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CO2-Bepreisung im Wärmemarkt

Kann der CO2-Preis Sanierungen anreizen?

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Die CO2-Bepreisung macht eine langfristige Betrachtung von Investitionsentscheidungen erforderlich und kann damit ein guter Türöffner für eine Beratung sein.

Bei kleinen, noch funktionstüchtigen Öl-Heizungen ist die CO2-Bepreisung in Kombination mit einer moderaten Energieeinsparung auch bei steilen Preispfaden ab 2027 nicht ausreichend, um eine mit einem Steuerbonus von 20 % geförderte Heizungsmodernisierung über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Jahren rein wirtschaftlich zu begründen. Dies gilt auch für den Wechsel auf Gas-Brennwerttechnik.

Gegenüber einer Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik ohne Tankerneuerung und einem Steuerbonus von 20 % ist der Preisabstand für eine Pellet- oder Wärmepumpenheizung mit pauschal angesetzten Investitionskosten in Ab­hängigkeit der Preispfade für die CO2-Zusatzkosten so gering, dass beide Systeme bei einer Einzelfallbetrachtung geringere Gesamtkosten aufweisen können.

Bei größeren Öl-Heizungen können die Zusatz­kosten aufgrund der CO2-Bepreisung bereits in Kombination mit einer pessimistisch angesetzten Energieeinsparung ein zur Modernisierung auskömmliches Budget freisetzen.

Mit dem Beschluss des Regierungsentwurfs für das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat die Bundesregierung ihren Plan eines moderaten Einstiegs in die CO2-Bepreisung bestätigt und in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht (vgl. Seite 6 in dieser Ausgabe). Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist nicht mit strukturellen Änderungen zu rechnen, wenngleich detaillierte Untersuchungen zur Lenkungswirkung in den unterschiedlichen Anwendungsbereichen in der abschließenden Runde des Klimakabinetts offensichtliche keine Entscheidungsgrundlage für die Höhe der CO2-Bepreisung gewesen sind.

Die nun vorgelegte CO2-Bepreisung ist deckungsgleich mit dem Beschluss des Klimakabinetts vom 20. September 2019. Sie wird zwar grundsätzlich von vielen Verbänden und Organisationen begrüßt, jedoch als viel zu gering und wirkungslos kritisiert. Doch stimmt das? Kann sie im Wärmebereich unter Berücksichtigung weiterer Maßnahmen wirklich nicht lenken?

Bisher fließen in einen Vergleich der Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Heizsysteme oder die wirtschaftliche Bewertung von Einsparmaßnahmen insbesondere die Investitionskosten (inklusive der Entsorgung des Altsystems und ggf. neuen Netzanschlüssen), Kapital-, Betriebs- und Wartungskosten sowie die Nutzungsdauer ein. Mit der CO2-Bepreisung kommt nun eine neue Komponente hinzu, deren Kosten­entwicklung nur bis 2025/26 vorgegeben ist. Eine Abschätzung der möglichen Wirkung innerhalb eines plausiblen Preisbereichs ist deshalb angebracht.

Im Regierungsentwurf des BEHG gibt es ­folgende Preisfestlegungen:

  • für das Jahr 2021: 10 Euro/tCO2
  • für das Jahr 2022: 20 Euro/tCO2
  • für das Jahr 2023: 25 Euro/tCO2
  • für das Jahr 2024: 30 Euro/tCO2
  • für das Jahr 2025: 35 Euro/tCO2
  • für das Jahr 2026: 35 bis 60 Euro/tCO2
  • Welcher Preis sich mit dem Beginn der Auktionierung der Emissionszertifikate ab 2026 einstellt und wie es dann preislich ab 2027 weitergeht und ob dann noch Mindest- und / oder Höchstpreise gelten, ist offen.

