, Präsident des Verbands Beratender Ingenieure (VBI).

Der Verbraucherzentrale Bundesverband verfügt aktuell über rund 500 Energieberater. Thiele: „Die mehr als 11.000 qualitätsgeprüften und für die Förderprogramme des Bundes zugelassenen freien Energieberater sind dadurch von diesem Markt ausgeschlossen.“ Der VBI-Präsident fordert, dass der Bundestag im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hier noch einmal deutliche Korrekturen vornimmt. „Wir halten dies zugunsten eines fairen Wettbewerbs und im Interesse des Verbraucherschutzes für dringend geboten.“

Darüber hinaus kritisiert der VBI, dass das neue GEG in der jetzigen Form verpflichtende Beratungen bei anstehenden Sanierungen oder Verkauf nur für Ein- und Zweifamilienhäuser vorschreibt, nicht aber beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Gibt es hier nicht die gleichen Gründe für eine neutrale Energieberatung? Außerdem bleibe der GEG-Entwurf deutlich hinter dem auch wirtschaftlich gebotenen Anforderungsniveau zurück. „Aus VBI-Sicht ist eine Verschärfung der energetischen Anforderungen für Neubauten, insbesondere aber bei Sanierungen im Bestand, um 30 bis 40 % vertretbar und zum Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich.“ ■

Siehe auch:
VDI: GEG-Entwurf bedeutet Stillstand
(Lob und) Tadel zum GEG-Entwurf