    Nach vielen Prognosen ist jedoch zu erwarten, dass es bis dahin die in den Sektoren Wärme und Verkehr betroffenen Bereiche mit den bisher bekannten Maßnahmen nicht gemeinsam schaffen werden, die jährliche festgelegte maximale Emissionsmenge zu unterschreiten. Dann würde sich 2026 ein Zertifikatepreis in der Nähe des Höchstpreises von 60 Euro/tCO2 einstellen. Um mögliche Entwicklungen für den Zeitraum ab 2026 abzubilden, werden in den weiteren Betrachtungen sieben Preispfade (2) berücksichtigt:

  • Preispfad 1: der Zertifikatpreis ab 2026 ­verharrt bei 35 Euro/tCO2
  • Preispfad 2: der Zertifikatpreis ab 2026 ­beträgt konstant 60 Euro/tCO2
  • Preispfad 3: der Zertifikatpreis springt 2026 auf 60 Euro/tCO2 und steigt dann ab 2027 um jährlich 5 Euro/tCO2
  • Preispfad 4: der Zertifikatpreis springt 2026 auf 60 Euro/tCO2 und steigt dann ab 2027 um jährlich 10 Euro/tCO2
  • Preispfad 5: der Zertifikatpreis springt 2026 auf 60 Euro/tCO2 und steigt dann ab 2027 um jährlich 15 Euro/tCO2
  • Preispfad 6: der Zertifikatpreis springt 2026 auf 60 Euro/tCO2 und steigt dann ab 2027 um jährlich 20 Euro/tCO2
  • Preispfad 7: der Zertifikatpreis springt 2026 auf 60 Euro/tCO2 und verharrt ab 2027 bei 180 Euro/tCO2
  • 2 Seben mögliche Preispfade pro Tonne CO2 im Wärmemarkt. Bis 2025 sind die Preise fixiert, für das Jahr 2026 gilt ein Preiskorridor von 35 bis 60 Euro/tCO2. Frühestens ab 2027 kann sich der Preis frei bilden.

    Bild: JV

    2 Seben mögliche Preispfade pro Tonne CO2 im Wärmemarkt. Bis 2025 sind die Preise fixiert, für das Jahr 2026 gilt ein Preiskorridor von 35 bis 60 Euro/tCO2. Frühestens ab 2027 kann sich der Preis frei bilden.

    Bei allen Preispfaden wurde zudem ein politisch vorgegebener Höchstpreis von 180 Euro/tCO2 angenommen. Die Betrachtung unterschiedlicher Preispfade ist notwendig, weil ein Gesamtkostenvergleich (bzw.  ausschnitt) nur über einen Zeitraum sinnvoll ist, der der voraussichtlichen Nutzungsdauer einer Investition (bzw. Nicht-Investition) nahe kommt. Da andererseits lange Betrachtungszeiträume die Ergebnisse immer unsicherer machen, basieren alle nachfolgenden Daten auf einer 12-Jahresbetrachtung bis 2032 mit Investition (bzw. Nicht-Investition) im Jahr 2020. Die durch die CO2-Bepreisung bei den jeweiligen Preispfaden auflaufenden Zusatzkosten sind damit für eine Investitionsentscheidung (oder dagegen) im Jahr 2021 pessimistisch.

    Da Mineralöl im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) den größten Anteil hat, und die Öl-Heizung im Klimaschutzprogramm 2030 mit der Austauschprämie für Öl-Heizungen eine besondere Rolle einnimmt, beziehen sich alle Beispielrechnungen auf ein heute mit Heizöl beheiztes Gebäude und auf rein fossiles Heizöl. Mit den bisher bekannten Daten und einem verbrennungsbezogenen Standardwert für Heizöl (2,645 kgCO2/l; AG Energiebilanzen) betragen die Zusatzkosten im Jahr 2021 mit dem Startpreis von 10 Euro/tCO2 und 19 % Mehrwertsteuer 3,148 Ct/l.

    Zur Berechnung des Barwerts wurden die Zusatzkosten mit 2 %/a (jahresscharf) diskontiert. Für die jeweiligen Energieträger wurde eine Preissteigerungsrate mit gleichem Zahlenwert angesetzt, um Ergebnisse zu erhalten, die von der Preisentwicklung der Energieträger möglichst unabhängig sind (nur Inflationsausgleich). Zur Vereinfachung wurde angenommen, dass der Bedarf an Heizöl und Holzpellets jeweils im Vorjahr und für Erdgas im Verwendungsjahr eingekauft wird. Bei Heizöl fallen dadurch im ersten Betrachtungsjahr noch keine durch die CO2-Bepreisung bedingten Zusatzkosten an und der Preisstand für das Jahr 2032 bleibt unberücksichtigt.

    Das bedeutet für den wohl aus Verbrauchersicht optimistischsten Preispfad 2, dass die Zusatzkosten aufgrund der CO2-Bepreisung mit den eben genannten Bedingungen für einen Heizölbedarf von 1000 l/a einen Barwert von rund 1311 Euro haben (ohne Diskontierung wären es rund 1511 Euro). Mit dem steilen Preispfad 7 beträgt der Barwert für einen Bedarf von 1000 l/a rund 3227 Euro (ohne Diskontierung: 3777 Euro). Doch was lässt sich daraus für
    Anlagenbetreiber ableiten?

    3 Daten für Berechnungsbeispiel einer alten Öl-Heizung und Modernisierungsoptionen; Quelle: Ölheizungen in Deutschland – Hintergründe,  Daten, Empfehlungen der Deutschen Energie-Agentur (dena) Stand 09/2019; ohne CO2-Bepreisung.

    JV / Quelle: dena

    3 Daten für Berechnungsbeispiel einer alten Öl-Heizung und Modernisierungsoptionen; Quelle: Ölheizungen in Deutschland – Hintergründe,
    Daten, Empfehlungen der Deutschen Energie-Agentur (dena) Stand 09/2019; ohne CO2-Bepreisung.
    4 Zusatzkosten durch die CO2-Bepreisung für einen Betrachtungszeitraum von 2020 bis 2032.

    JV

    4 Zusatzkosten durch die CO2-Bepreisung für einen Betrachtungszeitraum von 2020 bis 2032.

    Berechnungsbeispiel

    Kurz vor der abschließenden Sitzung des Klimakabinetts hatte die Deutsche Energie-Agentur (dena) anlässlich der Diskussionen von Abwrackprämie bis Einbauverbot für Öl-Heizungen in einem Factsheet Hintergründe zum Thema Ölheizungen in Deutschland inklusive Wechseloptionen mit Beispielrechnungen für Investitions- und Betriebskosten zusammen­gestellt. Nachfolgend werden die Daten aus diesem Beispiel (3) verwendet.

    (4) stellt den Barwert der CO2-Zusatzkosten für die Preispfade 1 bis 7 mit den Verbrauchsdaten aus (3) dar. Für alle Preispfade liegt der Barwert für den 12-jährigen Betrachtungszeitraum deutlich über den aktuellen jährlichen Energiekosten (Preispfad 1: + 34 %; Preispfad 2: 94 %; … Preispfad 7: 328 %), das gilt für alle Varianten, die von der CO2-Bepreisung betroffen sind. Anders ausgedrückt für den Preispfad 7: 12-Mal tanken, 16,3-Mal bezahlen. Abwenden kann man dies nur mit Heizsystemen, die nicht mit fossilen Energieträgern im Gebäude oder mit Strom betrieben werden. Allerdings bedeutet es nicht zwangsläufig, dass der Ausstieg aus fossilen Energieträgern günstiger ist.

    Die Auswertung in (5) und (6) zeigt zunächst, dass trotz der relativ hohen Zusatzkosten aus der CO2-Bepreisung beim Weiter­betrieb der alten Öl-Heizung die Gesamtkosten am niedrigsten sind. Das ist allerdings nur ein scheinbares Optimum, weil ein Weiterbetrieb über den Betrachtungszeitraum eher unwahrscheinlich ist oder mit nicht berücksichtigten Kosten für den Weiterbetrieb verbunden ist.

    Nichtstun kann also nicht die Referenz sein, wenn im Betrachtungszeitraum eine Heizungsmodernisierung erforderlich ist, was der Zustand „alte Öl-Heizung“ impliziert. Die Minimallösung und damit der Referenzfall ist eine neue Öl-Brennwertheizung. Dann wäre mit den zugrunde gelegten Randbedingungen der Austausch gegen eine Gas-Brennwertheizung mit Abstand am günstigsten (6).

    Allerdings berücksichtigten die Investitionskosten offensichtlich keine Kosten für den Anschluss an ein Gasnetz. Der Preisabstand Öl-Brennwert zu Gas-Brennwert liegt für die Preispfade 1 bis 7 zwischen – 2178 bis – 2628 Euro leicht über typischen Kosten für einen Gasanschluss von 1500 bis 2500 Euro. Andererseits wird bei der Erneuerung der Öl-Heizung angenommen, dass die Tankanlage nicht sanierungsbedürftig ist, ansonsten müssen Kosten zwischen 2500 und 5000 Euro zusätzlich berücksichtigt werden.

    Das Heraushalten von Gasanschluss und Tankanlagenerneuerung vergrößert den Preis­abstand zu den Systemen Pellet-Heizkessel und Elektro-Wärmepumpe, da es sich hier um Komplettsysteme handelt. Allerdings sind auch dann Kosten für die Entsorgung der Tankanlage von 700 bis 1500 Euro einzukalkulieren. Auf Basis der dena-Investitionskosten liegt der Preisabstand zur neuen Öl-Brennwert­heizung bei einer Pellet-Heizung für die Preis­pfade 1 bis 7 zwischen 9545 und 5437 Euro, bei der Elektro-Wärmepumpe zwischen 12 541 und 8433 Euro (6).

    Dabei sind noch keine Fördermöglichkeiten berücksichtigt. Setzt man für die Öl- und Gas-Heizung den Steuerabzug von insgesamt 20 % über drei Jahre an (vgl. Seite 8 in dieser Ausgabe), ergibt sich diskontiert (2 %/a) eine reale Förderquote von 19,24 %. Das System „Öl-BW +Solar, neu“ wurde zweigeteilt betrachtet: 8000 Euro werden mit dem Steuerbonus gefördert, von den verbleibenden 5000 Euro wurde die Basisförderung von 2000 Euro aus dem Marktanreizprogramm abgezogen.

    Damit ergibt sich ein durchweg geringer Preisabstand für die Kombination Öl-Brennwert mit einer Solaranlage. Da der Preisabstand geringen Investitionskosten gegenübersteht, ist die Lösung im Normalfall auch bei einem längeren Betrachtungszeitraum nur unter sehr günstigen Einzelfallbedingungen geeignet, die Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

    Für die Pellet-Heizung und die Elek­tro-Wärmepumpe wurde die von der Bundesregierung angekündigte Förderquote von 40 % beim Ersatz einer alten Öl-Heizung angesetzt. Dann schrumpft der Preisabstand
    zur neuen Öl-Brennwertheizung bei einer Pellet-Heizung für die Preispfade 1 bis 7 auf 2685 bis – 1423 Euro, bei der Elektro-Wärmepumpe auf 5281 bis 1173 Euro. Muss im Referenzfall die Tankanlage erneuert werden, hat die Pellet-Heizung bei allen realistischen Preispfaden (2 bis 6) einen Preisabstand am unteren Rand der Kosten für die Tankerneue­rung. Bei der Elektro-Wärmepumpe ist dies zunächst am oberen Rand der Kosten für eine Tankerneuerung der Fall.

    5 Barwerte der einzelnen Kosten inklusive CO2-Bepreisung für den Preispfad 2; mit einheitlicher Energiepreissteigerung von 2 %/a als Inflationsausgleich, Eingangsdaten aus Bild 3.

    JV

    5 Barwerte der einzelnen Kosten inklusive CO2-Bepreisung für den Preispfad 2; mit einheitlicher Energiepreissteigerung von 2 %/a als Inflationsausgleich, Eingangsdaten aus Bild 3.
    6 Gesamtkosten inklusive CO2-Bepreisung ohne Förderung mit Barwerten für die Investitions- und Energiekosten aus Bild 5.

    JV

    6 Gesamtkosten inklusive CO2-Bepreisung ohne Förderung mit Barwerten für die Investitions- und Energiekosten aus Bild 5.
    7 Gesamtkosten inklusive CO2-Bepreisung und Förderung mit Barwerten für die Energiekosten aus Bild 5. Bei den Barwerten für die Investitionskosten wurde für die Öl- und Gas-Heizungen für jeweils 8000 Euro der Steuerbonus, für die Solaranlage eine Basisförderung von 2000 Euro sowie bei der Pellet- und Wärmepumpen-Heizung eine Austauschprämie von 40 % berücksichtigt.

    JV

    7 Gesamtkosten inklusive CO2-Bepreisung und Förderung mit Barwerten für die Energiekosten aus Bild 5. Bei den Barwerten für die Investitionskosten wurde für die Öl- und Gas-Heizungen für jeweils 8000 Euro der Steuerbonus, für die Solaranlage eine Basisförderung von 2000 Euro sowie bei der Pellet- und Wärmepumpen-Heizung eine Austauschprämie von 40 % berücksichtigt.

    Längerer Betrachtungszeitraum

    Bei der Pellet-Heizung würde sich die Wirtschaftlichkeit durch einen längeren Betrachtungszeitraum und sonst gleichbelassenen Bedingungen deutlich verbessern. Das liegt an den um 122 Euro/a günstigeren Energiekosten gegenüber dem Referenzfall „Öl-Brennwert, neu“. Bei einem Betrachtungszeitraum von 18 Jahren sinkt der Barwert-Preisabstand im Preispfad 2 auf – 540 Euro, im Preispfad 4 auf – 3338 Euro und im Preispfad 7 auf – 7350 Euro.

    Bei der Wärmepumpen-Heizung liegen die Energiekosten im dena-Datensatz um 26 Euro/a höher als bei „Öl-Brennwert, neu“, deshalb wird hier der negative (wirtschaftlichere) Barwert-Preisabstand erst bei den steileren Preispfaden erreicht. Im Preispfad 2 beträgt er + 2904 Euro (bei 12 Jahren 4453 Euro), beim Preispfad 4 sind es – 389 Euro und – 3906 Euro mit dem steilen Preispfad 7.

    Bewertung

    Die Betrachtung der Gesamtkosten erfolgte durchweg mit pessimistischen Annahmen aus der Sicht eines modernisierungswilligen beziehungsweise wechselbereiten Betreibers:

  • Das Berechnungsbeispiel beruht auf einem Verbrauch von 2400 l Heizöl. Für die Beispielkonstellation „veralte Öl-Heizung“, sind die Gebäude also über 20 Jahre alt. In vielen Gebäuden dürfte der Wärme­erzeuger aber bereits der zweite sein, ­sodass diese Gebäude vor der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet wurden
    und bei größeren Nutzflächen höhere Verbräuche zu erwarten sind. Bei höheren Verbräuchen verbessert sich der Preis­abstand zugunsten der spar­sameren bzw. CO2-ärmeren Lösungen.
  • Bei der Ölheizung wurde das typische ­Bunkerverhalten berücksichtigt. Der erste Jahresenergieverbrauch unterliegt damit noch nicht der CO2-Bepreisung und das letzte Jahr mit den höchsten CO2-Zusatz­kosten fällt aus der Berechnung heraus. Eine Investition im Jahr 2021 oder später würde den Preisabstand zugunsten der sparsameren bzw. CO2-ärmeren Lösungen bei gleichen Investitionskosten kalkulatorisch verbessern.
  • Das Beispiel der Deutschen Energie-Agentur basiert auf einer geringen Energieeinsparung von knapp 14 % für den Wechsel auf Öl- oder Gas-Brennwerttechnik, dieser Ansatz wurde auch auf die Pellet-Heizung und die Elektro-Wärmepumpe übertragen. Insbesondere in Kombination mit einer geringinvestiven Optimierung der Gesamtanlage und einer Qualitätssicherung lassen sich auch deutlich höhere Einsparungen realisieren.
  • Im übernommenen Beispiel der Deutschen Energie-Agentur sind die Investitionskosten für die Pellet-Heizung und die Elektro-­Wärmepumpe etwas höher als bei anderen Quellen angegeben. Bei der Öl- und Gas­heizung wurde mutmaßlich von einem ­Weiterbetrieb der Tankanlage beziehungsweise von einem bereits vorhandenen ­Gasanschluss ausgegangen.
  • Die Betrachtung der Gesamtkosten wurde aufgrund der Unsicherheiten für den CO2-Preis ab 2026 auf zwölf Jahre begrenzt. Eine Betrachtung über die reale Nutzungsdauer der Systeme verbessert den Preisabstand zugunsten der sparsameren bzw. CO2-ärmeren Lösungen.
  • Die Wirtschaftlichkeit bei der Elektro-­Wärmepumpe würde sich verbessern, wenn sie anteilig mit selbst erzeugtem Strom aus einer Photovoltaik-Anlage betrieben wird.
  • Die Energiekostenberechnung erfolgte einheitlich mit einem Inflationsausgleich in Höhe der Diskontierung (jeweils 2 %/a). Die Stromkosten sind die Achillesferse der Energiewende. Es ist deshalb zu erwarten, dass ein Preisauftrieb in den kommenden Jahren politisch begrenzt wird. Zudem sieht das Klimaschutzprogramm 2030 vor, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung anteilig zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden. Eine unter der von Heizöl und Erdgas liegende Strompreissteigerung würde die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpen-Heizung deutlich verbessern.
  • Der Abstand der Gesamtkosten zum Referenzfall „Öl-Brennwertheizung, neu“ ist nach Förderung mit – 1423 bis 5281 Euro trotz der pessimistischen Annahmen so gering, dass eine detaillierte Betrachtung des Einzelfalls ­inklusive hier nicht berücksichtigter Kosten für die Wartung und Überwachung vielver­sprechend ist. Das unterstreicht noch einmal die Betrachtung über 18 Jahre. Ob und in welchem Umfang dabei eine Energiepreissteigerung oberhalb der angestrebten Inflationsrate von 2 %/a berücksichtigt wird, muss mit dem Auftraggeber erörtert werden.

    Zwischenfazit

    Der moderate Einstieg in die CO2-Bepreisung ist allein nicht geeignet, den Umstieg von einer abgängigen Öl-Heizung auf eine Pellet- oder Wärmepumpen-Heizung aufgrund rein wirtschaftlicher Überlegungen aufzuzwingen. In Kombination mit einer Austauschprämie in Höhe von 40 % der Investitionskosten für eine Pellet- oder Wärmepumpen-Heizung kann dies bei einer detaillierten Betrachtung des Einzelfalls erreicht werden. Aus kalkulatorischer Sicht ungünstig dabei ist, dass auch der Referenzfall staatlich gefördert wird. Die Wirkung der Austauschprämie wird damit im direkten Vergleich erheblich verringert.

    Bei größeren Heizsystemen begünstigt der sinkende Anteil der Investitionskosten an den Gesamtkosten die Wirtschaftlichkeit für eine Heizungserneuerung. Bisher zeichnet sich ab, dass die steuerliche Förderung nur für selbstgenutzte Gebäude eingeführt wird, für die Austauschprämie gibt es noch keine Anhaltspunkte, ob dies ähnlich gestaltet wird. Bei einem Heizölverbrauch von 20 000 l/a, Preispfad 2, einer Betrachtung über zwölf Jahre und einer Einsparung von 14…20 % errechnet sich ein Investitionsbudget von 26 390…37 703 Euro, was für einen Wechsel auf Brennwerttechnik durchaus auskömmlich sein kann. 3670 bis 5243 Euro entfallen davon auf geringere Kosten durch die CO2-Bepreisung.

    Empfehlung an die Bundesregierung

    Insbesondere bei Öl-Heizungen, die noch nicht veraltet sind, kann statt einem Komplett­austausch die Kombination mit einer Elektro-Wärmepumpe für den bivalenten Betrieb eine wirtschaftlichere Lösung sein. Mit einer vorausschauenden Dimensionierung der Wärmepumpe auf Basis eines Sanierungsfahrplans kann dann später die Wärmepumpe auch die Wärmeversorgung vollständig übernehmen.

    Der Gesetzgeber sollte deshalb sein 40-%-Förderprogramm nicht auf einen vollständigen Ausbau der Öl-Heizung abstellen, sondern auch den erneuerbaren Anteil einer Hybridheizung mit Wärmepumpe in dieser oder ähnlicher Höhe fördern (bei Solaranlagen liegt die Förderquote bereits in dieser Größenordnung). Das hätte für den Anlagenbetreiber den Vorteil niedrigerer Investitionskosten und für den Fördermittelgeber den Vorteil niedriger Fördermittel pro Fall bei nur geringen Abstrichen an die CO2-Einsparung.

    Gleichzeitig könnte die Fallzahl erhöht werden, weil eine höhere Anzahl von Anlagen infrage kommt. Bei der Kombination Öl- oder Gas-Heizung mit einer Elektro-Wärmepumpe kommt der Vorteil hinzu, dass die konventionellen Wärmeerzeuger die Wärmeerzeugung netzdienlich bei Engpässen im Stromnetz sicherstellen können.

    Ausblick

    Beim dena-Beispiel mit einem Jahresverbrauch von 2400 l/a entstehen beim Bunkern der gleichen Menge im Jahr 2021 Zusatzkosten aufgrund der CO2-Bepreisung von 75 Euro, 2022 sind es 151 Euro, bis 2025 steigen sie auf 264 Euro. Die Kosten für Heizöl ohne den CO2-Preis betragen 1623 Euro. Insbesondere in der Einführungsphase droht die Wirkung der CO2-Bepreisung damit zu verpuffen, und der langsame Anstieg der CO2-bedingten Zusatzkosten kann zu einem Gewöhnungseffekt führen. Schließlich müssen Heizölkunden immer mit größeren Preisdifferenzen von Jahr zu Jahr rechnen. Ein proaktives Handeln der Betreiber ist damit nicht zwangsläufig zu erwarten.

    Erst ein Blick in die Zukunft verdeutlicht den Handlungsbedarf. Damit Heizungsbesitzer ihre eigene Situation erkennen sowie sinnvoll und zum richtigen Zeitpunkt zukunftssicher reagieren können, ist eine individuelle Beratung inklusive Fördermöglichkeiten erforderlich. Die CO2-Bepreisung kann also ein guter Tür­öffner sein. Dies gilt insbesondere für größere Anlagen, weil hier die CO2-Bepreisung in Kombination mit geringen Energieeinsparungen bereits ohne eine zusätzliche Förderung auskömmliche Budgets für eine Heizungsmodernisierung freisetzt.

    Momentan kann man davon ausgehen, dass die notwendigen Investitionskosten für eine Heizungserneuerung bei kleinen Anlagen bis 2025 in größerem Umfang als die Zusatzkosten durch die CO2-Bepreisung steigen werden. Dies gilt insbesondere, wenn die von der Bundesregierung angekündigten Fördermaßnahmen – steuerliche Förderung und Austauschprämie – planbar sind und die Nachfrage beflügeln. Da die Effizienz von Öl- und Gas-Brennwertheizungen weitgehend ausgereizt ist, hat Abwarten bei dieser Erneuerungslösung nur Nachteile.

    Bei Pellet-Heizungen variiert die Effizienz in zwei engen Feldern für Heiz- und Brennwerttechnik. Hier muss man sich konkrete Lösungen anschauen und auch den Hilfsenergiebedarf berücksichtigen. Ähnliches gilt für Wärmepumpen, wobei hier zusätzlich die vor Ort möglichen Wärmequellen zu berücksichtigen sind. Bei Wärmepumpen sind durchaus noch Effizienzverbesserungen zu erwarten, die sich aber auch in höheren Systemkosten niederschlagen werden, sodass sich hier Abwarten auch kaum auszahlen kann. Im Rahmen einer individuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung lässt sich dazu aber eine Vorschau erstellen. JV

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